- Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner und Titel in einer Akte
- Forderungsrolle und Pflichtbestätigungen je Fall
- Vorab-Abfragen vor jedem Entwurf
- Fallliste mit Filtern nach Status und Entwürfen zur Freigabe
- für Unternehmen: Excel/CSV-Import mit Prüfung, API und Webhooks
Produktüberblick
Software für die Zwangsvollstreckung nach dem Titel
einfach vollstrecken ist eine Software für die Zwangsvollstreckung eigener Forderungen mit Titel – für Unternehmen und Privatpersonen. Sie rechnet das Forderungskonto und befüllt die amtlichen Formulare. Sie entscheiden, geben frei und reichen selbst ein.
- Software, keine Rechtsberatung
- Für eigene titulierte Forderungen
- Rechenzentrum in Deutschland
Ablauf
Der Ablauf in sechs Schritten
Drei Schritte bereitet die Software vor, drei entscheiden und erledigen Sie. Die rechtlichen Grundlagen erklärt der Ratgeber Zwangsvollstreckung nach dem Titel, den Weg bis zur Drittschuldnererklärung und Zahlung die Seite Ablauf eines Falls.
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Software ordnet
Fall anlegen
Gläubiger mit gesetzlicher Vertretung und Bankverbindung, Schuldner, Drittschuldner und Titel stehen in einer Fallakte. Je Fall kennzeichnen Sie die Forderung als eigene oder erworbene und bestätigen, dass Sie sie geltend machen dürfen. Forderungen Dritter lassen sich nicht anlegen.
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Software fragt ab
Vorab-Abfragen beantworten
Vor jedem Entwurf stellt die Software Pflichtfragen, etwa zu einem Insolvenzverfahren oder einer Zahlungsvereinbarung. Antworten Sie „Ja“, erstellt sie keinen Entwurf. Bei „Unbekannt“ zeigt sie eine Warnung; bei Privatpersonen hält „Unbekannt“ zu Insolvenz, Tod oder Rechtsbehelf an.
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Software rechnet
Forderungskonto führen
Die Software führt Hauptforderung, Kosten und Zahlungen zusammen und berechnet Zinsen aus einer versionierten Basiszinstabelle mit Quelle. Den Rechenweg sehen Sie Zeile für Zeile.
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Sie wählen
Maßnahme auswählen
Sie entscheiden, was Sie beantragen: einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher oder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Konto oder Arbeitseinkommen. Eine Maßnahme schlägt die Software nicht vor.
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Sie geben frei
Bestätigen und freigeben
Für die unterstützten Fälle befüllt die Software das amtliche Formular nach ZVFV samt Forderungsaufstellung als Entwurf. Die Erklärungen im Formular bestätigen Sie in einem eigenen Schritt. Im Unternehmen gibt eine zweite Person frei; Privatpersonen prüfen und geben selbst frei.
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Sie reichen ein
Herunterladen und einreichen
Das freigegebene PDF laden Sie herunter und reichen es selbst ein, auf Papier mit Unterschrift oder auf Ihrem elektronischen Weg.
Auftrag an den Gerichtsvollzieher
Vollstreckungsauftrag freigeben
Entwurf an den Gerichtsvollzieher · VB-2026-0412 · Max Muster
Erklärungen im Formular bestätigt
B. Muster (bevollmächtigt) · 14.10.2026, 10:30 Uhr
- Vorab-Abfragen beantwortet
- Formularfassung gültig
Datenschnappschuss gesichert · Prüfwert a41f07…9c2e
Wer den Entwurf erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben. Mit der Freigabe entscheiden Sie über den Antrag; die Software versendet nichts.
Funktionen · Stand 20.10.2026
Die Funktionen im Überblick
Alle hier genannten Funktionen nutzen Sie mit Ihrem Zugang.
- Hauptforderung, Kosten nach Kostenarten und Zahlungen
- Zinsen aus versionierter Basiszinstabelle mit Quelle
- Tilgungsbestimmung je Zahlung, sichtbarer Rechenweg
- für Unternehmen: Zahlungen aus dem Kontoauszug, je Zahlung bestätigt
- Berichte und CSV-Export für Buchhaltung und ERP
- Entwurf auf ZVFV Anlage 1 mit Forderungsaufstellung (Anlage 6)
- als befülltes amtliches PDF
- Formularregister mit Fundstelle und Prüfwert; abgelaufene Fassungen gesperrt, möglicherweise veraltete Dokumente gekennzeichnet
- Konto oder Arbeitseinkommen: Entwurf nach Anlage 4 mit Anlagen 5 und 7
- § 840-Aufforderung und Überweisung: Sie entscheiden, nichts ist vorgewählt
- Wiedervorlagen ab Zustellung: 2 Wochen bei Aufforderung, 1 Monat beim Konto
- Erklärungsbestätigung und Freigabe mit Prüfwert, im Unternehmen durch eine zweite Person
- manipulationsgeschütztes Protokoll
- technische Wiedervorlagen aus Ihren erfassten Daten
- Passwort, im Unternehmen auch SSO; dazu Pflicht-Zweitfaktor (App oder Passkey)
- Rollen und Mandantentrennung; Protokollinhalte je Fall verschlüsselt
- Datenexport, den die Rolle Inhaber auslöst
- Rechnungen zu Ihren Buchungen im Kundenbereich
- Betrieb in einem Rechenzentrum in Deutschland
Gerichtliches Mahnverfahren
- noch kein Titel: Mahnantrag nach Ihren Angaben vorbereiten, als Ausfüllhilfe für den Online-Mahnantrag, den Sie selbst übertragen und absenden
- Schritte bis zum Vollstreckungsbescheid mit den Daten aus Ihrer Gerichtspost; Wiedervorlagen zum Ende der Widerspruchsfrist und vor Ablauf der Sechsmonatsfrist (§ 701 ZPO)
- mit dem Vollstreckungsbescheid legt die Software den Titel an
- keine Rechtsdienstleistung: Ob der Anspruch besteht, bewertet weder die Software noch das Mahngericht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO); die Software übermittelt nichts an das Gericht
Formulare
Unterstützte Fälle
Unterstützt sind derzeit nur Fälle, auf die alle diese Punkte zutreffen:
- eine Hauptforderung mit höchstens einer Zinsregel
- ein Gläubiger und ein Schuldner – eine natürliche Person ohne gesetzliche Vertretung oder ein Unternehmen mit Registereintrag, etwa eine GmbH (Registergericht, Registernummer und gesetzliche Vertreter tragen Sie ein und bestätigen, dass sie einem aktuellen Registerauszug entsprechen)
- eine eigene Forderung; als Unternehmen auch eine gekaufte Forderung, wenn die Rechtsnachfolgeklausel erteilt und zugestellt ist
- der Titel ist ohne Sicherheitsleistung und Bedingung vollstreckbar
- keine Forderung aus einem Verbraucherdarlehen, kein Unterhalt
Nicht unterstützt sind Schuldner, die minderjährig sind oder unter Betreuung stehen, Nachlässe und Forderungen, die Sie für andere geltend machen. Bei „Ja“ in einer Vorab-Abfrage entsteht kein Entwurf. Das Forderungskonto können Sie davon unabhängig führen.
Teilzahlungen und bisherige Vollstreckungskosten übernimmt die Software in die Forderungsaufstellung: Zahlungen verrechnet sie mit Rechenweg, Kosten früherer Aufträge weisen Sie mit Belegen nach. Ob Kosten erstattungsfähig sind und ob die Verrechnung in Ihrem Fall zutrifft, bewertet die Software nicht; Sie sehen das Ergebnis vor dem Entwurf durch und bestätigen es.
Welche Titelmerkmale außerdem nicht unterstützt werden, steht unter Welche Titel unterstützt werden; mehr in den Fragen zu den Funktionen.
Rollenverteilung
Was die Software übernimmt – und was Sie entscheiden
Die Software nimmt Tipp- und Rechenarbeit ab. Jede Entscheidung mit rechtlicher Wirkung bleibt bei Ihnen. Vollstrecken selbst dürfen nur staatliche Vollstreckungsorgane wie Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht.
Das übernimmt die Software
- Ihre Angaben aus der Fallakte in Forderungsaufstellung und Formular übernehmen
- Zinsen, Kosten und Verrechnung berechnen – mit Rechenweg
- vor jedem Entwurf Vorab-Abfragen stellen und bei „Ja“ anhalten
- amtliche Formulare als Entwurf befüllen
- Wiedervorlagen aus Ihren erfassten Daten anlegen
- Änderungen, Bestätigungen und Freigaben protokollieren
Das entscheiden Sie
- ob und gegen wen Sie vollstrecken
- welche Maßnahme Sie beantragen
- welche Erklärungen Sie im Formular abgeben – Sie bestätigen sie ausdrücklich
- die Freigabe – im Unternehmen durch eine zweite Person, als Privatperson selbst
- ob und wann Sie bei Gerichtsvollzieher oder Gericht einreichen
Keine automatisierten Entscheidungen: Jeden Entwurf gibt ein Mensch frei.
Grenzen
Was die Software nicht tut
Die Software bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Diese Aufgaben übernimmt sie ausdrücklich nicht.
Keine Rechtsberatung
- keine Bewertung Ihres Einzelfalls, etwa zu Bestand, Fälligkeit, Verjährung oder Vollstreckbarkeit
- keine Einschätzung der Erfolgsaussicht, keine Empfehlung und keine automatische Auswahl von Maßnahmen
- keine Verjährungsanzeige und keine Fristprüfung
Kein Auftreten in Ihrem Namen
- keine Einreichung und kein Versand in Ihrem Namen, keine Nutzung Ihres elektronischen Postfachs
- kein Kontakt zu Schuldnern, Drittschuldnern, Gerichten oder Gerichtsvollziehern
- keine Zusage bestimmter Ergebnisse oder Bearbeitungszeiten
Kein Inkasso
- kein Forderungseinzug, kein Forderungskauf, keine Entgegennahme von Zahlungen
- keine Ratenvereinbarungen, keine Vergleichsvorschläge, keine Berechnung des pfändbaren Betrags
- keine Fallbearbeitung für Dritte und kein Erfolgshonorar
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zahlen Sie direkt; sie sind im Preis der Software nicht enthalten. Preise und Fremdkosten
Für Sonderfälle wenden sich Unternehmen an eine Anwaltskanzlei oder einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Anwaltskanzlei oder die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen
Vorab-Abfragen, Sperren und Einreichung
Anhalten, freigeben, selbst einreichen
Bei bestimmten Umständen entsteht kein Entwurf. Und die Software übermittelt nichts: Das freigegebene PDF reichen Sie selbst ein.
Vorab-Abfragen und Sperren
Die Software stellt Pflichtfragen zu Umständen, die einer Vollstreckung entgegenstehen können, etwa ein Insolvenzverfahren (§ 89 InsO), den Tod des Schuldners, eine Zahlungsvereinbarung oder Merkmale eines atypischen Titels. Sie antworten nach Ihrem Kenntnisstand; bei „Ja“ entsteht kein Entwurf. Die Umstände erkennt die Software nicht von selbst.
Je Fall bestätigen Sie, dass der Gläubiger Inhaber der Forderung ist oder durch Ihre Organisation gesetzlich vertreten wird, bei einer erworbenen Forderung auch die Umschreibung des Titels (§ 727 ZPO). Gesperrt sind Urteile aus Straf- und Adhäsionsverfahren und Forderungen von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Einreichung: Ihr Weg, Ihre Kontrolle
Freigeben heißt nicht einreichen. Nach der Freigabe laden Sie den Antrag als befülltes amtliches PDF herunter. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels und weitere Unterlagen fügen Sie selbst bei.
Sie senden ihn unterschrieben auf Papier oder über Ihren eigenen elektronischen Weg, etwa „Mein Justizpostfach“ oder das Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).
Übermittlungspaket für den elektronischen Weg: Auf Wunsch erstellt die Software zu einem freigegebenen Entwurf eine ZIP-Datei mit dem PDF, aufgeteilt in die einzelnen Formulare und Anlagen, einer Anleitung (Empfänger, Übermittlungsweg, Titel und Nachweise, Unterschrift, Kosten) und Prüfsummen. Auf Ihre ausdrückliche Wahl setzt sie den Namen der Person, die die Erklärungen bestätigt hat, als einfache Signatur in die Unterschriftszeile. Das genügt nur, wenn diese Person das Dokument selbst über einen sicheren Übermittlungsweg einreicht – als Privatperson etwa über „Mein Justizpostfach“, als Unternehmen über Ihr eBO (§ 130a Abs. 3 und 4 ZPO). Eine gewöhnliche E-Mail ist kein solcher Weg. Die Software übermittelt nichts und nutzt keine Zugangsmittel von Ihnen.
Unternehmen in privater Rechtsform und Privatpersonen, die eigene Forderungen selbst geltend machen, können elektronisch einreichen, müssen es aber nicht (Stand 14.10.2026). Verpflichtet sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 753 Abs. 4, § 130d ZPO). Mehr zur elektronischen Einreichung
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zum Produkt
Welche Anträge bereitet die Software vor?
Zwei Anträge nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV): den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1) mit Forderungsaufstellung (Anlage 6) und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 4 mit den Anlagen 5 und 7).
Beim PfÜB-Antrag wählen Sie, was gepfändet wird: Kontoguthaben (Drittschuldner ist das Kreditinstitut) oder Arbeitseinkommen (Drittschuldner ist der Arbeitgeber). Nicht unterstützt sind die Pfändung wegen Unterhalts (§ 850d ZPO) und Anträge nach §§ 850c Abs. 6, 850e, 850f ZPO.
Sie erhalten jeweils einen Entwurf als befülltes amtliches PDF, für den elektronischen Weg auf Wunsch zusätzlich als Übermittlungspaket. Haben Sie noch keinen Titel, bereitet die Software außerdem den Antrag im gerichtlichen Mahnverfahren vor (Mahnverfahren). Für welche Fälle die Formularerstellung derzeit ausgelegt ist, steht im Abschnitt Unterstützte Fälle.
Welche Angaben brauche ich für einen Antrag?
Die Angaben aus Ihrem Titel: Art, ausstellende Stelle, Aktenzeichen und Datum, die Hauptforderung und den Zinsausspruch. Dazu Name und Anschrift des Schuldners – bei einem Unternehmen als Schuldner auch Registergericht, Registernummer und gesetzliche Vertreter, deren Übereinstimmung mit einem aktuellen Registerauszug Sie bestätigen –, Ihre Angaben als Gläubiger mit Bankverbindung, im Unternehmen auch die gesetzlichen Vertreter und ob sie einzeln oder gemeinsam vertreten, und als Drittschuldner die Bank oder den Arbeitgeber des Schuldners. Name, PLZ und Ort der Bank übernimmt die Software aus der IBAN des Schuldners; die Straße ergänzen Sie. Im Unternehmen wählen Sie je Entwurf, wer unterzeichnet; als Privatperson unterzeichnen Sie selbst.
Die Software ist für Titel aus zivilrechtlichen Verfahren über Geldforderungen ausgelegt: Vollstreckungsbescheid, Urteil eines Zivilgerichts, gerichtlicher Vergleich, Kostenfestsetzungsbeschluss oder vollstreckbare notarielle Urkunde. Andere Titelarten können Sie nicht auswählen. Die Ausfertigung des Titels laden Sie nicht hoch; Sie fügen sie bei der Einreichung selbst bei.
Was kostet die Software?
Die Preise für Unternehmen und für Privatpersonen stehen auf der Seite Preise und Fremdkosten. Ein Erfolgshonorar gibt es nicht: Der Preis hängt weder von der Höhe der Forderung noch vom Ergebnis ab.
Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zahlen Sie direkt an Gericht oder Gerichtsvollzieher. Das Konto anzulegen kostet nichts; Kosten entstehen erst mit der Bestellung eines Pakets oder Tarifs. Unternehmen können die Software 14 Tage kostenlos testen; der Test endet automatisch, ohne Kosten. Wie sich unser Preis zu einer Anwaltsvergütung verhält, zeigt das Kostenbeispiel.
Wer haftet für die Angaben im Formular?
Für die Angaben im Antrag ist verantwortlich, wer ihn stellt – also Sie. Sie geben die Erklärungen und Versicherungen im Formular ab und bestätigen sie in der Software in einem eigenen Schritt. Die Software legt ihre Rechenwege offen.
Die Haftung für die Software selbst regeln die Vertragsbedingungen, die Sie vor der Bestellung sehen: für Privatpersonen der Abschnitt Haftung in den AGB, für Unternehmen die Vertragsbedingungen für Unternehmen.