Software für Forderungen nach dem Titel

Für Unternehmen

Im eigenen Haus vollstrecken: Zahlen und Gründe

Vollstreckt Ihr Team titulierte Forderungen im eigenen Haus, bleiben Daten, Entscheidung und Kundenbeziehung bei Ihnen. Ob das zu Ihrem Unternehmen passt, entscheiden Sie.

Zahlen mit Quelle

Offene Forderungen sind Alltag

Viele Unternehmen warten auf ihr Geld. Liegt ein Titel vor, entscheiden Sie, wie es weitergeht – für einfache Fälle bereitet Ihr Team die Anträge mit der Software selbst vor.

82%

der von Coface befragten Unternehmen in Deutschland hatten in den letzten 12 Monaten mit Zahlungsverzug zu tun

Höchster Wert seit 2019 (damals 85 %) · Coface, Zahlungserfahrungsstudie Deutschland 2026 · 503 Unternehmen, befragt 13.07.–31.08.2026 · veröffentlicht 01.10.2026

15%

der befragten Unternehmen haben Außenstände, die 6 bis 24 Monate überfällig sind und zusammen mindestens 2 % ihres Jahresumsatzes ausmachen

2025: 12 % · Coface 2026 · 503 befragte Unternehmen

32,3%

der befragten Mittelständler blieben im vergangenen Halbjahr ohne Forderungsausfall

Vorjahr 28,9 %; bei 7,2 % lagen die Verluste über 1 % des Umsatzes · Creditreform, Mittelstand Herbst 2026 · 1.237 Unternehmen bis 500 Beschäftigte und 50 Mio. € Umsatz · 08.10.2026

Forderungen, die sechs Monate bis zwei Jahre überfällig sind, nennt Coface besonders kritisch: Nach den Erfahrungen von Coface wird ein Großteil davon nie vollständig beglichen; vor allem kleinere Unternehmen sind betroffen.

Die Formularerstellung unterstützt derzeit einfache Fälle: unter anderem eine Hauptforderung und einen Schuldner – eine natürliche Person ohne gesetzliche Vertretung oder ein Unternehmen mit Registereintrag, etwa eine GmbH. Gegen Minderjährige, Betreute oder Nachlässe erstellt die Software keinen Entwurf (Unterstützte Fälle).

Ob und wann Geld eingeht, hängt vom Schuldner ab. Die Software sagt kein Ergebnis zu. Links zu den Studien: Quellen und Stand.

Was dafür sprechen kann

Gründe für das eigene Team

Welcher Weg zu Ihrem Unternehmen passt, entscheiden Sie. Diese Gründe können für das eigene Team sprechen.

Auch kleine Forderungen im selben Ablauf

Der Preis richtet sich nach der Zahl aktiver Titel, nicht nach Höhe oder Ergebnis Ihrer Forderungen; ein Erfolgshonorar gibt es nicht. Ob sich eine Maßnahme lohnt, entscheiden Sie. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten fallen auf jedem Weg an und sind nicht im Preis enthalten (Folgekostenrechner). Notwendige Kosten der Vollstreckung, grundsätzlich auch die gesetzlichen Anwaltsgebühren, muss am Ende der Schuldner tragen (§ 788 Abs. 1, § 91 Abs. 2 ZPO). Zuerst zahlen Sie; ob beim Schuldner etwas zu holen ist, ist offen. Unseren Preis muss der Schuldner nach unserer Einschätzung nicht erstatten.

Rechenbeispiel (vereinfacht)

Was ein Forderungsausfall rechnerisch bedeutet

Fällt eine Forderung von 20.000 € netto aus, braucht es bei einer angenommenen Umsatzrendite von 5 % rechnerisch 400.000 € zusätzlichen Umsatz, um den Gewinn wieder auszugleichen.
Ausgefallene Forderung, netto20.000 €
÷ angenommene Umsatzrendite5 %
= zusätzlicher Umsatz, um den Gewinn auszugleichen400.000 €

Zum Vergleich: Für den Mittelstand (private Unternehmen bis 500 Mio. € Jahresumsatz) nennt die KfW bei 50 und mehr Beschäftigten, gezählt in Vollzeitäquivalenten, eine durchschnittliche Umsatzrendite vor Steuern von 4,7 % (2024; KfW-Mittelstandspanel 2025, Tabelle 17).

Die Umsatzrendite von 5 % ist eine Annahme, keine Studienzahl. Der Deckungsbeitrag auf zusätzlichen Umsatz kann höher liegen. Netto, weil die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit berichtigt wird (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Ob aus einem Titel Geld eingeht, hängt vom Schuldner ab; die Software sagt kein Ergebnis zu.

Zum Hintergrund

Nach dem Titel in Zahlen

Wie oft Gerichtsvollzieher und Insolvenzgerichte tätig werden. Über den Erfolg einzelner Maßnahmen sagen die Zahlen nichts.

2,76Mio.

Aufträge zur Vermögensauskunft 2025 (ohne Bayern)

Bundesamt für Justiz · GV-Übersicht 2025 · Stand 31.08.2026

12.812

beantragte Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2026, 6,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum

Destatis, PM Nr. 325, 11.09.2026

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verzeichneten 2025 außerdem 621.029 Pfändungsaufträge und rund 1,77 Mio. Zustellungen und Zustellversuche von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an Drittschuldner, ebenfalls ohne Bayern. Die Unternehmensinsolvenzen erreichten den höchsten Halbjahreswert seit dem 1. Halbjahr 2013; dazu kamen 38.932 Verbraucherinsolvenzen (+2,4 %).

Sonderfälle und Rat

Wofür Sie weiter Rat brauchen

Bei Sonderfällen hält die Software an: Lautet eine Pflichtfrage, etwa zu Insolvenz, Tod oder einer Zahlungsvereinbarung, „Ja“, entsteht kein Entwurf. Sie antworten nach Ihrem Kenntnisstand; von selbst erkennt die Software solche Umstände nicht.

Wie es weitergeht, entscheiden Sie – bei Bedarf mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die beraten und vertreten, oder mit einem registrierten Inkassodienstleister, der die Bearbeitung übernimmt. Wir vermitteln niemanden.

Den Auftrag an den Gerichtsvollzieher und den PfÜB-Antrag zu Ihrer eigenen Forderung dürfen Sie selbst stellen (§ 79 Abs. 1 Satz 1 ZPO), auch ohne unsere Software. Anwaltszwang gilt vor dem Landgericht und den höheren Gerichten (§ 78 ZPO). Die amtlichen Formulare sind kostenlos. Anträge können Sie bei der Rechtsantragstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll geben (§ 129a ZPO); beim Auftrag an den Gerichtsvollzieher hilft die Geschäftsstelle (§ 753 Abs. 2 ZPO).

Wege nach dem Titel für Unternehmen 

Software, keine Rechtsberatung

einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir prüfen keine Ansprüche, beraten nicht im Einzelfall und ziehen keine Forderungen ein.

Rechtliche Einordnung lesen

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ab wie vielen Fällen passt das eigene Team?

Eine feste Grenze gibt es nicht, und eine Empfehlung geben wir nicht. Bei Ihrer eigenen Bewertung helfen die fünf Leitfragen zu Volumen, Kundenbeziehung, Know-how, Kosten und Nachweis auf der Seite Für die Geschäftsführung. Ausprobieren können Sie die Software 14 Tage kostenlos, mit bis zu 25 aktiven Titeln und 2 Nutzern; der Test endet automatisch, ohne Kosten.

Woher stammen die Zahlen auf dieser Seite?

Aus Veröffentlichungen von Coface, Creditreform, dem Bundesamt für Justiz, dem Statistischen Bundesamt, der Deutschen Bundesbank, KOFA und KfW, jeweils mit Datum und Link unter Quellen und Stand. Coface und Creditreform haben Unternehmen befragt; ihre Werte gelten für die Befragten. Die Zahlen beschreiben die Lage allgemein. Über Ihre Forderungen oder eine Wirkung der Software sagen sie nichts.

Ersetzt die Software eine Rechtsberatung oder ein Inkasso?

Nein. Die Software bereitet Unterlagen für die eigenen Forderungen Ihres Unternehmens vor; Ihr Team entscheidet, gibt frei und reicht selbst ein. Wir beraten nicht zu Ihrem Fall und ziehen keine Forderungen ein. Mehr dazu in der rechtlichen Einordnung.

Quellen und Stand

Quellen und Stand: alle Links zu den Zahlen

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