Daten, Entscheidung und der Kontakt zu Ihren Kundinnen und Kunden bleiben bei Ihnen. Die Software tritt nicht gegenüber Schuldnern, Gerichten oder Gerichtsvollziehern auf; Zahlungen gehen direkt auf Ihr Konto.
Für Unternehmen
Im eigenen Haus vollstrecken: Zahlen und Gründe
Vollstreckt Ihr Team titulierte Forderungen im eigenen Haus, bleiben Daten, Entscheidung und Kundenbeziehung bei Ihnen. Ob das zu Ihrem Unternehmen passt, entscheiden Sie.
- Software, keine Rechtsberatung
- Test für Unternehmen: endet automatisch, keine Kosten
Auf dieser Seite
Zahlen mit Quelle
Offene Forderungen sind Alltag
Viele Unternehmen warten auf ihr Geld. Liegt ein Titel vor, entscheiden Sie, wie es weitergeht – für einfache Fälle bereitet Ihr Team die Anträge mit der Software selbst vor.
82%
der von Coface befragten Unternehmen in Deutschland hatten in den letzten 12 Monaten mit Zahlungsverzug zu tun
Höchster Wert seit 2019 (damals 85 %) · Coface, Zahlungserfahrungsstudie Deutschland 2026 · 503 Unternehmen, befragt 13.07.–31.08.2026 · veröffentlicht 01.10.2026
15%
der befragten Unternehmen haben Außenstände, die 6 bis 24 Monate überfällig sind und zusammen mindestens 2 % ihres Jahresumsatzes ausmachen
2025: 12 % · Coface 2026 · 503 befragte Unternehmen
32,3%
der befragten Mittelständler blieben im vergangenen Halbjahr ohne Forderungsausfall
Vorjahr 28,9 %; bei 7,2 % lagen die Verluste über 1 % des Umsatzes · Creditreform, Mittelstand Herbst 2026 · 1.237 Unternehmen bis 500 Beschäftigte und 50 Mio. € Umsatz · 08.10.2026
Forderungen, die sechs Monate bis zwei Jahre überfällig sind, nennt Coface besonders kritisch: Nach den Erfahrungen von Coface wird ein Großteil davon nie vollständig beglichen; vor allem kleinere Unternehmen sind betroffen.
Die Formularerstellung unterstützt derzeit einfache Fälle: unter anderem eine Hauptforderung und einen Schuldner – eine natürliche Person ohne gesetzliche Vertretung oder ein Unternehmen mit Registereintrag, etwa eine GmbH. Gegen Minderjährige, Betreute oder Nachlässe erstellt die Software keinen Entwurf (Unterstützte Fälle).
Ob und wann Geld eingeht, hängt vom Schuldner ab. Die Software sagt kein Ergebnis zu. Links zu den Studien: Quellen und Stand.
Was dafür sprechen kann
Gründe für das eigene Team
Welcher Weg zu Ihrem Unternehmen passt, entscheiden Sie. Diese Gründe können für das eigene Team sprechen.
Falldaten erfassen Sie einmal; die Software übernimmt sie in Vollstreckungsauftrag und Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), zu Beginn auch beide nebeneinander. Sie nennt die Formularfassung mit Fundstelle und zeigt fehlende Pflichtangaben. Entwürfe entstehen derzeit nur für einfach gelagerte Fälle: Sind Zahlungen oder bisherige Vollstreckungskosten erfasst, erstellt die Software zu diesem Fall keinen weiteren Entwurf und nennt den Grund.
Der Basiszinssatz kann sich zum 1. Januar und 1. Juli ändern; seit 01.07.2026 beträgt er 1,52 % (§ 247 BGB, Deutsche Bundesbank; gültig bis 31.12.2026). Das Forderungskonto rechnet je Zeitraum mit dem gültigen Satz und zeigt den Rechenweg.
Welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie; nichts ist vorausgewählt. Wer einen Entwurf erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben. Die Person, die freigibt, bestätigt vorher jede Erklärung einzeln, mit Name, Eigenschaft und Zeitpunkt. Das manipulationsgeschützte Protokoll hält Änderungen, Bestätigungen und Freigaben fest.
Was bestätigt und freigegeben wurde, steht im Fall – auch nach einem Personalwechsel. Zum Hintergrund: In kleinen und mittleren Betrieben zählen Spezialistinnen und Spezialisten der Buchhaltung zu den Berufen mit den größten Fachkräftelücken. Seit 2018/19 wuchs die Lücke für sie um mehr als 300 %; ein Drittel von ihnen (33,4 %) ist 55 Jahre oder älter.
KOFA-Studie 02/2026 (Stand Januar 2026), Tabellen 3, 4 und 6 · Spezialisten: Fortbildungsabschluss oder Bachelor
Bestände übernehmen Sie per Excel- oder CSV-Datei, mit Prüfung vor dem Import. Zahlungen aus dem Kontoauszug ordnet die Software als Vorschlag einem Fall zu, wenn das Aktenzeichen eindeutig im Verwendungszweck steht; gebucht wird erst nach Ihrer Bestätigung je Zahlung. Sind zu einem Fall Zahlungen erfasst, erstellt die Software dazu derzeit keinen weiteren Entwurf und nennt den Grund; das Forderungskonto führen Sie weiter. Forderungsstände exportieren Sie als CSV. Über die Programmschnittstelle (API) kann Ihre IT eigene Systeme anbinden: Fälle abrufen und anlegen, Forderungsstände abfragen, Zahlungseingänge buchen; auf Wunsch meldet die Software gewählte Ereignisse an Ihre Systeme (Webhooks), nur mit Aktenzeichen, technischen Kennungen und bei Zahlungen Datum und Betrag. Entwürfe und Freigaben nur im Kundenbereich.
Auch kleine Forderungen im selben Ablauf
Der Preis richtet sich nach der Zahl aktiver Titel, nicht nach Höhe oder Ergebnis Ihrer Forderungen; ein Erfolgshonorar gibt es nicht. Ob sich eine Maßnahme lohnt, entscheiden Sie. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten fallen auf jedem Weg an und sind nicht im Preis enthalten (Folgekostenrechner). Notwendige Kosten der Vollstreckung, grundsätzlich auch die gesetzlichen Anwaltsgebühren, muss am Ende der Schuldner tragen (§ 788 Abs. 1, § 91 Abs. 2 ZPO). Zuerst zahlen Sie; ob beim Schuldner etwas zu holen ist, ist offen. Unseren Preis muss der Schuldner nach unserer Einschätzung nicht erstatten.
Rechenbeispiel (vereinfacht)
Was ein Forderungsausfall rechnerisch bedeutet
| Ausgefallene Forderung, netto | 20.000 € |
|---|---|
| ÷ angenommene Umsatzrendite | 5 % |
| = zusätzlicher Umsatz, um den Gewinn auszugleichen | 400.000 € |
Zum Vergleich: Für den Mittelstand (private Unternehmen bis 500 Mio. € Jahresumsatz) nennt die KfW bei 50 und mehr Beschäftigten, gezählt in Vollzeitäquivalenten, eine durchschnittliche Umsatzrendite vor Steuern von 4,7 % (2024; KfW-Mittelstandspanel 2025, Tabelle 17).
Die Umsatzrendite von 5 % ist eine Annahme, keine Studienzahl. Der Deckungsbeitrag auf zusätzlichen Umsatz kann höher liegen. Netto, weil die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit berichtigt wird (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Ob aus einem Titel Geld eingeht, hängt vom Schuldner ab; die Software sagt kein Ergebnis zu.
Zum Hintergrund
Nach dem Titel in Zahlen
Wie oft Gerichtsvollzieher und Insolvenzgerichte tätig werden. Über den Erfolg einzelner Maßnahmen sagen die Zahlen nichts.
2,76Mio.
Aufträge zur Vermögensauskunft 2025 (ohne Bayern)
Bundesamt für Justiz · GV-Übersicht 2025 · Stand 31.08.2026
12.812
beantragte Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2026, 6,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum
Destatis, PM Nr. 325, 11.09.2026
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verzeichneten 2025 außerdem 621.029 Pfändungsaufträge und rund 1,77 Mio. Zustellungen und Zustellversuche von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an Drittschuldner, ebenfalls ohne Bayern. Die Unternehmensinsolvenzen erreichten den höchsten Halbjahreswert seit dem 1. Halbjahr 2013; dazu kamen 38.932 Verbraucherinsolvenzen (+2,4 %).
Sonderfälle und Rat
Wofür Sie weiter Rat brauchen
Bei Sonderfällen hält die Software an: Lautet eine Pflichtfrage, etwa zu Insolvenz, Tod oder einer Zahlungsvereinbarung, „Ja“, entsteht kein Entwurf. Sie antworten nach Ihrem Kenntnisstand; von selbst erkennt die Software solche Umstände nicht.
Wie es weitergeht, entscheiden Sie – bei Bedarf mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die beraten und vertreten, oder mit einem registrierten Inkassodienstleister, der die Bearbeitung übernimmt. Wir vermitteln niemanden.
Den Auftrag an den Gerichtsvollzieher und den PfÜB-Antrag zu Ihrer eigenen Forderung dürfen Sie selbst stellen (§ 79 Abs. 1 Satz 1 ZPO), auch ohne unsere Software. Anwaltszwang gilt vor dem Landgericht und den höheren Gerichten (§ 78 ZPO). Die amtlichen Formulare sind kostenlos. Anträge können Sie bei der Rechtsantragstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll geben (§ 129a ZPO); beim Auftrag an den Gerichtsvollzieher hilft die Geschäftsstelle (§ 753 Abs. 2 ZPO).
Software, keine Rechtsberatung
einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir prüfen keine Ansprüche, beraten nicht im Einzelfall und ziehen keine Forderungen ein.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ab wie vielen Fällen passt das eigene Team?
Eine feste Grenze gibt es nicht, und eine Empfehlung geben wir nicht. Bei Ihrer eigenen Bewertung helfen die fünf Leitfragen zu Volumen, Kundenbeziehung, Know-how, Kosten und Nachweis auf der Seite Für die Geschäftsführung. Ausprobieren können Sie die Software 14 Tage kostenlos, mit bis zu 25 aktiven Titeln und 2 Nutzern; der Test endet automatisch, ohne Kosten.
Woher stammen die Zahlen auf dieser Seite?
Aus Veröffentlichungen von Coface, Creditreform, dem Bundesamt für Justiz, dem Statistischen Bundesamt, der Deutschen Bundesbank, KOFA und KfW, jeweils mit Datum und Link unter Quellen und Stand. Coface und Creditreform haben Unternehmen befragt; ihre Werte gelten für die Befragten. Die Zahlen beschreiben die Lage allgemein. Über Ihre Forderungen oder eine Wirkung der Software sagen sie nichts.
Ersetzt die Software eine Rechtsberatung oder ein Inkasso?
Nein. Die Software bereitet Unterlagen für die eigenen Forderungen Ihres Unternehmens vor; Ihr Team entscheidet, gibt frei und reicht selbst ein. Wir beraten nicht zu Ihrem Fall und ziehen keine Forderungen ein. Mehr dazu in der rechtlichen Einordnung.
Quellen und Stand
Quellen und Stand: alle Links zu den Zahlen
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