Kontakt
Team einfach vollstrecken
Fragen zu Bedienung, Einrichtung, Preisen und Sicherheitsunterlagen beantworten wir schriftlich, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.
- E-Mail: kontakt@einfach-vollstrecken.de
Software für Forderungen nach dem Titel
Über uns
Anbieterin von einfach vollstrecken ist die Einfach Elterngeld GmbH aus Dresden. Wir entwickeln und betreiben Software für Unternehmen und Privatpersonen, die ihre eigenen Forderungen aus einem Titel selbst durchsetzen – mit Erfahrung in Software, die amtliche Formulare aus strukturierten Daten befüllt.
Unser Antrieb
Mit dem Titel ist eine Forderung festgestellt – bezahlt ist sie damit noch nicht. Danach beginnt Arbeit, die oft verstreut liegt: der Titel im Archiv oder im Ordner, das Forderungskonto in einer Tabelle, die amtlichen Formulare als PDF, die Termine im Kalender.
einfach vollstrecken bringt das in einer Fallakte zusammen: Titel, Forderungskonto, Wiedervorlagen und Entwürfe. Die Software rechnet, befüllt in unterstützten Fällen die amtlichen Formulare und legt Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten an. Entscheiden und freigeben bleibt bei Ihnen – denn es ist Ihre Forderung.
Für Unternehmen: Zahlen mit Quelle und Gründe für das eigene Team · Wege nach dem Titel im Überblick
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Anbieter
Hinter einfach vollstrecken steht die Einfach Elterngeld GmbH aus Dresden. Wir verstecken den Absender nicht – und erklären gern, warum eine Elterngeld-GmbH Software für die Vollstreckung anbietet.
Seit 2015 erstellen wir Elterngeldanträge, seit 2017 als GmbH. Unsere eigene Software befüllt dabei amtliche Formulare aus strukturierten Daten, verwaltet Formularfassungen und verarbeitet Daten mit hohem Schutzbedarf – bisher für das Elterngeld.
Diese Erfahrung steckt in einem eigenen Produkt. Vollstreckung ist ein anderes Thema mit anderen Anforderungen. Deshalb hat einfach vollstrecken einen eigenen Namen, eine eigene Gestaltung sowie eine eigene Datenbank und eigene Schlüssel.
Anbieterin und Vertragspartnerin ist die Einfach Elterngeld GmbH. Das Produkt heißt einfach vollstrecken. Geschäftsführung, Register und alle weiteren Pflichtangaben finden Sie im Impressum.
Formularfelder aus strukturierten Daten befüllen, Fassungen auseinanderhalten, erzeugte Formulare automatisch zurücklesen: Das kennen wir aus unserer Software für Elterngeldanträge, darauf bauen wir auf.
Die Software läuft in einem Rechenzentrum in Deutschland, in einem eigenen Hosting-Bereich mit eigener Datenbank und eigenen Schlüsseln. Datenbank und Schlüssel teilt sie mit keiner anderen Anwendung, auch nicht mit dem Elterngeld-Angebot auf demselben Server. Mehr unter Sicherheit und Datenschutz.
Haltung
Fair, nachvollziehbar, digital: Diese vier Grundsätze gelten für die Software, für diese Website und für jede Anfrage an uns.
Die Software übernimmt Ihre Angaben, rechnet und befüllt Formulare. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen und ob ein Antrag eingereicht wird, entscheiden Sie und geben es frei. Wir ziehen keine Forderungen ein und bearbeiten keine Fälle für Dritte.
Software, keine Rechtsberatung. Rechtliche Einordnung lesen
Vollstreckung ist ein rechtsstaatliches Verfahren mit Rechten auf beiden Seiten. Wir verzichten auf Drohkulissen und Druckmechanik. Das Forderungskonto zeigt Ihnen den Rechenweg, die Forderungsaufstellung im amtlichen Formular weist die Beträge aus. So bleiben Beträge nachvollziehbar – für Sie, für Gericht und Gerichtsvollzieher und für Schuldnerinnen und Schuldner.
Wir beschreiben nur Funktionen, die Sie in der Software nutzen können, und sagen offen, was sie nicht leistet. Rechts- und Formularangaben nennen Quelle und Stand. Die Preise stehen offen auf der Website; sie hängen weder von der Höhe noch vom Ergebnis Ihrer Forderung ab – ein Erfolgshonorar gibt es nicht.
Diese Website kommt ohne Tracking und ohne Inhalte von fremden Servern aus. Die Anmeldung in der Software verlangt einen zweiten Faktor, per Authenticator-App oder Passkey. Rollen und Mandantentrennung regeln, wer was sieht; fallbezogene Inhalte im Protokoll sind je Fall verschlüsselt.
Arbeitsweise
Auftrag an den Gerichtsvollzieher
Leistungsumfang
Ein kurzer Überblick über die Funktionen, die Sie in der Software nutzen können – vom erfassten Titel bis zum freigegebenen PDF.
Formulare und Grenzen
Die Software befüllt die amtlichen Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV): den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher mit Forderungsaufstellung (Anlagen 1 und 6) und den Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen (Anlagen 4, 5 und 7).
Verwendet werden die Anlagen 1 und 4 in der Fassung BGBl. 2026 I Nr. 132 und die Anlagen 5, 6 und 7 in der Fassung BGBl. 2024 I Nr. 203; Einzelheiten im Formularmonitor.
Was die Software ausdrücklich nicht leistet, steht in der Rechtlichen Einordnung. Alle Funktionen im Zusammenhang zeigt der Produktüberblick.
Nächster Schritt
Sie möchten wissen, ob die Software zu Ihnen passt? Legen Sie direkt ein Konto an oder schreiben Sie uns vorher – bitte ohne Falldaten.
Was die Software vom erfassten Titel bis zum freigegebenen Antrag übernimmt.
Sie haben einen eigenen Titel, etwa wegen offener Miete oder eines privaten Darlehens? So nutzen Sie die Software.
Software für eigene Forderungen: kein Inkasso, keine Kanzlei, keine Rechtsberatung.
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