Software für Forderungen nach dem Titel

Lösungen

Lösungen für Unternehmen nach Branche und Rolle

Für Unternehmen, die eigene titulierte Forderungen selbst vollstrecken. Ob Mietforderung, Energierechnung, Mobilfunkvertrag oder Leasingrate: Nach dem Titel sind die Schritte gleich, die Besonderheiten unterschiedlich.

Auf dieser Seite

Unternehmen nach Branche

Lösungen nach Branche

Vier Branchen mit vielen titulierten Forderungen – jede mit eigenen Fragen, wenn der Titel vorliegt.

Leistungsgrenze: Formularentwürfe erstellt die Software derzeit nur für einfach gelagerte Fälle – eine Hauptforderung mit höchstens einer Zinsregel, ein Gläubiger und ein Schuldner. Forderungen aus Verbraucherdarlehen, Unterhalt, Titel gegen mehrere Schuldner und Schuldner, die minderjährig sind, unter Betreuung stehen oder ein Nachlass sind, gehören in keiner Branche dazu. Unterstützte Fälle

Unternehmen nach Rolle

Lösungen nach Rolle im Unternehmen

Mehrere Rollen im Unternehmen arbeiten mit denselben Fällen – jede mit eigenen Fragen.

Geschäftsführung und CFO

Klare Verantwortung und nachvollziehbare Freigaben

  • Wer darf Anträge freigeben?
  • Wer hat welchen Antrag freigegeben?
  • Welche Fremdkosten fallen an?

Forderungsmanagement

Ein klarer Ablauf nach dem Titel – auch bei Personalwechsel

  • Welche Wiedervorlagen stehen diese Woche an?
  • Welche Entwürfe warten auf Freigabe?
  • Wie setzt sich der Restsaldo zusammen?

IT, Datenschutz und Revision

Rollen, Protokoll und Datenschutz nachvollziehen

  • Wo werden die Daten verarbeitet?
  • Wer darf was sehen und freigeben?
  • Ist jede Änderung nachvollziehbar?

Gemeinsame Grundlagen

Gemeinsame Funktionen für alle Branchen

Nach dem Titel brauchen alle Branchen dieselben Grundlagen. Die Software bildet sie als gemeinsame Bausteine ab. Wie Sie sie nutzen, bestimmen Ihre Fälle und Ihre Abläufe.

Bedarf nach dem Titel und passende Funktion der Software
Ihr BedarfFunktion in der Software
Fall und Titel erfassen Fallakte: Aktenzeichen, Forderungsart, Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner und Titel an einer Stelle. Je Fall kennzeichnen Sie die Forderung als eigene oder erworbene; Forderungen Dritter sind gesperrt. Bestände übernehmen Sie per Excel/CSV, mit Prüfung vor dem Import; angelegt werden nur fehlerfreie Zeilen.
Sonderfälle vorab klären Vorab-Abfragen vor jedem Entwurf, etwa zu Insolvenz, Tod, einer Zahlungsvereinbarung oder besonderen Merkmalen des Titels. Lautet eine Antwort „Ja“, erstellt die Software keinen Entwurf.
Beträge nachvollziehbar rechnen Forderungskonto: Hauptforderung, Kosten und Zahlungen; Zinsen aus einer Basiszinstabelle mit Quelle und sichtbarem Rechenweg. Zahlungseingänge aus dem Kontoauszug ordnet die Software als Vorschlag zu; gebucht wird nach Ihrer Bestätigung je Zahlung.
Auftrag an den Gerichtsvollzieher Vollstreckungsauftrag: Entwurf als befülltes amtliches Formular (ZVFV Anlage 1) mit Forderungsaufstellung (Anlage 6). Über Zahlungsvereinbarung, Vermögensauskunft und Einreichungsweg entscheiden Sie; die Software wählt nichts vor.
Pfändung beantragen PfÜB-Antrag: Entwurf des Antrags auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (ZVFV Anlage 4 mit Anlagen 5 und 7). Sie wählen, was gepfändet wird: Kontoguthaben (Drittschuldner ist die Bank) oder Arbeitseinkommen (Drittschuldner ist der Arbeitgeber). Name, PLZ und Ort der Bank übernimmt die Software aus der IBAN des Schuldners; die Straße ergänzen Sie. Ob Sie den Drittschuldner zur Erklärung auffordern (§ 840 ZPO) und wie überwiesen wird, entscheiden Sie selbst.
Kontrolle im Team Freigaben und Wiedervorlagen: Jede Erklärung bestätigen Sie einzeln, in einem eigenen Schritt. Im Unternehmen gibt eine zweite Person frei (Vier-Augen-Freigabe): Wer einen Entwurf erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben.
Nachweis für die Revision Protokoll: manipulationsgeschützte Aufzeichnung von Änderungen, Freigaben und Bestätigungen; Rollen und Anmeldung (Passwort oder SSO) mit zweitem Faktor. Den Datenexport mit Protokollauszug löst die Rolle Inhaber aus.
Zahlen für Buchhaltung und ERP Berichte und Export: Monatswerte der letzten zwölf Monate (Zahlungseingänge, neue Fälle, Entwürfe, Freigaben) und CSV-Export der Forderungsstände je Fall zum Stichtag sowie der Zahlungseingänge und Kosten im Zeitraum. Reine Zählung und Summierung, keine Bewertung.
Eigene Systeme anbinden Programmschnittstelle (API) für Unternehmen: Ihre IT kann Fälle abrufen und anlegen, Forderungsstände abfragen, Zahlungseingänge buchen und Meldungen zu gewählten Ereignissen empfangen (Webhooks). Neue Fälle durchlaufen dieselben Prüfungen wie beim Import; Fallanlagen und Zahlungsbuchungen stehen im Protokoll. Entwürfe und Freigaben nur im Kundenbereich.
Aktuelle Formularfassung Formularregister: Fassung, Fundstelle und Gültigkeit je Formular. Abgelaufene Fassungen sind gesperrt; bei einer neuen Formularfassung werden bereits freigegebene Dokumente als möglicherweise veraltet gekennzeichnet.

Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.

Die Formulare füllt die Software derzeit für einfach gelagerte Fälle aus. Welche Fälle unterstützt werden, steht im Produktüberblick.

Preise für Unternehmen

Preise für Unternehmen nach aktiven Titeln

Zwei Tarife, Start und Business; im Monatsabo monatlich kündbar. Kein Erfolgshonorar: Der Preis hängt weder von der Höhe Ihrer Forderungen noch vom Ergebnis einer Vollstreckung ab.

Tarife für Unternehmen: Umfang und Preis je Monat, netto zuzüglich Umsatzsteuer
TarifUmfangPreis je Monat, netto
Start bis 25 aktive Titel, 2 Nutzer 49 €
Business bis 250 aktive Titel, 10 Nutzer 149 €
Business über 250 aktive Titel, unbegrenzt viele Nutzer 149 € +
0,40 € je weiterem aktiven Titel

Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Start und Business buchen Sie online, monatlich oder jährlich; bei jährlicher Vorauszahlung ist der Grundpreis 10 % günstiger. Über 250 aktive Titel: 0,40 € je weiterem Titel im Monat, monatlich nachträglich abgerechnet (auch im Jahresvertrag), unbegrenzt viele Nutzer. Beispiel: 1.000 aktive Titel kosten 449 € im Monat. Ein aktiver Titel ist ein Titel in einem am Monatsende nicht erledigten Fall.

Was in allen Tarifen gilt

  • Kein Erfolgshonorar, unabhängig von Forderungshöhe und Ergebnis
  • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zahlen Sie direkt an Gericht und Gerichtsvollzieher; sie sind nicht im Preis enthalten
  • Einrichtung auf Wunsch: 490 € einmalig, netto, bei der Buchung zubuchbar – Online-Workshop zur Bedienung der Software und Einrichtung Ihrer Organisation mit Rollen, ohne Beratung zu einzelnen Fällen; mehr unter Preise für Unternehmen
  • Konto selbst anlegen und 14 Tage kostenlos testen (bis 25 aktive Titel, 2 Nutzer); danach Tarif online buchen, per Karte oder SEPA-Lastschrift – ohne Freischaltung durch uns

Weitere Branchen

Ihre Branche fehlt?

Auch Dienstleister, Handelsunternehmen und Versorger anderer Sparten haben nach dem Titel dieselben Aufgaben: Fall erfassen, Forderung aufstellen, Auftrag oder Antrag vorbereiten, im Team freigeben.

Testen Sie die Software 14 Tage kostenlos; der Test endet automatisch, ohne Kosten. Fragen zur Bedienung und Einrichtung der Software beantworten wir schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail an kontakt@einfach-vollstrecken.de, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.

Für Privatpersonen

Ein eigener Titel, auch ohne Unternehmen

Sie haben als Privatperson einen Titel – etwa wegen offener Miete, eines privat verliehenen Geldbetrags oder eines Schadensersatzes? Auch dann können Sie die Software für Ihre eigene Forderung nutzen.

Auf einer eigenen Seite erklären wir in einfacher Sprache, wie es geht, was die Software tut und was nicht und welche Fälle sie derzeit unterstützt.

Für Privatpersonen

Was für Privatpersonen gilt

  • Nur für Ihre eigene Forderung
  • Ein Titel: 39 € einmalig, bis 5 Titel: 79 € einmalig, jeweils 12 Monate Zugang
  • Endpreise inklusive 19 % MwSt.; kein Abo, keine automatische Verlängerung; weitere 12 Monate für 19 €
  • Preis unabhängig von Forderungshöhe und Ergebnis
  • Sie prüfen und geben selbst frei – und reichen selbst ein

Klare Grenzen

Wofür die Software nicht gedacht ist

einfach vollstrecken ist eine Software für Unternehmen und Privatpersonen, die eigene, bereits titulierte Forderungen selbst durchsetzen. Nicht gedacht ist sie für:

  • Forderungen Dritter: Sie können keine Forderungen an uns übergeben. Forderungen anderer, auch verbundener Unternehmen, lassen sich nicht anlegen. Wir ziehen keine Forderungen ein.
  • Öffentlich-rechtliche Forderungen, die im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden, etwa kommunale Gebühren und Beiträge.
  • Rechtliche Prüfung im Einzelfall: Bei Sonderfällen wenden sich Unternehmen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts.

Software, keine Rechtsberatung

einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir prüfen keine Ansprüche, beraten nicht im Einzelfall und ziehen keine Forderungen ein.

Rechtliche Einordnung lesen

Nächster Schritt

Weiterlesen

Wie die Bausteine zusammenspielen, welche Wege es nach dem Titel gibt und was für das eigene Team spricht.

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