Software für Forderungen nach dem Titel

Ablauf eines Falls

Vom Titel bis zur Zahlung

So läuft ein Fall mit einfach vollstrecken – am Beispiel einer Kontopfändung, wie sie auch Privatpersonen selbst betreiben: vom Titel über den Antrag bis zur Erklärung der Bank und zur Zahlung. Die Software rechnet, füllt aus und erinnert. Sie entscheiden, geben frei und reichen selbst ein.

  • Sie entscheiden bei jedem Schritt
  • Einreichen und zahlen Sie selbst – nicht über uns
  • Formulare für die unterstützten Fälle

In neun Schritten

Vom Konto bis zum Zahlungseingang

Schritte 1 bis 5 erledigen Sie in der Software, Schritt 6 bei Gericht oder Gerichtsvollzieher, Schritte 7 bis 9 nach dem Antrag. Wie lange der Weg dauert und ob am Ende Geld eingeht, hängt vom Einzelfall ab.

  1. Sie

    Konto anlegen und Paket wählen

    Sie legen Ihr Konto an, wählen ein Paket oder als Unternehmen einen Tarif und bezahlen. Mit Karte oder, als Privatperson, mit PayPal geht es sofort los, mit SEPA-Lastschrift nach dem Zahlungseingang; Privatpersonen beginnen vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn sie das ausdrücklich verlangen. Unternehmen können vorher 14 Tage kostenlos testen; der Test endet automatisch, ohne Kosten. So starten Sie

  2. Sie erfassen · Software rechnet

    Fall anlegen

    Sie erfassen Titel, Schuldner und Forderung: Hauptforderung, Zinsen und Kosten – als Unternehmen auch per Excel oder CSV, mit Prüfung vor dem Import (Größere Bestände). Die Software rechnet das Forderungskonto bis heute, mit sichtbarem Rechenweg. Forderungskonto

  3. Sie antworten · Software hält an

    Vorab-Abfragen beantworten

    Pflichtfragen nach Ihrem Kenntnisstand, etwa zu Insolvenz, Zahlungs- oder Ratenvereinbarung oder Rechtsbehelf. Bei „Ja“ erstellt die Software keinen Entwurf. Für die Insolvenzfrage zeigt sie Ihnen, wie Sie in den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen suchen; das Ergebnis tragen Sie mit dem Suchdatum ein, 30 Tage danach erinnert sie an die nächste Suche. Einen Treffer bewertet sie nicht.

  4. Sie entscheiden

    Maßnahme wählen

    Sie wählen: Auftrag an den Gerichtsvollzieher (gütliche Erledigung mit oder ohne Zahlungsvereinbarung, Vermögensauskunft), Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen) oder beides. Weitere Aufträge wie eine Pfändung beweglicher Sachen füllt die Software nicht aus. Vorher zeigt der Folgekostenrechner für die Maßnahmen, die Sie dort auswählen, die voraussichtlichen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten als Spanne, je Position mit Quelle. Im Entwurf treffen Sie jede Auswahl selbst, etwa zur Zahlungsvereinbarung oder Überweisung; die Software wählt nichts vor und empfiehlt nichts.

  5. Software füllt aus · Sie geben frei

    Entwurf durchsehen und freigeben

    Die Software füllt das amtliche Formular als PDF aus, mit Forderungsaufstellung und Anlagen. Sie sehen alle Werte durch, bestätigen jede Erklärung einzeln und geben frei: als Privatperson selbst nach einer protokollierten Bestätigung, im Unternehmen eine zweite Person. Freigaben

  6. Sie

    Selbst einreichen

    Sie reichen selbst ein: per Post mit der Ausfertigung des Titels oder elektronisch über Ihr eigenes Postfach – als Privatperson etwa Mein Justizpostfach, als Unternehmen das eBO. Empfänger ist die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge oder das Vollstreckungsgericht. Der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen; über einen PfÜB-Antrag entscheidet das Gericht in der Regel erst nach Zahlung der Gebühr. Diese Kosten zahlen Sie direkt. Einzelheiten: Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag.

  7. Gericht und Gerichtsvollzieher · Sie erfassen

    Beschluss und Zustellung

    Das Gericht erlässt den Beschluss, der Gerichtsvollzieher stellt ihn der Bank und dem Schuldner zu. Sie tragen das Zustelldatum ein. Die Software legt Wiedervorlagen an: nach 2 Wochen für die Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO), wenn Sie im Antrag dazu aufgefordert haben, und nach 1 Monat für Kontoguthaben (§ 835 Abs. 3 ZPO).

  8. Bank erklärt · Sie erfassen

    Drittschuldnererklärung erfassen

    Die Bank erklärt sich zur gepfändeten Forderung. Sie legen die Erklärung als PDF oder Foto in die Fallakte und tragen die Angaben ein: anerkannt ja, teilweise oder nein, Vorpfändungen, Pfändungsschutzkonto. Ordnen Sie die Erklärung dem PfÜB zu, markiert die Software die Wiedervorlage als erledigt.

  9. Sie erfassen · Software rechnet

    Zahlungen erfassen

    Geht Geld ein, erfassen Sie die Zahlung. Als Unternehmen übernehmen Sie Zahlungseingänge auch aus dem Kontoauszug; die Software schlägt den Fall vor, gebucht wird erst nach Ihrer Bestätigung je Zahlung. Forderungskonto, Verlauf der Fallakte und die Übersicht „Ihre Forderungen“ mit Restsaldo, Zahlungseingängen und Drittschuldnererklärungen sind dann aktuell.

Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle. Zu Verjährung und Fristwahrung trifft die Software keine Aussage.

Wer was macht

Was die Software übernimmt – und was nicht

Das übernimmt die Software

  • Forderungskonto mit Zinsen und Zahlungen rechnen
  • amtliche Formulare als Entwurf ausfüllen, für die unterstützten Fälle
  • voraussichtliche Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten als Spanne zeigen
  • Wiedervorlagen aus Ihren Daten anlegen, auch für die Insolvenzsuche
  • Eingänge, Zahlungen und Verlauf in der Fallakte festhalten

Das tut sie nicht

  • Anträge einreichen oder etwas in Ihrem Namen versenden
  • Ihr Postfach nutzen – eine Verbindung zu Mein Justizpostfach oder zum eBO gibt es nicht
  • Portale selbst abfragen oder einen Treffer bewerten
  • Ihren Fall beurteilen, eine Maßnahme empfehlen oder ein Ergebnis versprechen

Als Unternehmen arbeiten Sie genauso, mit Rollen im Team und Vier-Augen-Freigabe: Wer einen Entwurf erstellt, gibt ihn nicht selbst frei. Lösungen für Unternehmen

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Ablauf

Reicht die Software meinen Antrag ein?

Nein. Sie laden das freigegebene PDF herunter und reichen es selbst ein – per Post oder elektronisch über Ihr eigenes Postfach. Die Software versendet nichts in Ihrem Namen und ist mit keinem Postfach verbunden.

Wie lange hat die Bank für die Drittschuldnererklärung Zeit?

Haben Sie die Bank im Antrag zur Erklärung aufgefordert, muss sie sich binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses erklären (§ 840 Abs. 1 ZPO). Aus dem Zustelldatum, das Sie erfassen, legt die Software dafür eine Wiedervorlage an.

Wann darf die Bank aus einem gepfändeten Guthaben zahlen?

Ist der Schuldner eine natürliche Person, darf die Bank aus dem Guthaben erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an Sie leisten (§ 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO). Ob und wie viel pfändbar ist, etwa bei einem Pfändungsschutzkonto, hängt vom Einzelfall ab. Mehr im Ratgeber PfÜB und Kontopfändung.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Neben dem Preis der Software Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten nach den Kostengesetzen. Der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG); über einen PfÜB-Antrag soll das Gericht in der Regel erst nach Zahlung der Gebühr entscheiden (§ 12 Abs. 6 GKG). Diese Kosten zahlen Sie direkt, nicht an uns. Die voraussichtliche Höhe zeigt der Folgekostenrechner, auch in der Software, mit der Zahl der Schuldner und Drittschuldner aus Ihrem Fall. Mehr unter Fremdkosten.

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