Software für Forderungen nach dem Titel

Preise

Preise für Privatpersonen und Unternehmen

Die Preise für einfach vollstrecken richten sich nach der Nutzung der Software – nie nach der Höhe Ihrer Forderung oder dem Ergebnis einer Vollstreckung.

  • Privatpersonen: ab 39 € einmalig, Endpreis inkl. MwSt., kein Abo. Zu den Paketen
  • Unternehmen: ab 49 € im Monat, netto, im Monatsabo monatlich kündbar; vorher 14 Tage kostenlos testen. Zu den Tarifen
  • Kein Erfolgshonorar. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zahlen Sie direkt, nicht an uns.

Für Privatpersonen

Preise für Privatpersonen

Für Ihre eigene Forderung aus einem Titel. Sie zahlen einmal und nutzen die Software 12 Monate lang. Alle Preise sind Endpreise inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Verlängerung

Wenn Sie nach 12 Monaten weiterarbeiten möchten

19 €je weitere 12 Monate · Endpreis inkl. MwSt.

  • für Ihre bereits angelegten Titel
  • nur, wenn Sie sie selbst buchen
  • keine automatische Verlängerung

In jedem Paket enthalten

  • Fallakte und Forderungskonto mit Zinsen, Zahlungen und sichtbarem Rechenweg
  • Vorab-Abfragen vor jedem Entwurf
  • Entwürfe für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher und den Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Konto oder Lohn) als befülltes amtliches PDF – für die unterstützten Fälle
  • Freigabe durch Sie selbst, mit protokollierter Bestätigung Ihrer Durchsicht
  • Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle
  • Anmeldung mit zweitem Faktor, Datenexport, Betrieb in einem Rechenzentrum in Deutschland

Kein Abo: Der Zugang endet nach 12 Monaten von selbst. Sie müssen nicht kündigen.

Widerruf und Bedingungen: Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung und AGB sehen Sie vor der Bestellung.

Zahlung: per Karte, SEPA-Lastschrift oder PayPal im Kundenbereich. So starten Sie

In einfacher Sprache erklärt: Als Privatperson selbst vollstrecken

Für Unternehmen

Preise für Unternehmen

Der Preis richtet sich nach der Zahl Ihrer aktiven Titel. Start und Business buchen Sie online, monatlich oder jährlich. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer; im Monatsabo monatlich kündbar, bei jährlicher Vorauszahlung ist der Grundpreis 10 % günstiger.

Business ab 251 Titeln

Tarif Business für große Bestände

149 €je Monat, dazu 0,40 € je weiterem aktiven Titel · netto zzgl. USt.

  • über 250 aktive Titel: 0,40 € je weiterem Titel im Monat, monatlich nachträglich abgerechnet (auch im Jahresvertrag)
  • unbegrenzt viele Nutzer
  • Beispiel: 1.000 aktive Titel kosten 449 € im Monat
14 Tage kostenlos testen, danach Business für mehr als 250 aktive Titel buchen

Erst 14 Tage kostenlos testen, nur für Unternehmen: bis 25 aktive Titel, 2 Nutzer; endet automatisch, keine Kosten. Es gelten die Vertragsbedingungen für Unternehmen.

In jedem Tarif enthalten

  • Organisation mit den Rollen Inhaber, Sachbearbeitung, Freigabe und Lesen, getrennt von anderen Organisationen
  • Fallakte, Forderungskonto mit sichtbarem Rechenweg und Vorab-Abfragen vor jedem Entwurf
  • Bestände per Excel/CSV übernehmen, mit Prüfung vor dem Import; angelegt werden nur fehlerfreie Zeilen
  • Programmschnittstelle (API), damit Ihre IT eigene Systeme anbinden kann
  • Zahlungseingänge aus dem Kontoauszug, gebucht nach Bestätigung je Zahlung
  • Entwürfe für Vollstreckungsauftrag und PfÜB-Antrag (Konto oder Lohn) als befülltes amtliches PDF – für die unterstützten Fälle
  • Vier-Augen-Freigabe mit Erklärungsbestätigung: Wer einen Entwurf erstellt, kann ihn nicht selbst freigeben
  • Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle
  • Manipulationsgeschütztes Protokoll, Datenexport, Anmeldung mit zweitem Faktor, Rechenzentrum in Deutschland (Sicherheit)
  • Support zur Bedienung der Software – keine Rechtsauskünfte

Was ist ein aktiver Titel?

Ein aktiver Titel ist ein Titel in einem Fall, der am Monatsende nicht als „erledigt“ markiert ist. Titel in erledigten Fällen zählen nicht mit.

Beispiel: Sind am Monatsende 180 Fälle mit je einem Titel nicht erledigt, zählen 180 aktive Titel – das liegt im Tarif Business.

Einrichtung (freiwillig): 490 € einmalig

Netto zuzüglich Umsatzsteuer, per Häkchen mit dem Tarif buchbar und mit der ersten Rechnung bezahlt. Ein gemeinsamer Online-Workshop zur Bedienung der Software und die Einrichtung Ihrer Organisation mit Rollen, ohne Beratung zu einzelnen Fällen. Den Termin stimmen wir danach ab.

Sie können die Software auch ohne Einrichtung nutzen: So richten Sie sie selbst ein. Fragen zu Tarif oder Einrichtung: über das Kontaktformular.

Formulare

Unterstützte Fälle

Unterstützt sind derzeit nur Fälle, auf die alle diese Punkte zutreffen:

  • eine Hauptforderung mit höchstens einer Zinsregel
  • ein Gläubiger und ein Schuldner – eine natürliche Person ohne gesetzliche Vertretung oder ein Unternehmen mit Registereintrag, etwa eine GmbH (Registergericht, Registernummer und gesetzliche Vertreter tragen Sie ein und bestätigen, dass sie einem aktuellen Registerauszug entsprechen)
  • eine eigene Forderung; als Unternehmen auch eine gekaufte Forderung, wenn die Rechtsnachfolgeklausel erteilt und zugestellt ist
  • der Titel ist ohne Sicherheitsleistung und Bedingung vollstreckbar
  • keine Forderung aus einem Verbraucherdarlehen, kein Unterhalt

Nicht unterstützt sind Schuldner, die minderjährig sind oder unter Betreuung stehen, Nachlässe und Forderungen, die Sie für andere geltend machen. Bei „Ja“ in einer Vorab-Abfrage entsteht kein Entwurf. Das Forderungskonto können Sie davon unabhängig führen.

Teilzahlungen und bisherige Vollstreckungskosten übernimmt die Software in die Forderungsaufstellung: Zahlungen verrechnet sie mit Rechenweg, Kosten früherer Aufträge weisen Sie mit Belegen nach. Ob Kosten erstattungsfähig sind und ob die Verrechnung in Ihrem Fall zutrifft, bewertet die Software nicht; Sie sehen das Ergebnis vor dem Entwurf durch und bestätigen es.

Welche Titelmerkmale außerdem nicht unterstützt werden, steht unter Welche Titel unterstützt werden; mehr in den Fragen zu den Funktionen.

Preislogik

Unsere Preisgrundsätze

Diese Grundsätze gelten für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.

Kein Erfolgshonorar

Wir verdienen nicht am Ergebnis einer Vollstreckung. Ob und wie viel Sie beitreiben, ändert Ihren Preis nicht.

Unabhängig von der Forderungshöhe

Eine kleine Forderung kostet nicht weniger als eine große. Maßstab ist die Nutzung: Pakete bei Privatpersonen, aktive Titel bei Unternehmen.

Fremdkosten zahlen Sie direkt

Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zahlen Sie an die zuständige Stelle. Sie laufen nicht über uns und sind nicht Teil unseres Preises.

Klare Laufzeiten

Privatpersonen: 12 Monate, endet von selbst. Unternehmen: im Monatsabo monatlich kündbar.

Auch nicht gegen Aufpreis

einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor; Sie entscheiden, geben frei und reichen selbst ein. Rechtsberatung, die Bearbeitung von Fällen und den Einzug von Forderungen bieten wir nicht an – zu keinem Preis. Rechtliche Einordnung lesen

Fremdkosten

Fremdkosten: Gericht und Gerichtsvollzieher

In der Vollstreckung entstehen Kosten bei Gerichtsvollzieher und Gericht. Sie entstehen nach den gesetzlichen Kostenregeln und sind nicht in unseren Preisen enthalten. Die voraussichtliche Höhe mit Quelle und Stand zeigt der Folgekostenrechner; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Fremdkosten in der Vollstreckung: Kostenart, Grundlage und Empfänger
KostenartGrundlageAn wen Sie zahlen
Gerichtsvollzieherkosten (Gebühren und Auslagen)Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)Gerichtsvollzieher
Gerichtsgebühren, etwa für den PfÜB-AntragGerichtskostengesetz (GKG)Gericht
Zustellung und PortoAuslagen nach GvKostG oder Ihr VersanddienstleisterGerichtsvollzieher oder Versanddienstleister

Wer die Kosten am Ende trägt

Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt grundsätzlich der Schuldner; sie werden zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben (§ 788 Abs. 1 Zivilprozessordnung, ZPO). Zunächst zahlen Sie diese Kosten aber selbst; ob sie beim Schuldner eingehen, hängt vom Verlauf der Vollstreckung ab.

Im Forderungskonto erfassen Sie solche Kosten getrennt nach Kostenarten; die Software rechnet sie in den Restsaldo ein. In die Forderungsaufstellung zum Entwurf übernimmt sie diese Kosten mit Rechenweg; die Belege fügen Sie bei (siehe Unterstützte Fälle).

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Preisen

Was passiert als Privatperson nach den 12 Monaten?

Der Zugang endet von selbst; Sie müssen nicht kündigen. 30 Tage vorher erinnern wir Sie per E-Mail. Danach können Sie Ihre Daten noch 90 Tage ansehen und exportieren. Die Pakete „Ein Titel“ und „Bis 5 Titel“ sind kein Abo. Die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ finden Sie trotzdem in der Fußzeile jeder Seite.

Möchten Sie weiterarbeiten, buchen Sie selbst die Verlängerung: 19 € je weitere 12 Monate für Ihre bereits angelegten Titel, Endpreis inklusive Mehrwertsteuer.

Wie viele Entwürfe sind im Preis enthalten?

Privatpersonen erstellen innerhalb der 12 Monate Entwürfe für Vollstreckungsauftrag und PfÜB-Antrag (Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen) zu ihren angelegten Titeln ohne Aufpreis je Entwurf, zu Beginn auch mehrere nebeneinander. Das gilt auch, wenn zu einem Fall inzwischen Zahlungen oder bisherige Vollstreckungskosten erfasst sind. Bei Unternehmen richtet sich der Preis nach den aktiven Titeln, nicht nach der Zahl der Entwürfe.

Die Formularerstellung unterstützt derzeit einfach gelagerte Fälle. Welche das sind, steht oben unter Unterstützte Fälle.

Kann ich als Unternehmen monatlich kündigen?

Ja. Start und Business sind im Monatsabo monatlich kündbar, auch mit mehr als 250 aktiven Titeln. Bei der Buchung wählen Sie monatlich oder jährlich; bei jährlicher Vorauszahlung ist der Grundpreis 10 % günstiger. Den Grundpreis zahlen Sie dann jährlich vorab; Titel über 250 rechnen wir monatlich nachträglich nach dem tatsächlichen Stand ab.

Wie bestelle und bezahle ich?

Sie legen ein Konto an, wählen ein Paket oder einen Tarif und bestellen im Kundenbereich. Als Unternehmen testen Sie vorher 14 Tage kostenlos, mit bis zu 25 aktiven Titeln und 2 Nutzern. Drei Tage vor dem Ende erinnern wir Sie; der Test endet automatisch, ohne Kosten. Danach können Sie Ihre Daten bis zur Buchung eines Tarifs lesen und exportieren. Bei der Registrierung bestätigen Sie die Vertragsbedingungen für Unternehmen mit AV-Vertrag. Bezahlt wird per Kredit- oder Debitkarte oder per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe; Privatpersonen können auch per PayPal zahlen. Sobald die Zahlung bestätigt ist, legen Sie los – bei Karte und PayPal sofort, bei SEPA-Lastschrift nach dem Zahlungseingang; Privatpersonen beginnen vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn sie das ausdrücklich verlangen. Eine Freischaltung durch uns gibt es nicht.

Das Konto anzulegen kostet nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein Paket oder einen Tarif zahlungspflichtig bestellen. Den Ablauf zeigt die Seite So starten Sie.

Brauche ich die Einrichtung für 490 Euro?

Nein, die Einrichtung ist freiwillig. Wenn Sie sie möchten, buchen Sie sie mit einem Häkchen zusammen mit Ihrem Tarif. Sie können Konto, Rollen und erste Fälle auch selbst anlegen. Wie das geht, steht auf der Seite Einrichtung.

Sind Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten im Preis enthalten?

Nein. Diese Kosten zahlen Sie direkt an Gericht oder Gerichtsvollzieher, nicht an uns. Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt grundsätzlich der Schuldner (§ 788 Abs. 1 ZPO). Mehr dazu unter Fremdkosten.

Zählt der Preis der Software zu den Vollstreckungskosten?

Unser Preis taucht im Forderungskonto nicht auf; die Software führt keine Kostenposition für ihn. Unseren Preis tragen Sie selbst; wir gehen davon aus, dass er nicht zu den erstattungsfähigen Vollstreckungskosten gehört (§ 788 Abs. 1 ZPO: der Schuldner trägt die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung).

Warum hängt der Preis nicht von der Forderungshöhe ab?

Weil Sie die Software bezahlen, nicht ein Ergebnis. Der Aufwand in der Software ist bei einer kleinen Forderung ähnlich wie bei einer großen. Deshalb gibt es weder einen Preis nach Forderungshöhe noch ein Erfolgshonorar.

Ersetzt die Software eine Rechtsberatung oder ein Inkasso?

Nein. Die Software bereitet Unterlagen für Ihre eigenen Forderungen vor; Sie entscheiden und geben frei. Für Sonderfälle wenden sich Unternehmen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Was jeder Weg leistet und kostet: Wege nach dem Titel. Mehr dazu in der rechtlichen Einordnung.

Weitere Antworten: häufige Fragen. Passend dazu: Als Privatperson selbst vollstrecken, Selbst oder mit Anwalt?, Lösungen für Unternehmen und das Forderungskonto.

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Bereit für Ihren ersten Fall?

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