Wohnungswirtschaft
Mietrückstände und Nebenkosten-Nachforderungen nach dem Auszug – oft ist die neue Anschrift der ehemaligen Mieter unbekannt.
Software für Forderungen nach dem Titel
Lösungen
Für Unternehmen, die eigene titulierte Forderungen selbst vollstrecken. Ob Mietforderung, Energierechnung, Mobilfunkvertrag oder Leasingrate: Nach dem Titel sind die Schritte gleich, die Besonderheiten unterschiedlich.
Unternehmen nach Branche
Vier Branchen mit vielen titulierten Forderungen – jede mit eigenen Fragen, wenn der Titel vorliegt.
Mietrückstände und Nebenkosten-Nachforderungen nach dem Auszug – oft ist die neue Anschrift der ehemaligen Mieter unbekannt.
Schlussrechnungen nach Umzug oder Lieferantenwechsel in großer Zahl – meist tituliert durch einen Vollstreckungsbescheid.
Viele kleine Forderungen aus Mobilfunk- und Festnetzverträgen, bei denen Aufwand und Fremdkosten zählen.
Titulierte Forderungen aus Leasing- und Finanzierungsverträgen, oft mit höheren Beträgen und eigenen gesetzlichen Regeln.
Leistungsgrenze: Formularentwürfe erstellt die Software derzeit nur für einfach gelagerte Fälle – eine Hauptforderung mit höchstens einer Zinsregel, ein Gläubiger und ein Schuldner. Forderungen aus Verbraucherdarlehen, Unterhalt, Titel gegen mehrere Schuldner und Schuldner, die minderjährig sind, unter Betreuung stehen oder ein Nachlass sind, gehören in keiner Branche dazu. Unterstützte Fälle
Unternehmen nach Rolle
Mehrere Rollen im Unternehmen arbeiten mit denselben Fällen – jede mit eigenen Fragen.
Geschäftsführung und CFO
Forderungsmanagement
IT, Datenschutz und Revision
Gemeinsame Grundlagen
Nach dem Titel brauchen alle Branchen dieselben Grundlagen. Die Software bildet sie als gemeinsame Bausteine ab. Wie Sie sie nutzen, bestimmen Ihre Fälle und Ihre Abläufe.
| Ihr Bedarf | Funktion in der Software |
|---|---|
| Fall und Titel erfassen | Fallakte: Aktenzeichen, Forderungsart, Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner und Titel an einer Stelle. Je Fall kennzeichnen Sie die Forderung als eigene oder erworbene; Forderungen Dritter sind gesperrt. Bestände übernehmen Sie per Excel/CSV, mit Prüfung vor dem Import; angelegt werden nur fehlerfreie Zeilen. |
| Sonderfälle vorab klären | Vorab-Abfragen vor jedem Entwurf, etwa zu Insolvenz, Tod, einer Zahlungsvereinbarung oder besonderen Merkmalen des Titels. Lautet eine Antwort „Ja“, erstellt die Software keinen Entwurf. |
| Beträge nachvollziehbar rechnen | Forderungskonto: Hauptforderung, Kosten und Zahlungen; Zinsen aus einer Basiszinstabelle mit Quelle und sichtbarem Rechenweg. Zahlungseingänge aus dem Kontoauszug ordnet die Software als Vorschlag zu; gebucht wird nach Ihrer Bestätigung je Zahlung. |
| Auftrag an den Gerichtsvollzieher | Vollstreckungsauftrag: Entwurf als befülltes amtliches Formular (ZVFV Anlage 1) mit Forderungsaufstellung (Anlage 6). Über Zahlungsvereinbarung, Vermögensauskunft und Einreichungsweg entscheiden Sie; die Software wählt nichts vor. |
| Pfändung beantragen | PfÜB-Antrag: Entwurf des Antrags auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (ZVFV Anlage 4 mit Anlagen 5 und 7). Sie wählen, was gepfändet wird: Kontoguthaben (Drittschuldner ist die Bank) oder Arbeitseinkommen (Drittschuldner ist der Arbeitgeber). Name, PLZ und Ort der Bank übernimmt die Software aus der IBAN des Schuldners; die Straße ergänzen Sie. Ob Sie den Drittschuldner zur Erklärung auffordern (§ 840 ZPO) und wie überwiesen wird, entscheiden Sie selbst. |
| Kontrolle im Team | Freigaben und Wiedervorlagen: Jede Erklärung bestätigen Sie einzeln, in einem eigenen Schritt. Im Unternehmen gibt eine zweite Person frei (Vier-Augen-Freigabe): Wer einen Entwurf erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben. |
| Nachweis für die Revision | Protokoll: manipulationsgeschützte Aufzeichnung von Änderungen, Freigaben und Bestätigungen; Rollen und Anmeldung (Passwort oder SSO) mit zweitem Faktor. Den Datenexport mit Protokollauszug löst die Rolle Inhaber aus. |
| Zahlen für Buchhaltung und ERP | Berichte und Export: Monatswerte der letzten zwölf Monate (Zahlungseingänge, neue Fälle, Entwürfe, Freigaben) und CSV-Export der Forderungsstände je Fall zum Stichtag sowie der Zahlungseingänge und Kosten im Zeitraum. Reine Zählung und Summierung, keine Bewertung. |
| Eigene Systeme anbinden | Programmschnittstelle (API) für Unternehmen: Ihre IT kann Fälle abrufen und anlegen, Forderungsstände abfragen, Zahlungseingänge buchen und Meldungen zu gewählten Ereignissen empfangen (Webhooks). Neue Fälle durchlaufen dieselben Prüfungen wie beim Import; Fallanlagen und Zahlungsbuchungen stehen im Protokoll. Entwürfe und Freigaben nur im Kundenbereich. |
| Aktuelle Formularfassung | Formularregister: Fassung, Fundstelle und Gültigkeit je Formular. Abgelaufene Fassungen sind gesperrt; bei einer neuen Formularfassung werden bereits freigegebene Dokumente als möglicherweise veraltet gekennzeichnet. |
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
Die Formulare füllt die Software derzeit für einfach gelagerte Fälle aus. Welche Fälle unterstützt werden, steht im Produktüberblick.
Preise für Unternehmen
Zwei Tarife, Start und Business; im Monatsabo monatlich kündbar. Kein Erfolgshonorar: Der Preis hängt weder von der Höhe Ihrer Forderungen noch vom Ergebnis einer Vollstreckung ab.
| Tarif | Umfang | Preis je Monat, netto |
|---|---|---|
| Start | bis 25 aktive Titel, 2 Nutzer | 49 € |
| Business | bis 250 aktive Titel, 10 Nutzer | 149 € |
| Business | über 250 aktive Titel, unbegrenzt viele Nutzer | 149 € + 0,40 € je weiterem aktiven Titel |
Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Start und Business buchen Sie online, monatlich oder jährlich; bei jährlicher Vorauszahlung ist der Grundpreis 10 % günstiger. Über 250 aktive Titel: 0,40 € je weiterem Titel im Monat, monatlich nachträglich abgerechnet (auch im Jahresvertrag), unbegrenzt viele Nutzer. Beispiel: 1.000 aktive Titel kosten 449 € im Monat. Ein aktiver Titel ist ein Titel in einem am Monatsende nicht erledigten Fall.
Weitere Branchen
Auch Dienstleister, Handelsunternehmen und Versorger anderer Sparten haben nach dem Titel dieselben Aufgaben: Fall erfassen, Forderung aufstellen, Auftrag oder Antrag vorbereiten, im Team freigeben.
Testen Sie die Software 14 Tage kostenlos; der Test endet automatisch, ohne Kosten. Fragen zur Bedienung und Einrichtung der Software beantworten wir schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail an kontakt@einfach-vollstrecken.de, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.
Für Privatpersonen
Sie haben als Privatperson einen Titel – etwa wegen offener Miete, eines privat verliehenen Geldbetrags oder eines Schadensersatzes? Auch dann können Sie die Software für Ihre eigene Forderung nutzen.
Auf einer eigenen Seite erklären wir in einfacher Sprache, wie es geht, was die Software tut und was nicht und welche Fälle sie derzeit unterstützt.
Klare Grenzen
einfach vollstrecken ist eine Software für Unternehmen und Privatpersonen, die eigene, bereits titulierte Forderungen selbst durchsetzen. Nicht gedacht ist sie für:
Software, keine Rechtsberatung
einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir prüfen keine Ansprüche, beraten nicht im Einzelfall und ziehen keine Forderungen ein.
Nächster Schritt
Wie die Bausteine zusammenspielen, welche Wege es nach dem Titel gibt und was für das eigene Team spricht.
Vom Titel bis zum Entwurf als PDF: welche Bausteine es gibt und wie sie zusammenspielen.
Der Ablauf im Überblick: Voraussetzungen, Wege bei Geldforderungen, Kosten.
Alle Tarife für Unternehmen und Privatpersonen – und warum Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten getrennt bleiben.
Jetzt starten
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