Für Leitung und Team
Software für Ihr Forderungsmanagement nach dem Titel
Ein klarer Ablauf im Forderungsmanagement nach dem Titel – mit Rollen, Freigaben und Wiedervorlagen, der auch bei Personalwechsel und Revision trägt. Die Software rechnet, bereitet amtliche Formulare vor und legt Wiedervorlagen an. Ihr Team entscheidet und gibt frei.
- Software, keine Rechtsberatung
- Für eigene, titulierte Forderungen
- Vier-Augen-Freigabe und Protokoll
- Test endet automatisch, keine Kosten
Auf dieser Seite
Ablauf
Die Prozesslandkarte nach dem Titel
Sieben Stationen vom Titel bis zur nächsten Entscheidung: wer handelt und was die Software dabei übernimmt.
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Sachbearbeitung erfasst
Fall anlegen
Forderungsrolle, Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner und Titel in der Fallakte erfassen (Fallakte und Titel).
In der Software: Je Fall wählen Sie eigene oder erworbene Forderung; für gekaufte Forderungen erstellt die Software einen Formularentwurf, wenn die Rechtsnachfolgeklausel erteilt und zugestellt ist – Klausel und Zustellungsnachweis legen Sie bei. Forderungen Dritter und verbundener Unternehmen lassen sich nicht anlegen. Je Fall bestätigen Sie, dass der Gläubiger Inhaber der Forderung ist oder durch Ihre Organisation gesetzlich vertreten wird. Welche Titelarten unterstützt werden: Titelarten.
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Software rechnet · Sachbearbeitung prüft
Forderungskonto prüfen
Hauptforderung, Kosten nach Kostenarten, Zahlungen und Zinsen bis zum Restsaldo, mit sichtbarem Rechenweg (Forderungskonto; Grundlagen im Ratgeber Forderungsaufstellung). Ihr Team kontrolliert den Saldo, bevor er in einen Entwurf geht.
Basiszinssatz: Er beträgt seit dem 01.07.2026 1,52 % (Quelle: Deutsche Bundesbank, Stand 14.10.2026) und kann sich zum 1. Januar und 1. Juli ändern. Spricht der Titel Zinsen über dem Basiszinssatz zu, rechnet die Software je Zeitraum mit dem jeweils geltenden Wert aus einer versionierten Tabelle mit Quelle.
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Ihr Team entscheidet
Maßnahme wählen
Ihr Team wählt, was beantragt wird – einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher oder einen Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen. Die Software schlägt keine Maßnahme vor und trifft keine Wahl für Sie.
In der Software: Vor jedem Entwurf beantwortet Ihr Team Vorab-Abfragen, etwa zu Insolvenz, Zahlungsvereinbarung oder vollständiger Zahlung. Bei „Ja“ entsteht kein Entwurf, „Unbekannt“ zeigt eine Warnung.
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Software befüllt · Freigabe gibt frei
Entwurf und Freigabe
In einfach gelagerten Fällen befüllt die Software das amtliche Formular samt Forderungsaufstellung und nennt die verwendete Fassung (welche Fälle unterstützt werden). Ihr Team bestätigt die Erklärungen im Formular; eine zweite berechtigte Person gibt frei.
In der Software: Zu jedem Entwurf sichert die Software einen Datenschnappschuss mit Prüfwert; abgelaufene Formularfassungen sind gesperrt.
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Ihr Team reicht ein
Herunterladen und einreichen
Nach der Freigabe lädt Ihr Team das befüllte amtliche PDF herunter und reicht selbst beim Gerichtsvollzieher oder beim Vollstreckungsgericht ein.
In der Software: Sie übermittelt nichts an Gerichte oder Gerichtsvollzieher. Wer wann freigegeben hat, steht im Protokoll.
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Gerichtsvollzieher oder Gericht handeln · Ihr Team erfasst
Ergebnis erfassen
Der Gerichtsvollzieher wird im Rahmen des Auftrags tätig, etwa mit einer Pfändung oder der Abnahme der Vermögensauskunft. Das Vollstreckungsgericht entscheidet über den PfÜB-Antrag. Ihr Team erfasst Kosten und Zahlungen im Forderungskonto.
Wiedervorlagen: Beim PfÜB erfassen Sie das Zustellungsdatum. Die Software legt Wiedervorlagen 2 Wochen danach (bei Aufforderung nach § 840 ZPO) und 1 Monat danach (§ 835 ZPO, Kontoguthaben) an.
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Ihr Team entscheidet
Nächste Entscheidung
Restsaldo, Rechenweg und Wiedervorlagen stehen im Fall. Ob und wie es weitergeht, entscheidet Ihr Team – oder es gibt einen Sonderfall an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister ab. Der Ablauf im Detail: Ratgeber Vollstreckung nach dem Titel.
Für Folgeanträge: Inzwischen erfasste Zahlungen und bisherige Vollstreckungskosten übernimmt die Software mit Rechenweg in die Forderungsaufstellung; Kosten weisen Sie mit Belegen nach.
Software, keine Rechtsberatung
einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir prüfen keine Ansprüche, beraten nicht im Einzelfall und ziehen keine Forderungen ein.
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle. Eine Aussage zu Verjährung oder Fristwahrung trifft die Software nicht. Ob eine Frist läuft, gehemmt ist oder neu beginnt, bewertet Ihr Team; die allgemeinen Regeln erklärt der Ratgeber Titel und Verjährung.
Leistungsgrenze: Formularentwürfe erstellt die Software derzeit nur für einfach gelagerte Fälle – eine Hauptforderung mit höchstens einer Zinsregel, ein Gläubiger und ein Schuldner. Forderungen aus Verbraucherdarlehen, Unterhalt, Titel gegen mehrere Schuldner und Schuldner, die minderjährig sind, unter Betreuung stehen oder ein Nachlass sind, gehören nicht dazu. Unterstützte Fälle
Arbeitsalltag und Volumen
Fallliste im Team
In der Fallliste sehen Sie alle Fälle Ihrer Organisation mit Status und offenen Entwürfen zur Freigabe. Filtern können Sie nach Status und nach Fällen mit Entwürfen zur Freigabe.
| Aktenzeichen | Schuldner | Status | Saldo heute | Offene Entwürfe |
|---|---|---|---|---|
| VB-2026-0412 | Max Muster | In Vollstreckung | Saldo heute 2.779,76 € | 1 offener Entwurf |
| VB-2026-0371 | Erika Beispiel | In Vollstreckung | Saldo heute 1.946,30 € | – |
| VU-2025-1187 | Jonas Beispiel | Ruhend | Saldo heute 856,40 € | – |
| KFB-2024-0093 | Lena Muster | Offen | Saldo heute 412,30 € | – |
- Restsaldo je Fall: im Forderungskonto des Falls, mit Rechenweg nachvollziehbar.
- Wiedervorlagen: zum PfÜB nach der erfassten Zustellung in einer eigenen Liste, je Forderungsteil in der Fallakte. Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
- Status je Fall: offen, in Vollstreckung, ruhend oder erledigt, dazu die Zahl offener Entwürfe. Ist eine Vorab-Abfrage mit „Ja“ beantwortet, erstellt die Software keinen Entwurf.
- Neue Fälle legt Ihr Team in der Fallakte an oder übernimmt sie per Excel/CSV oder API, mit Prüfung vorab. Organisation und Rollen: Einrichtung.
Zahlen aus Ihren Fällen
Die Software zeigt, was Ihr Team erfasst hat: Restsalden mit Rechenweg, Wiedervorlagen, den Stand jedes Entwurfs und Monatswerte als reine Zählung. Forderungsstände, Zahlungen und Kosten exportieren Sie als CSV für Buchhaltung und ERP. Was Sie daraus ableiten, legen Sie fest.
Keine Erfolgsquoten, keine Prognosen
Die Software sagt nicht voraus, ob eine Maßnahme Erfolg haben wird, und schlägt keine Maßnahme vor. Die Bewertung liegt bei Ihnen.
Zusammenarbeit
Rollen und Vier-Augen-Freigabe
Jede Person arbeitet mit der Rolle, die Sie ihr geben. Wer einen Entwurf erstellt, gibt ihn nicht selbst frei.
- Inhaber: richtet die Organisation ein und vergibt Rollen. Rechte: alle; eigene Entwürfe freigeben kann aber auch der Inhaber nicht.
- Sachbearbeitung: legt Fälle an, erfasst Titel, Kosten und Zahlungen und erstellt Entwürfe. Rechte: bearbeiten und Entwürfe erstellen, nicht freigeben.
- Freigabe: sieht Fälle ein und gibt Entwürfe frei, die eine andere Person erstellt hat. Rechte: einsehen und freigeben, nicht bearbeiten.
- Lesen: sieht Fälle ein, etwa für Controlling oder Revision. Rechte: nur lesen.
Die Daten Ihrer Organisation sind von anderen Organisationen getrennt (Mandantentrennung). Nach Passwort oder SSO folgt für jede Person der zweite Faktor – Authenticator-App oder Passkey.
Vier-Augen-Freigabe
Jeder Entwurf braucht die Freigabe einer zweiten berechtigten Person. Wer ihn erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben – auch nicht mit der Rolle Inhaber.
Vorher bestätigt Ihr Team jede Erklärung im Formular einzeln, in einem eigenen Schritt; gespeichert werden Name, Eigenschaft und Zeitpunkt. Zu jedem Entwurf sichert die Software einen Datenschnappschuss mit Prüfwert.
Freigeben heißt nicht einreichen: Nach der Freigabe lädt Ihr Team das PDF herunter und reicht selbst ein. Keine automatisierten Entscheidungen: Jede Maßnahme wird von einem Menschen freigegeben.
Wissen im System statt in Köpfen
Verlässt eine erfahrene Person das Team oder ist sie im Urlaub, bleibt der Stand jedes Falls nachvollziehbar: Das Protokoll hält jede Änderung, Bestätigung und Freigabe mit Benutzerkonto und Zeitpunkt fest. Rechenweg und Wiedervorlagen stehen im Fall statt in einer persönlichen Tabelle, die Formularfassung im erzeugten PDF. Neue Beschäftigte sehen Station für Station, wo die Entscheidung bei ihnen oder bei der Freigabe liegt.
Compliance
Revision und Datenschutz
Revision und Datenschutz fragen nach Nachweisen. Die Software hält sie bereit.
- Manipulationsgeschütztes Protokoll (Audit-Log): wer wann was angelegt, geändert, bestätigt oder freigegeben hat; nachträgliche Änderungen werden erkennbar.
- Anmeldung mit zweitem Faktor: Pflicht für alle, auch bei Anmeldung über Ihr Unternehmenskonto (Single Sign-on, SSO); dazu Rollen und Mandantentrennung.
- Verschlüsselung je Fall: Fallbezogene Inhalte im Protokoll sind je Fall verschlüsselt; gelöscht wird durch Vernichtung des Schlüssels.
- Datenexport: löst die Rolle Inhaber selbst aus – Falldaten maschinenlesbar, freigegebene PDFs, Eingänge und Protokollauszug. Eine Protokollansicht gibt es im Kundenbereich nicht.
- Betrieb in Deutschland: in einem Rechenzentrum in Deutschland.
- Löschpflicht nach Zweckerreichung: Daten aus dem Vermögensverzeichnis und aus Drittauskünften dürfen Sie nur zu Vollstreckungszwecken verarbeiten und müssen sie nach Zweckerreichung löschen; einzelne Eingänge löschen Sie in der Fallakte selbst.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag, Art. 28 DSGVO): Unternehmen bestätigen ihn bei der Registrierung. Vorab lesen Sie ihn in den Vertragsbedingungen für Unternehmen.
Protokoll und Betriebsrat
Ein Protokoll, das Handlungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer festhält, kann die Mitbestimmung des Betriebsrats berühren. Bitte stimmen Sie die Einführung intern ab; dafür gibt es unsere Funktionsbeschreibung für Betriebs- und Personalräte (PDF, 589 KB).
Anforderungskatalog
Auswahl einer Software: worauf achten?
Acht Prüffragen für jeden Anbieter – auch für uns. Sie eignen sich als Grundlage für Ihr Lastenheft.
Fachlich
- Formularfassungen: Welche Fassung der amtlichen Formulare verwendet die Software? Wo ist sie mit Fundstelle dokumentiert, und wie wird eine neue Fassung eingepflegt und getestet?
- Rechenweg: Lässt sich jede Zinsberechnung und Verrechnung Schritt für Schritt nachvollziehen – mit Basiszinssatz je Zeitraum, Tilgungsbestimmung und Verrechnungsreihenfolge?
- Einrichtung: Wie kommen Ihre Fälle in die Software, und wie richten Sie Organisation, Rollen und die Trennung von anderen Kunden ein?
- Rollen und Freigaben: Lassen sich Rechte je Rolle und eine Vier-Augen-Freigabe abbilden? Ist ausgeschlossen, dass jemand den eigenen Entwurf freigibt?
Nachweis, Vertrag und Rolle
- Protokoll: Steht jede Änderung, Bestätigung und Freigabe mit Person und Zeitpunkt in einem manipulationsgeschützten Protokoll (Audit-Log), in dem nachträgliche Änderungen erkennbar werden?
- Datenschutz und Sicherheit: Gibt es AV-Vertrag, Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Angaben zum Hosting, Anmeldung mit zweitem Faktor und Löschkonzept?
- Ausstieg und Datenexport: Erhalten Sie Ihre Daten bei Vertragsende in einem offenen Format zurück? Wann werden sie danach gelöscht?
- Rolle des Anbieters: Bleiben Auswahl der Maßnahme, Freigabe und Einreichung bei Ihrem Team? Wo endet die Software, und wo beginnt Rechtsberatung?
Als Vorlage: die Prüffragen zum Herunterladen – frei, ohne Angabe Ihrer E-Mail-Adresse: Anforderungskatalog (PDF, 384 KB) · als Tabelle (.csv, 2 KB)
Unsere Antworten: Produktüberblick · Formularmonitor · Einrichtung · Sicherheit und Datenschutz · Rechtliche Einordnung
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zum Forderungsmanagement
Wie aufwendig ist die Einführung?
Ihre IT und Ihr Datenschutz prüfen vorab die Sicherheitsunterlagen. Dann legen Sie ein Konto für Ihr Unternehmen an und bestätigen dabei die Vertragsbedingungen für Unternehmen mit AV-Vertrag. 14 Tage testen Sie kostenlos, mit bis zu 25 aktiven Titeln und 2 Nutzern; der Test endet automatisch, ohne Kosten. Die Person mit der Rolle Inhaber richtet die Organisation ein und vergibt Rollen, und Ihr Team legt Fälle in der Fallakte an oder übernimmt Bestände per Excel/CSV. Zum Weiterarbeiten buchen Sie einen Tarif; eine Freischaltung durch uns ist nicht nötig.
Welche Schritte und Angaben Sie für Konto, zweiten Faktor, Rollen und den ersten Fall brauchen, steht auf den Seiten So starten Sie und Einrichtung.
Was passiert mit unseren Excel-Listen?
Bestände übernehmen Sie per Excel/CSV, mit Prüfung vor dem Import: Excel-Vorlage im Kundenbereich herunterladen, je Zeile einen Fall eintragen, Datei hochladen und prüfen lassen. Die Software zeigt Fehler je Zeile und Spalte und erkennt Dubletten (gleiches Aktenzeichen oder gleicher Titel); den Fehlerbericht erhalten Sie als CSV. Gläubigervertretung, Kontakt, Bankverbindung und die Pflichtbestätigungen geben Sie einmal für alle Fälle an. Angelegt werden nur fehlerfreie Zeilen, höchstens 5.000 je Datei und nur bis zur Titelgrenze Ihres Tarifs. Über die Programmschnittstelle (API) legt Ihre IT Fälle auch einzeln an, mit denselben Prüfungen; die Pflichtbestätigungen gibt danach eine Person in der Fallakte ab.
Zahlungseingänge aus dem Kontoauszug (CSV, Excel oder CAMT.053) ordnet die Software einem Fall als Vorschlag zu, wenn dessen Aktenzeichen oder das Geschäftszeichen des Titels im Verwendungszweck steht. Gebucht wird erst nach Ihrer Bestätigung je Zahlung; damit bestätigen Sie auch, dass der Schuldner keine abweichende Tilgungsbestimmung getroffen hat. Hochgeladene Dateien löscht die Software nach dem Lesen. Bitte senden Sie uns keine Listen mit Fall- oder Schuldnerdaten.
Welche Wiedervorlagen legt die Software an?
Ausschließlich solche aus den Daten und Ereignissen, die Ihr Team erfasst: beim PfÜB 2 Wochen nach dem erfassten Zustellungsdatum, wenn Sie den Drittschuldner zur Erklärung aufgefordert haben (endet die Frist an einem Wochenende oder einem Feiertag – bundesweit oder im Land von Drittschuldner oder Gläubiger, auch regional –: nächster Werktag), und bei Kontoguthaben 1 Monat danach – in einer eigenen Liste, außerdem je Forderungsteil in der Fallakte. Die Drittschuldnererklärung der Bank oder des Arbeitgebers legen Sie als Eingang zum Fall. Eine Aussage zu Verjährung oder Fristwahrung trifft die Software nicht.
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
Schlägt die Software vor, welche Maßnahme als Nächstes sinnvoll ist?
Nein. Die Software zeigt Restsaldo, Rechenweg und Wiedervorlagen. Welche Maßnahme Ihr Team ergreift, entscheidet es selbst. Bei Sonderfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister.
Die Wege im Überblick: Wege nach dem Titel für Unternehmen. Zahlen und Gründe für das eigene Team: Im eigenen Haus vollstrecken.
Müssen wir unser ERP ersetzen?
Nein. Ihr ERP bleibt das führende System für Verträge und Rechnungen. einfach vollstrecken setzt nach dem Titel an: Die titulierten Fälle legt Ihr Team in der Fallakte an oder übernimmt sie per Excel/CSV-Datei. Für Buchhaltung und ERP exportieren Sie unter „Berichte und Export“ CSV-Dateien: Forderungsstände je Fall zum Stichtag, Zahlungseingänge und Kosten im Zeitraum; jeder Export steht im Protokoll.
Über die Programmschnittstelle (API) für Unternehmen kann Ihre IT eigene Systeme anbinden: Fälle abrufen und anlegen, Forderungsstände zum Stichtag abfragen, Zahlungseingänge buchen. Fälle durchlaufen dieselben Prüfungen wie beim Import; die Pflichtbestätigungen gibt eine Person in der Fallakte ab; vorher lässt sich kein Entwurf erstellen. Eine Zahlung nimmt die Schnittstelle nur mit der ausdrücklichen Angabe an, dass keine Tilgungsbestimmung vorliegt. Ist für den Fall am selben Tag schon eine Zahlung in gleicher Höhe gebucht, bucht sie eine weitere nur, wenn diese ausdrücklich als weitere Zahlung gekennzeichnet ist. Die Rolle Inhaber legt die Schlüssel mit Rechten und Ablaufdatum an und kann sie jederzeit widerrufen. Je Schlüssel sind höchstens 120 Anfragen pro Minute möglich; jede Fallanlage und Zahlungsbuchung steht im Protokoll. Entwürfe und Freigaben nur im Kundenbereich: Über die Schnittstelle wird kein Entwurf erstellt oder freigegeben. Die Anbindung richtet Ihre IT selbst ein; die Beschreibung im OpenAPI-Format steht unter openapi.yaml.
Benachrichtigungen an Ihre Systeme (Webhooks): Die Rolle Inhaber richtet bis zu fünf Empfangsadressen ein, nur öffentliche https-Adressen, und wählt die Ereignisse – Fall angelegt, Zahlungseingang gebucht, Entwurf freigegeben, Wiedervorlage fällig (eine Meldung am Fälligkeitstag). Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle. Jede Meldung ist signiert und enthält nur das Aktenzeichen und technische Kennungen, bei Zahlungen Datum und Betrag, aber keine Namen, Anschriften oder Kontodaten von Schuldnern; Einzelheiten ruft Ihr System über die Schnittstelle ab. Eine Meldung, keine Maßnahme: Die Software löst damit nichts aus, wählt nichts und entscheidet nichts.
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