Software für Forderungen nach dem Titel

Über uns

Über uns: wer hinter einfach vollstrecken steht

Anbieterin von einfach vollstrecken ist die Einfach Elterngeld GmbH aus Dresden. Wir entwickeln und betreiben Software für Unternehmen und Privatpersonen, die ihre eigenen Forderungen aus einem Titel selbst durchsetzen – mit Erfahrung in Software, die amtliche Formulare aus strukturierten Daten befüllt.

Unser Antrieb

Warum es uns gibt

Mit dem Titel ist eine Forderung festgestellt – bezahlt ist sie damit noch nicht. Danach beginnt Arbeit, die oft verstreut liegt: der Titel im Archiv oder im Ordner, das Forderungskonto in einer Tabelle, die amtlichen Formulare als PDF, die Termine im Kalender.

einfach vollstrecken bringt das in einer Fallakte zusammen: Titel, Forderungskonto, Wiedervorlagen und Entwürfe. Die Software rechnet, befüllt in unterstützten Fällen die amtlichen Formulare und legt Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten an. Entscheiden und freigeben bleibt bei Ihnen – denn es ist Ihre Forderung.

Für Unternehmen: Zahlen mit Quelle und Gründe für das eigene Team · Wege nach dem Titel im Überblick

Kontakt

Team einfach vollstrecken

Fragen zu Bedienung, Einrichtung, Preisen und Sicherheitsunterlagen beantworten wir schriftlich, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.

Anbieter

Wer dahintersteht

Hinter einfach vollstrecken steht die Einfach Elterngeld GmbH aus Dresden. Wir verstecken den Absender nicht – und erklären gern, warum eine Elterngeld-GmbH Software für die Vollstreckung anbietet.

Seit 2015 erstellen wir Elterngeldanträge, seit 2017 als GmbH. Unsere eigene Software befüllt dabei amtliche Formulare aus strukturierten Daten, verwaltet Formularfassungen und verarbeitet Daten mit hohem Schutzbedarf – bisher für das Elterngeld.

Diese Erfahrung steckt in einem eigenen Produkt. Vollstreckung ist ein anderes Thema mit anderen Anforderungen. Deshalb hat einfach vollstrecken einen eigenen Namen, eine eigene Gestaltung sowie eine eigene Datenbank und eigene Schlüssel.

Offener Absender

Anbieterin und Vertragspartnerin ist die Einfach Elterngeld GmbH. Das Produkt heißt einfach vollstrecken. Geschäftsführung, Register und alle weiteren Pflichtangaben finden Sie im Impressum.

Erfahrung mit amtlichen Formularen

Formularfelder aus strukturierten Daten befüllen, Fassungen auseinanderhalten, erzeugte Formulare automatisch zurücklesen: Das kennen wir aus unserer Software für Elterngeldanträge, darauf bauen wir auf.

Getrennte Daten und Schlüssel

Die Software läuft in einem Rechenzentrum in Deutschland, in einem eigenen Hosting-Bereich mit eigener Datenbank und eigenen Schlüsseln. Datenbank und Schlüssel teilt sie mit keiner anderen Anwendung, auch nicht mit dem Elterngeld-Angebot auf demselben Server. Mehr unter Sicherheit und Datenschutz.

Haltung

Unsere Grundsätze

Fair, nachvollziehbar, digital: Diese vier Grundsätze gelten für die Software, für diese Website und für jede Anfrage an uns.

Die Software bereitet vor – Sie entscheiden

Die Software übernimmt Ihre Angaben, rechnet und befüllt Formulare. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen und ob ein Antrag eingereicht wird, entscheiden Sie und geben es frei. Wir ziehen keine Forderungen ein und bearbeiten keine Fälle für Dritte.

Software, keine Rechtsberatung. Rechtliche Einordnung lesen

Fair gegenüber Schuldnerinnen und Schuldnern

Vollstreckung ist ein rechtsstaatliches Verfahren mit Rechten auf beiden Seiten. Wir verzichten auf Drohkulissen und Druckmechanik. Das Forderungskonto zeigt Ihnen den Rechenweg, die Forderungsaufstellung im amtlichen Formular weist die Beträge aus. So bleiben Beträge nachvollziehbar – für Sie, für Gericht und Gerichtsvollzieher und für Schuldnerinnen und Schuldner.

Offen bei Funktionen, Quellen und Kosten

Wir beschreiben nur Funktionen, die Sie in der Software nutzen können, und sagen offen, was sie nicht leistet. Rechts- und Formularangaben nennen Quelle und Stand. Die Preise stehen offen auf der Website; sie hängen weder von der Höhe noch vom Ergebnis Ihrer Forderung ab – ein Erfolgshonorar gibt es nicht.

Datenschutz von Anfang an

Diese Website kommt ohne Tracking und ohne Inhalte von fremden Servern aus. Die Anmeldung in der Software verlangt einen zweiten Faktor, per Authenticator-App oder Passkey. Rollen und Mandantentrennung regeln, wer was sieht; fallbezogene Inhalte im Protokoll sind je Fall verschlüsselt.

Arbeitsweise

Wie wir arbeiten

  • Mit klaren Grenzen: Die Software bereitet vor, Sie entscheiden. Was sie nicht leistet, steht offen in der Rechtlichen Einordnung.
  • Mit Quelle und Änderungsprotokoll: Welche Formularfassung die Software verwendet, führt ihr Formularregister mit Fundstelle, Gültigkeit und Prüfwert. Abgelaufene Fassungen sperrt sie ab dem Stichtag. Änderungen dokumentieren wir öffentlich im Formularmonitor.
  • Mit automatischen Tests: Für jede Formularfassung, die die Software befüllt, gibt es automatische Tests. Erfundene Fälle werden eingetragen und die Werte aus dem erzeugten PDF zurückgelesen. Die Tests sichern die Software ab; Ihre eigene Kontrolle vor der Freigabe ersetzen sie nicht.
  • Mit Fehlerstopp: Wird ein Fehler in einer Funktion bekannt, können wir diese Funktion für alle betroffenen Kundenkonten sperren. Mehr unter Sicherheit und Datenschutz.
  • Ohne echte Falldaten beim Entwickeln: Wir entwickeln und testen ausschließlich mit erfundenen Daten.
Stilisierte Vorschau eines Entwurfs für den Vollstreckungsauftrag. Beispiel – alle Namen, Beträge und Aktenzeichen sind erfunden.

Leistungsumfang

Was die Software leistet

Ein kurzer Überblick über die Funktionen, die Sie in der Software nutzen können – vom erfassten Titel bis zum freigegebenen PDF.

  • Fallakte mit Titel, Parteien und Forderungsrolle; Forderungen Dritter lassen sich nicht anlegen
  • für Unternehmen: Bestände per Excel/CSV übernehmen, mit Prüfung vor dem Import; angelegt werden nur fehlerfreie Zeilen
  • Fallliste mit Filtern nach Status und nach Entwürfen zur Freigabe
  • Vorab-Abfragen vor jedem Entwurf; bei „Ja“ erstellt die Software keinen Entwurf
  • Forderungskonto mit Zinsen aus einer versionierten Basiszinstabelle und sichtbarem Rechenweg; für Unternehmen: Zahlungseingänge aus dem Kontoauszug als Vorschlag zuordnen, gebucht nach Ihrer Bestätigung je Zahlung
  • Entwürfe für Vollstreckungsauftrag und PfÜB-Antrag (Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen) als befülltes amtliches PDF, derzeit für einfach gelagerte Fälle (Unterstützte Fälle)
  • Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle
  • Bestätigung jeder Erklärung einzeln und Freigabe: im Unternehmen durch eine zweite Person, bei Privatpersonen selbst nach ausdrücklicher, protokollierter Bestätigung
  • Download des freigegebenen PDF, manipulationsgeschütztes Protokoll (Audit-Log) und Datenexport, den Sie selbst auslösen (im Unternehmen die Rolle Inhaber)
  • Berichte und Export: Monatswerte der letzten zwölf Monate und CSV-Dateien für Buchhaltung und ERP
  • Programmschnittstelle (API) für Unternehmen: Ihre IT kann eigene Systeme anbinden – Fälle abrufen und anlegen, Forderungsstände abfragen, Zahlungseingänge buchen; Entwürfe und Freigaben nur im Kundenbereich
  • Anmeldung mit zweitem Faktor, Rollen und Mandantentrennung, Betrieb in Deutschland

Formulare und Grenzen

Die Software befüllt die amtlichen Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV): den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher mit Forderungsaufstellung (Anlagen 1 und 6) und den Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen (Anlagen 4, 5 und 7).

Verwendet werden die Anlagen 1 und 4 in der Fassung BGBl. 2026 I Nr. 132 und die Anlagen 5, 6 und 7 in der Fassung BGBl. 2024 I Nr. 203; Einzelheiten im Formularmonitor.

Was die Software ausdrücklich nicht leistet, steht in der Rechtlichen Einordnung. Alle Funktionen im Zusammenhang zeigt der Produktüberblick.

Nächster Schritt

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Sie möchten wissen, ob die Software zu Ihnen passt? Legen Sie direkt ein Konto an oder schreiben Sie uns vorher – bitte ohne Falldaten.

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