Für das Forderungsmanagement
Freigaben und Wiedervorlagen im Teamalltag
Wie Teams Entwürfe erstellen, freigeben und nachhalten.
Software für Forderungen nach dem Titel
Zusammenarbeit und Kontrolle
Im Unternehmen gibt nach dem Vier-Augen-Prinzip eine zweite Person jeden Entwurf frei. Privatpersonen prüfen und geben selbst frei. Die Software protokolliert jeden Schritt manipulationsgeschützt und legt Wiedervorlagen aus Ihren erfassten Daten an.
Für Unternehmen: Vier-Augen-Prinzip
Im Unternehmen ist die Vier-Augen-Freigabe Pflicht. Kein Entwurf wird final, bevor eine zweite berechtigte Person ihn freigibt. Wer ihn erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben – auch nicht mit der Rolle Inhaber.
Keine automatisierten Entscheidungen: Jeden Entwurf gibt ein Mensch frei.
Vollstreckungsauftrag freigeben
Entwurf an den Gerichtsvollzieher · VB-2026-0412 · Max Muster
Erklärungen im Formular bestätigt
B. Muster (bevollmächtigt) · 14.10.2026, 10:30 Uhr
Datenschnappschuss gesichert · Prüfwert a41f07…9c2e
Wer den Entwurf erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben. Mit der Freigabe entscheiden Sie über den Antrag; die Software versendet nichts.
Für Privatpersonen
Als Privatperson geben Sie Ihre Entwürfe selbst frei. Vorher sehen Sie alle Formularwerte in der Vorschau durch und bestätigen das ausdrücklich: „Ich habe alle Formularwerte in der Vorschau selbst vollständig durchgesehen. Eine zweite Person prüft diesen Entwurf nicht.“
Diese Bestätigung steht mit Benutzerkonto und Zeitpunkt im Protokoll. Eine Zweitprüfung durch uns gibt es nicht.
Vollstreckungsauftrag freigeben
Entwurf an den Gerichtsvollzieher · VB-2026-0019 · Jonas Muster
Ich habe alle Formularwerte in der Vorschau selbst vollständig durchgesehen. Eine zweite Person prüft diesen Entwurf nicht.
Bestätigt von Anna Beispiel · 14.10.2026, 18:42 Uhr · im Protokoll gespeichert
Erklärungen im Formular bestätigt
Anna Beispiel (Gläubigerin) · 14.10.2026, 18:43 Uhr
Datenschnappschuss gesichert · Prüfwert 9b27e4…1fd3
Sie geben Ihren Entwurf selbst frei. Mit der Freigabe entscheiden Sie über den Antrag; die Software versendet nichts.
Im amtlichen Formular gibt der Gläubiger Erklärungen und Versicherungen ab. Die Software zeigt sie vor der Freigabe vollständig an. Sie bestätigen jede einzeln – nichts ist verdeckt vorbelegt.
Name, Eigenschaft und Zeitpunkt der Bestätigung stehen im Protokoll.
Mit der Freigabe erzeugt die Software das befüllte amtliche PDF. Sie laden es herunter und reichen es auf Ihrem Weg ein.
Rollen im Unternehmen
Wer was darf, legen Sie im Unternehmen über Rollen fest. Die Daten Ihrer Organisation sind von anderen Organisationen getrennt (Mandantentrennung).
Richtet die Organisation ein, vergibt Rollen und hat alle Rechte – außer, eigene Entwürfe freizugeben.
Legt Fälle an, bearbeitet sie und erstellt Entwürfe.
Sieht Fälle ein und gibt Entwürfe frei, die eine andere Person erstellt hat.
Sieht Fälle ein, ohne etwas zu ändern.
Nach Passwort oder SSO folgt für jede Person der zweite Faktor, per Authenticator-App oder Passkey. Mehr zu Sicherheit und Datenschutz
Protokoll
Das Protokoll hält fest, wer wann was angelegt, geändert, bestätigt oder freigegeben hat.
Getrennt davon führen wir ein Sicherheitsprotokoll für Anmeldungen und Angriffserkennung; seine Einträge werden nach 90 Tagen gelöscht.
Protokoll und Löschpflichten
Ein manipulationsgeschütztes Protokoll muss zu den Pflichten passen, personenbezogene Daten nicht länger als nötig zu speichern (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO) und unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO zu löschen.
Daten aus dem Vermögensverzeichnis und aus Drittauskünften dürfen nur für Vollstreckungszwecke verarbeitet werden und sind nach Erreichen des Zwecks zu löschen (§ 802d Abs. 1 Satz 3, § 802l Abs. 3 Satz 2 ZPO).
Im Protokoll sind fallbezogene Inhalte je Fall verschlüsselt. Wird ein Fall gelöscht, vernichtet die Software dessen Schlüssel; danach sind die Inhalte nicht mehr lesbar. Fälle mit freigegebenen Formularen bleiben während des Vertrags als Nachweis erhalten; einzelne Eingänge löschen Sie selbst. Wann der Zweck erreicht ist, bewertet die Software nicht.
Protokoll und Mitbestimmung
Ein Protokoll, das Handlungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer festhält, kann die Mitbestimmung des Betriebsrats berühren (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz). In öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen kann stattdessen das Personalvertretungsrecht gelten. Bitte stimmen Sie die Einführung intern ab.
Welche Angaben das Protokoll enthält, wer sie sieht und wie lange sie bleiben, beschreibt unsere Funktionsbeschreibung für Betriebs- und Personalräte (PDF, 589 KB).
Wiedervorlagen
Die Software legt Wiedervorlagen ausschließlich aus den Daten und Ereignissen an, die Sie im Fall erfassen. Eine Aussage zu Verjährung oder Fristwahrung trifft sie nicht.
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
Je Anlass: Rechtsgrundlage und was die Software tut.
Auf Verlangen des Gläubigers muss sich der Drittschuldner, etwa die Bank oder der Arbeitgeber, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses erklären (§ 840 Abs. 1 ZPO).
Was die Software tut: Ob Sie den Drittschuldner zur Erklärung auffordern, entscheiden Sie im Entwurf des PfÜB-Antrags; die Software wählt nichts vor. Ist die Aufforderung gewählt, legt die Software 2 Wochen nach dem Zustellungsdatum, das Sie erfassen, eine Wiedervorlage an. Fällt das Ende der Zwei-Wochen-Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, legt sie die Wiedervorlage auf den nächsten Werktag. Dabei zählen bundesweite Feiertage und die Feiertage der Länder, in denen Drittschuldner und Gläubiger ihre Anschrift haben, auch solche, die dort nur in einem Teil des Landes gelten. Ob die Erklärung vorliegt, prüfen Sie. Erfassen Sie die Erklärung als Eingang zum PfÜB, markiert die Software die Wiedervorlage als erledigt.
Die gepfändete Forderung wird dem Gläubiger zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen. Bei Kontoguthaben natürlicher Personen darf die Bank erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger leisten (§ 835 Abs. 1, 3 ZPO).
Was die Software tut: Ob zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen wird, entscheiden Sie im Entwurf; die Software wählt nichts vor. 1 Monat nach dem erfassten Zustellungsdatum legt die Software eine Wiedervorlage an; auf einen Werktag verschiebt sie diese nicht. Die Monatsfrist nach § 835 Abs. 3 ZPO betrifft Kontoguthaben; bei der Pfändung von Arbeitseinkommen legt die Software diese Wiedervorlage nicht an.
Hauptforderung, Zinsen und Kosten können unterschiedliche Daten haben. Die Software zeigt je Forderungsteil eigene Wiedervorlagen in der Fallakte; in der Liste der Wiedervorlagen stehen die zum PfÜB und zur Insolvenzsuche.
Was die Software tut: Sie berechnet die Wiedervorlagen nur aus den Daten und Ereignissen, die Sie erfassen. Ob eine Frist läuft, gehemmt ist oder neu beginnt, bewertet sie nicht.
Technisches Hilfsmittel, keine Fristenkontrolle
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
Ob im Einzelfall eine Frist läuft oder gewahrt ist, bewerten Sie. Wie die Verjährung titulierter Forderungen allgemein geregelt ist, erklärt der Ratgeber Titel und Verjährung.
Vorab-Abfragen
Vor jedem Entwurf beantworten Sie Pflichtfragen zum Fall mit Ja, Nein oder Unbekannt. Lautet eine Antwort „Ja“, erstellt die Software keinen Entwurf; bei „Unbekannt“ zeigt sie eine Warnung. Bei Privatpersonen hält „Unbekannt“ zu Insolvenz, Tod des Schuldners oder einem Rechtsbehelf die Bearbeitung an; weiter geht es erst mit „Nein“, bei der Insolvenz zusammen mit dem Datum Ihrer Suche in den Insolvenzbekanntmachungen.
Abgefragt werden ein Insolvenzverfahren, Tod des Schuldners, Minderjährigkeit oder Betreuung von Schuldner oder Gläubiger, ein Nachlass, eine Einstellung der Vollstreckung, ein Auslandsbezug, eine Zahlungsvereinbarung, ein Rechtsbehelf, Zweifel an der Partei, eine abgetretene oder für andere geltend gemachte Forderung, mehrere Schuldner oder Gläubiger, Sicherheitsleistung oder Bedingung, eine bereits bezahlte Forderung und Merkmale eines atypischen Titels.
Sie antworten nach Ihrem Kenntnisstand. Die Abfragen sind keine Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen, und die Software erkennt solche Umstände nicht von selbst.
Vor dem Entwurf: Angaben zum Fall
Auszug: 5 Pflichtfragen · Sie antworten nach Ihrem Kenntnisstand
Bearbeitung angehalten. Solange diese Angabe „Ja“ lautet, erstellt die Software keinen Entwurf.
Angabe unbekannt. Bitte klären Sie diesen Punkt, bevor Sie den Entwurf freigeben.
Software, keine Rechtsberatung
einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir beraten nicht im Einzelfall, bewerten keine Ansprüche und ziehen keine Forderungen ein.
Fragen und Antworten
Im Unternehmen nicht. Wer einen Entwurf erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben – auch nicht mit der Rolle Inhaber. Freigeben kann eine zweite Person mit der Rolle Freigabe oder Inhaber. Beide Schritte stehen mit Benutzerkonto und Zeitpunkt im Protokoll.
Privatpersonen geben ihre Entwürfe selbst frei. Vorher bestätigen sie ausdrücklich, dass sie alle Formularwerte in der Vorschau selbst durchgesehen haben und keine zweite Person prüft. Auch diese Bestätigung steht im Protokoll.
Die Erklärungen und Versicherungen, die der Gläubiger im amtlichen Formular abgibt. Die Software zeigt sie in einem eigenen Schritt vollständig an; Sie bestätigen jede einzeln, nichts ist verdeckt vorbelegt. Reichen Sie elektronisch mit eingescannter Ausfertigung ein, bestätigen Sie die Versicherung in zwei Teilen: zum Digitalisat der Ausfertigung und dazu, dass die Forderung noch besteht.
Gespeichert werden Name, Eigenschaft und Zeitpunkt Ihrer Bestätigung.
Die Software erzeugt das befüllte amtliche PDF, das Sie herunterladen. Eingereicht ist der Antrag damit nicht: Ob und wann Sie ihn einreichen, entscheiden Sie.
Haben Sie den Antrag eingereicht und möchten ihn zurücknehmen, erklären Sie das selbst gegenüber Gericht oder Gerichtsvollzieher.
Protokolleinträge entstehen bei jeder Änderung, Bestätigung und Freigabe im Fall. Fallbezogene Inhalte darin sind je Fall verschlüsselt; gelöscht wird durch Vernichtung des Schlüssels.
Die Einträge sind manipulationsgeschützt: Die Software ergänzt sie nur, Änderungen werden erkennbar und von der Datenbank abgewiesen. Nach dem Löschen eines Falls bleiben sie ohne lesbare Fallinhalte bestehen, damit die Kette der Prüfsummen prüfbar bleibt; drei Jahre nach der Löschung des Kontos entfernt die Software auch diese Restangaben bis auf Nummer, Prüfsummen und eine interne Kennung des Kundenkontos. Anmeldungen stehen in einem getrennten Sicherheitsprotokoll; seine Einträge werden nach 90 Tagen gelöscht.
Ausschließlich aus den Daten und Ereignissen, die Sie im Fall erfassen. Beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sind das, gerechnet ab dem erfassten Zustellungsdatum, 2 Wochen, wenn Sie den Drittschuldner zur Erklärung aufgefordert haben, und bei Kontoguthaben 1 Monat, in einer eigenen Liste; dazu zeigt die Fallakte Wiedervorlagen je Forderungsteil.
Eine Aussage zu Verjährung oder Fristwahrung trifft die Software nicht; Hemmung oder Neubeginn bewertet sie nicht. Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
Ja. Die Liste der Entwürfe im Fall zeigt, wer welchen Entwurf wann erstellt und freigegeben hat. Im Protokoll stehen beide Schritte mit Benutzerkonto und Zeitpunkt, die Bestätigung der Erklärungen mit Name, Eigenschaft und Zeitpunkt. Zu jedem Entwurf sichert die Software einen Datenschnappschuss mit Prüfwert; freigegeben wird genau dieser Stand.
Die Einträge sind über Prüfsummen verkettet, nachträgliche Änderungen werden dadurch erkennbar. Für Ihre Geschäftsführung oder Revision heißt das: Nachvollziehbar ist, wer was wann freigegeben hat. Mehr für die Geschäftsführung
Weiterlesen
Für das Forderungsmanagement
Wie Teams Entwürfe erstellen, freigeben und nachhalten.
Für die Geschäftsführung
Kontrolle und Nachweis für Revision und Prüfung, ohne in jede Akte zu schauen.
Jetzt starten
Konto anlegen, Paket oder Tarif wählen, loslegen. Sie zahlen per Karte oder SEPA-Lastschrift, privat auch per PayPal. So starten Sie