Ein Titel
Für eine eigene Forderung mit einem Titel
39 €einmalig · Endpreis inkl. MwSt.
- 1 Titel
- 12 Monate Zugang
- alle Entwürfe für unterstützte Fälle
- endet von selbst, kein Abo
Software für Forderungen nach dem Titel
Preise
Die Preise für einfach vollstrecken richten sich nach der Nutzung der Software – nie nach der Höhe Ihrer Forderung oder dem Ergebnis einer Vollstreckung.
Für Privatpersonen
Für Ihre eigene Forderung aus einem Titel. Sie zahlen einmal und nutzen die Software 12 Monate lang. Alle Preise sind Endpreise inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Für eine eigene Forderung mit einem Titel
39 €einmalig · Endpreis inkl. MwSt.
Für mehrere eigene Forderungen, jede als eigener Fall
79 €einmalig · Endpreis inkl. MwSt.
Wenn Sie nach 12 Monaten weiterarbeiten möchten
19 €je weitere 12 Monate · Endpreis inkl. MwSt.
Kein Abo: Der Zugang endet nach 12 Monaten von selbst. Sie müssen nicht kündigen.
Widerruf und Bedingungen: Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung und AGB sehen Sie vor der Bestellung.
Zahlung: per Karte, SEPA-Lastschrift oder PayPal im Kundenbereich. So starten Sie
In einfacher Sprache erklärt: Als Privatperson selbst vollstrecken
Für Unternehmen
Der Preis richtet sich nach der Zahl Ihrer aktiven Titel. Start und Business buchen Sie online, monatlich oder jährlich. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer; im Monatsabo monatlich kündbar, bei jährlicher Vorauszahlung ist der Grundpreis 10 % günstiger.
Für wenige Fälle und ein kleines Team
49 €je Monat · netto zzgl. USt.
Für Teams mit laufendem Fallbestand
149 €je Monat · netto zzgl. USt.
Tarif Business für große Bestände
149 €je Monat, dazu 0,40 € je weiterem aktiven Titel · netto zzgl. USt.
Erst 14 Tage kostenlos testen, nur für Unternehmen: bis 25 aktive Titel, 2 Nutzer; endet automatisch, keine Kosten. Es gelten die Vertragsbedingungen für Unternehmen.
Ein aktiver Titel ist ein Titel in einem Fall, der am Monatsende nicht als „erledigt“ markiert ist. Titel in erledigten Fällen zählen nicht mit.
Beispiel: Sind am Monatsende 180 Fälle mit je einem Titel nicht erledigt, zählen 180 aktive Titel – das liegt im Tarif Business.
Netto zuzüglich Umsatzsteuer, per Häkchen mit dem Tarif buchbar und mit der ersten Rechnung bezahlt. Ein gemeinsamer Online-Workshop zur Bedienung der Software und die Einrichtung Ihrer Organisation mit Rollen, ohne Beratung zu einzelnen Fällen. Den Termin stimmen wir danach ab.
Sie können die Software auch ohne Einrichtung nutzen: So richten Sie sie selbst ein. Fragen zu Tarif oder Einrichtung: über das Kontaktformular.
Formulare
Unterstützt sind derzeit nur Fälle, auf die alle diese Punkte zutreffen:
Nicht unterstützt sind Schuldner, die minderjährig sind oder unter Betreuung stehen, Nachlässe und Forderungen, die Sie für andere geltend machen. Bei „Ja“ in einer Vorab-Abfrage entsteht kein Entwurf. Das Forderungskonto können Sie davon unabhängig führen.
Teilzahlungen und bisherige Vollstreckungskosten übernimmt die Software in die Forderungsaufstellung: Zahlungen verrechnet sie mit Rechenweg, Kosten früherer Aufträge weisen Sie mit Belegen nach. Ob Kosten erstattungsfähig sind und ob die Verrechnung in Ihrem Fall zutrifft, bewertet die Software nicht; Sie sehen das Ergebnis vor dem Entwurf durch und bestätigen es.
Welche Titelmerkmale außerdem nicht unterstützt werden, steht unter Welche Titel unterstützt werden; mehr in den Fragen zu den Funktionen.
Preislogik
Diese Grundsätze gelten für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.
Wir verdienen nicht am Ergebnis einer Vollstreckung. Ob und wie viel Sie beitreiben, ändert Ihren Preis nicht.
Eine kleine Forderung kostet nicht weniger als eine große. Maßstab ist die Nutzung: Pakete bei Privatpersonen, aktive Titel bei Unternehmen.
Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zahlen Sie an die zuständige Stelle. Sie laufen nicht über uns und sind nicht Teil unseres Preises.
Privatpersonen: 12 Monate, endet von selbst. Unternehmen: im Monatsabo monatlich kündbar.
Auch nicht gegen Aufpreis
einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor; Sie entscheiden, geben frei und reichen selbst ein. Rechtsberatung, die Bearbeitung von Fällen und den Einzug von Forderungen bieten wir nicht an – zu keinem Preis. Rechtliche Einordnung lesen
Fremdkosten
In der Vollstreckung entstehen Kosten bei Gerichtsvollzieher und Gericht. Sie entstehen nach den gesetzlichen Kostenregeln und sind nicht in unseren Preisen enthalten. Die voraussichtliche Höhe mit Quelle und Stand zeigt der Folgekostenrechner; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
| Kostenart | Grundlage | An wen Sie zahlen |
|---|---|---|
| Gerichtsvollzieherkosten (Gebühren und Auslagen) | Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) | Gerichtsvollzieher |
| Gerichtsgebühren, etwa für den PfÜB-Antrag | Gerichtskostengesetz (GKG) | Gericht |
| Zustellung und Porto | Auslagen nach GvKostG oder Ihr Versanddienstleister | Gerichtsvollzieher oder Versanddienstleister |
Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt grundsätzlich der Schuldner; sie werden zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben (§ 788 Abs. 1 Zivilprozessordnung, ZPO). Zunächst zahlen Sie diese Kosten aber selbst; ob sie beim Schuldner eingehen, hängt vom Verlauf der Vollstreckung ab.
Im Forderungskonto erfassen Sie solche Kosten getrennt nach Kostenarten; die Software rechnet sie in den Restsaldo ein. In die Forderungsaufstellung zum Entwurf übernimmt sie diese Kosten mit Rechenweg; die Belege fügen Sie bei (siehe Unterstützte Fälle).
Fragen und Antworten
Der Zugang endet von selbst; Sie müssen nicht kündigen. 30 Tage vorher erinnern wir Sie per E-Mail. Danach können Sie Ihre Daten noch 90 Tage ansehen und exportieren. Die Pakete „Ein Titel“ und „Bis 5 Titel“ sind kein Abo. Die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ finden Sie trotzdem in der Fußzeile jeder Seite.
Möchten Sie weiterarbeiten, buchen Sie selbst die Verlängerung: 19 € je weitere 12 Monate für Ihre bereits angelegten Titel, Endpreis inklusive Mehrwertsteuer.
Privatpersonen erstellen innerhalb der 12 Monate Entwürfe für Vollstreckungsauftrag und PfÜB-Antrag (Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen) zu ihren angelegten Titeln ohne Aufpreis je Entwurf, zu Beginn auch mehrere nebeneinander. Das gilt auch, wenn zu einem Fall inzwischen Zahlungen oder bisherige Vollstreckungskosten erfasst sind. Bei Unternehmen richtet sich der Preis nach den aktiven Titeln, nicht nach der Zahl der Entwürfe.
Die Formularerstellung unterstützt derzeit einfach gelagerte Fälle. Welche das sind, steht oben unter Unterstützte Fälle.
Ja. Start und Business sind im Monatsabo monatlich kündbar, auch mit mehr als 250 aktiven Titeln. Bei der Buchung wählen Sie monatlich oder jährlich; bei jährlicher Vorauszahlung ist der Grundpreis 10 % günstiger. Den Grundpreis zahlen Sie dann jährlich vorab; Titel über 250 rechnen wir monatlich nachträglich nach dem tatsächlichen Stand ab.
Sie legen ein Konto an, wählen ein Paket oder einen Tarif und bestellen im Kundenbereich. Als Unternehmen testen Sie vorher 14 Tage kostenlos, mit bis zu 25 aktiven Titeln und 2 Nutzern. Drei Tage vor dem Ende erinnern wir Sie; der Test endet automatisch, ohne Kosten. Danach können Sie Ihre Daten bis zur Buchung eines Tarifs lesen und exportieren. Bei der Registrierung bestätigen Sie die Vertragsbedingungen für Unternehmen mit AV-Vertrag. Bezahlt wird per Kredit- oder Debitkarte oder per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe; Privatpersonen können auch per PayPal zahlen. Sobald die Zahlung bestätigt ist, legen Sie los – bei Karte und PayPal sofort, bei SEPA-Lastschrift nach dem Zahlungseingang; Privatpersonen beginnen vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn sie das ausdrücklich verlangen. Eine Freischaltung durch uns gibt es nicht.
Das Konto anzulegen kostet nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein Paket oder einen Tarif zahlungspflichtig bestellen. Den Ablauf zeigt die Seite So starten Sie.
Nein, die Einrichtung ist freiwillig. Wenn Sie sie möchten, buchen Sie sie mit einem Häkchen zusammen mit Ihrem Tarif. Sie können Konto, Rollen und erste Fälle auch selbst anlegen. Wie das geht, steht auf der Seite Einrichtung.
Nein. Diese Kosten zahlen Sie direkt an Gericht oder Gerichtsvollzieher, nicht an uns. Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt grundsätzlich der Schuldner (§ 788 Abs. 1 ZPO). Mehr dazu unter Fremdkosten.
Unser Preis taucht im Forderungskonto nicht auf; die Software führt keine Kostenposition für ihn. Unseren Preis tragen Sie selbst; wir gehen davon aus, dass er nicht zu den erstattungsfähigen Vollstreckungskosten gehört (§ 788 Abs. 1 ZPO: der Schuldner trägt die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung).
Weil Sie die Software bezahlen, nicht ein Ergebnis. Der Aufwand in der Software ist bei einer kleinen Forderung ähnlich wie bei einer großen. Deshalb gibt es weder einen Preis nach Forderungshöhe noch ein Erfolgshonorar.
Nein. Die Software bereitet Unterlagen für Ihre eigenen Forderungen vor; Sie entscheiden und geben frei. Für Sonderfälle wenden sich Unternehmen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Was jeder Weg leistet und kostet: Wege nach dem Titel. Mehr dazu in der rechtlichen Einordnung.
Weitere Antworten: häufige Fragen. Passend dazu: Als Privatperson selbst vollstrecken, Selbst oder mit Anwalt?, Lösungen für Unternehmen und das Forderungskonto.
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Konto anlegen, Paket oder Tarif wählen, loslegen. Sie zahlen per Karte oder SEPA-Lastschrift, privat auch per PayPal. So starten Sie