Software für Forderungen nach dem Titel

Wissen

Wissen und Ratgeber zur Zwangs­vollstreckung

Fachwissen zur Zwangsvollstreckung für Unternehmen und Privatpersonen, die eine eigene titulierte Forderung durchsetzen: sechs Ratgeber, ein Glossar und häufige Fragen – verständlich erklärt, mit Quellen und aktuellem Stand.

  • Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026
  • 6 Ratgeber, Glossar, häufige Fragen
  • Rechtsangaben mit Quelle und Stand

Einstieg

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Der Leitfaden erklärt den ganzen Weg vom Titel bis zur Pfändung und führt zu allen Detail-Ratgebern.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Sie

    Voraussetzungen klären

    Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung an den Schuldner.

  2. Sie

    Weg wählen

    Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht oder beides.

  3. Sie

    Auftrag oder Antrag stellen

    Auf dem amtlichen ZVFV-Formular, mit Forderungsaufstellung.

  4. Gerichtsvollzieher oder Gericht

    Vollstreckungsorgan handelt

    Zum Beispiel nimmt der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft ab oder das Gericht erlässt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Sie haben als Privatperson einen Titel, etwa wegen offener Miete? Einen Einstieg in einfachen Worten bietet die Seite Für Privatpersonen.

Sie bearbeiten eigene Forderungen im Unternehmen? Die Lösungen für Unternehmen zeigen, wie Teams nach dem Titel arbeiten; der Produktüberblick erklärt, was die Software vorbereitet und was Sie selbst entscheiden.

Ratgeber

Ratgeber nach Thema

Jeder Ratgeber beantwortet eine Frage aus der Praxis und nennt seine Quellen und den Stand, auf dem er beruht.

Aktuell

Aktuell: Formular- und Rechtsstand

Die neuesten Änderungen aus dem Änderungsprotokoll des Formularmonitors.

  1. 01.10.2026Formulare

    Neue Fassungen der Anlagen 1 und 4

    Seit dem 01.10.2026 gelten neue Fassungen der Formulare für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1) und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 4). Grundlage ist die Dritte Verordnung zur Änderung der ZVFV vom 08.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 132).

    Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 132 auf recht.bund.de

  2. 01.10.2026Gesetz

    Digitalisierung der Zwangs­vollstreckung

    Seit dem 01.10.2026 können Titel und Klausel bei elektronischen Aufträgen an den Gerichtsvollzieher wegen Geldforderungen als elektronische Dokumente übermittelt werden. Dazu gehört eine Versicherung über Übereinstimmung und Fortbestand der Forderung (§ 754a ZPO). Für den PfÜB-Antrag gilt Entsprechendes (§ 829a ZPO). Unternehmen in privater Rechtsform sind als Gläubiger zur elektronischen Einreichung nicht verpflichtet.

    Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 152 auf recht.bund.de

  3. 01.07.2026Werte

    Basiszinssatz und Pfändungs­freigrenzen

    Der Basiszinssatz beträgt seit 01.07.2026 1,52 % (vorher 1,27 %, § 247 BGB); nächster Stichtag ist der 01.01.2027. Der Grundfreibetrag für Arbeitseinkommen liegt ab 01.07.2026 bei 1.587,40 € monatlich (§ 850c ZPO, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026). Stand jeweils 14.10.2026.

    Quellen: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz · BGBl. 2026 I Nr. 80

Die nächsten Stichtage

  1. Turnusmäßiger Stichtag für den Basiszinssatz (§ 247 BGB); bei elektronischer Einreichung dürfen die PfÜB-Formulare als PDF oder als XML-Datensatz übermittelt werden (§ 829 Abs. 5 ZPO in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung).

  2. Pflicht zur elektronischen Einreichung auch für registrierte Inkassodienstleister in der Zwangsvollstreckung (§ 752b ZPO in der ab 01.06.2027 geltenden Fassung). Andere Unternehmen in privater Rechtsform betrifft diese Pflicht nicht (Stand 16.10.2026).

  3. Turnusmäßiger Stichtag für den Basiszinssatz und jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen (§ 850c ZPO).

Alle Inhalte im Wissensbereich sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Software, keine Rechtsberatung: Rechtliche Einordnung.

Zum Mitnehmen

Checklisten und Vorlagen

Arbeitshilfen für Ihre Vorbereitung. Alle frei, ohne Anmeldung und ohne E‑Mail-Adresse.

Checkliste: Vollstreckung nach dem Titel

Zehn Punkte, die vor jedem Auftrag oder Antrag geklärt sein sollten – von der Klausel bis zur Freigabe.

Checkliste: Forderungsaufstellung

Hauptforderung, Zinszeiträume, Kosten und Zahlungen vor dem Einreichen selbst mit Titel und Belegen abgleichen.

Stichtage 2027

Die Stichtage des Jahres 2027 für Basiszinssatz, Pfändungsfreigrenzen und die Stufen der Digitalisierung – zum Ausdrucken und für Ihren Kalender.

Anforderungskatalog Software

Für Unternehmen: Fragen für die Auswahl einer Software für die Vollstreckung nach dem Titel – Formulare, Rechenweg, Rollen, Protokoll, Datenschutz.

Nachschlagen

Rechner, Glossar und häufige Fragen

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einfach vollstrecken ist eine Software, mit der Unternehmen und Privatpersonen ihre eigenen Forderungen bearbeiten. Wir sind nicht Ihr Gläubiger, vollstrecken nicht selbst und beraten nicht zu einzelnen Fällen. Auskunft über Daten, die zu Ihnen in der Software gespeichert sind, erhalten Sie nach der Datenschutzerklärung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Gläubiger – das Unternehmen oder die Person, die die Forderung gegen Sie hat.

Unabhängige, meist kostenlose Hilfe bieten Schuldnerberatungsstellen, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Ihrer Kommune. Eine bundesweite Suche nach Beratungsstellen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., ein gemeinnütziger Verein: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).

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