Software, keine Rechtsberatung.
Software für die Vollstreckung eigener Forderungen von Unternehmen und Privatpersonen – keine Kanzlei, kein Inkassodienst, keine Rechtsberatung. Formulare entstehen als Entwürfe nach den erfassten Angaben; eingeleitet wird nichts ohne Prüfung und Freigabe durch den Gläubiger. Rechtliche Einordnung lesen
Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an.