In neun Schritten
Vom Konto bis zum Zahlungseingang
Schritte 1 bis 5 erledigen Sie in der Software, Schritt 6 bei Gericht oder Gerichtsvollzieher, Schritte 7 bis 9 nach dem Antrag. Wie lange der Weg dauert und ob am Ende Geld eingeht, hängt vom Einzelfall ab.
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Sie
Konto anlegen und Paket wählen
Sie legen Ihr Konto an, wählen ein Paket oder als Unternehmen einen Tarif und bezahlen. Mit Karte oder, als Privatperson, mit PayPal geht es sofort los, mit SEPA-Lastschrift nach dem Zahlungseingang; Privatpersonen beginnen vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn sie das ausdrücklich verlangen. Unternehmen können vorher 14 Tage kostenlos testen; der Test endet automatisch, ohne Kosten. So starten Sie
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Sie erfassen · Software rechnet
Fall anlegen
Sie erfassen Titel, Schuldner und Forderung: Hauptforderung, Zinsen und Kosten – als Unternehmen auch per Excel oder CSV, mit Prüfung vor dem Import (Größere Bestände). Die Software rechnet das Forderungskonto bis heute, mit sichtbarem Rechenweg. Forderungskonto
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Sie antworten · Software hält an
Vorab-Abfragen beantworten
Pflichtfragen nach Ihrem Kenntnisstand, etwa zu Insolvenz, Zahlungs- oder Ratenvereinbarung oder Rechtsbehelf. Bei „Ja“ erstellt die Software keinen Entwurf. Für die Insolvenzfrage zeigt sie Ihnen, wie Sie in den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen suchen; das Ergebnis tragen Sie mit dem Suchdatum ein, 30 Tage danach erinnert sie an die nächste Suche. Einen Treffer bewertet sie nicht.
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Sie entscheiden
Maßnahme wählen
Sie wählen: Auftrag an den Gerichtsvollzieher (gütliche Erledigung mit oder ohne Zahlungsvereinbarung, Vermögensauskunft), Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen) oder beides. Weitere Aufträge wie eine Pfändung beweglicher Sachen füllt die Software nicht aus. Vorher zeigt der Folgekostenrechner für die Maßnahmen, die Sie dort auswählen, die voraussichtlichen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten als Spanne, je Position mit Quelle. Im Entwurf treffen Sie jede Auswahl selbst, etwa zur Zahlungsvereinbarung oder Überweisung; die Software wählt nichts vor und empfiehlt nichts.
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Software füllt aus · Sie geben frei
Entwurf durchsehen und freigeben
Die Software füllt das amtliche Formular als PDF aus, mit Forderungsaufstellung und Anlagen. Sie sehen alle Werte durch, bestätigen jede Erklärung einzeln und geben frei: als Privatperson selbst nach einer protokollierten Bestätigung, im Unternehmen eine zweite Person. Freigaben
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Sie
Selbst einreichen
Sie reichen selbst ein: per Post mit der Ausfertigung des Titels oder elektronisch über Ihr eigenes Postfach – als Privatperson etwa Mein Justizpostfach, als Unternehmen das eBO. Empfänger ist die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge oder das Vollstreckungsgericht. Der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen; über einen PfÜB-Antrag entscheidet das Gericht in der Regel erst nach Zahlung der Gebühr. Diese Kosten zahlen Sie direkt. Einzelheiten: Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag.
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Gericht und Gerichtsvollzieher · Sie erfassen
Beschluss und Zustellung
Das Gericht erlässt den Beschluss, der Gerichtsvollzieher stellt ihn der Bank und dem Schuldner zu. Sie tragen das Zustelldatum ein. Die Software legt Wiedervorlagen an: nach 2 Wochen für die Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO), wenn Sie im Antrag dazu aufgefordert haben, und nach 1 Monat für Kontoguthaben (§ 835 Abs. 3 ZPO).
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Bank erklärt · Sie erfassen
Drittschuldnererklärung erfassen
Die Bank erklärt sich zur gepfändeten Forderung. Sie legen die Erklärung als PDF oder Foto in die Fallakte und tragen die Angaben ein: anerkannt ja, teilweise oder nein, Vorpfändungen, Pfändungsschutzkonto. Ordnen Sie die Erklärung dem PfÜB zu, markiert die Software die Wiedervorlage als erledigt.
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Sie erfassen · Software rechnet
Zahlungen erfassen
Geht Geld ein, erfassen Sie die Zahlung. Als Unternehmen übernehmen Sie Zahlungseingänge auch aus dem Kontoauszug; die Software schlägt den Fall vor, gebucht wird erst nach Ihrer Bestätigung je Zahlung. Forderungskonto, Verlauf der Fallakte und die Übersicht „Ihre Forderungen“ mit Restsaldo, Zahlungseingängen und Drittschuldnererklärungen sind dann aktuell.
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle. Zu Verjährung und Fristwahrung trifft die Software keine Aussage.