Sie als Gläubiger
- Name und Anschrift
- gesetzliche Vertretung mit Vertretungsregel
- Ihre Bankverbindung
Software für Forderungen nach dem Titel
Vom Konto zum ersten Fall
Zur Einrichtung legen Sie Ihr Konto an, wählen ein Paket oder einen Tarif und richten Ihr Team mit Rollen ein. Ihre Fälle erfassen Sie danach in der Fallakte, direkt im Browser.
Einstieg
Vom Konto bis zum ersten Fall brauchen Sie nur einen Browser und ein Smartphone oder einen Passkey für den zweiten Faktor.
Sie
Privatperson oder Unternehmen wählen, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Passwort angeben. Das Konto anzulegen kostet nichts.
Sie
Den zweiten Faktor einrichten: Authenticator-App oder Passkey. Ohne zweiten Faktor ist keine Anmeldung möglich.
Sie
Paket oder Tarif wählen und per Karte oder SEPA-Lastschrift bezahlen, als Privatperson auch per PayPal. Vorher sehen Sie die Preise und Vertragsbedingungen.
Sie
Im Unternehmen bestimmen Sie als Inhaber, wer mitarbeitet und welche Rolle jede Person hat.
Sie
Forderungsrolle wählen, dann Titel, Parteien und Forderung in der Fallakte erfassen.
Keine Freischaltung nötig
Sie richten alles selbst ein und legen los, sobald Ihre Zahlung bestätigt ist; Unternehmen testen vorher 14 Tage kostenlos, der Test endet automatisch, ohne Kosten. Kosten entstehen erst mit Ihrer zahlungspflichtigen Bestellung. So starten Sie
Sie nutzen die Software als Privatperson?
Dann richten Sie nur Ihr eigenes Konto ein. Ihre Entwürfe prüfen Sie und geben sie selbst frei, nach einer protokollierten Bestätigung. Mehr für Privatpersonen
Für Unternehmen
Ihr Unternehmen erhält einen eigenen, abgeschotteten Bereich – die Organisation. Darin legen Sie fest, wer was darf.
Weitere Personen fügt nur der Inhaber hinzu.
Fälle anlegen
Einen Fall legen Sie in der Fallakte an: Zuerst wählen Sie die Forderungsrolle, dann erfassen Sie Titel, Parteien und Forderung. Bestände übernehmen Unternehmen per Import.
Forderungsrolle
Welche Titel und Fälle passen
Die Software ist für Titel aus zivilrechtlichen Verfahren über Geldforderungen ausgelegt: Vollstreckungsbescheid, Urteil eines Zivilgerichts, gerichtlicher Vergleich, Kostenfestsetzungsbeschluss oder vollstreckbare notarielle Urkunde. Andere Titelarten, etwa Urteile aus Strafverfahren, können Sie nicht auswählen. Für welche Fälle sie die amtlichen Formulare derzeit ausfüllt, steht unter Unterstützte Fälle.
Ausgabe
Aus Ihren Angaben befüllt die Software die amtlichen Formulare als Entwurf. Ihre Daten exportieren Sie selbst.
Der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, ZVFV) mit Forderungsaufstellung (Anlage 6). Der Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Konto oder Arbeitseinkommen nach Anlage 4 mit den Anlagen 5 und 7. Die Fassungen zeigt der Formularmonitor.
Im Unternehmen gibt eine zweite Person aus Ihrem Team den Entwurf frei. Als Privatperson prüfen Sie und geben selbst frei. Danach laden Sie das PDF herunter und reichen es selbst ein. Die Software versendet nichts. Mehr zur Freigabe
Sie lösen ihn selbst aus, im Unternehmen die Rolle Inhaber: Falldaten maschinenlesbar mit Feldbeschreibung, freigegebene PDFs, Eingänge und Protokollauszug.
Viele Fälle
Als Unternehmen übernehmen Sie Bestände per Excel oder CSV, mit Prüfung vor dem Import; angelegt werden nur fehlerfreie Zeilen. In der Fallliste filtern Sie nach Status und nach Fällen mit Entwürfen zur Freigabe.
Programmschnittstelle (API) für Unternehmen
Ihre IT kann Fälle abrufen und anlegen (mit Prüfung wie beim Import), Forderungsstände abfragen, Zahlungseingänge buchen und Meldungen empfangen (Webhooks). Entwürfe und Freigaben nur im Kundenbereich. Fragen beantworten wir über das Kontaktformular.
Datenschutz
Erfassen Sie nur, was für die Vollstreckung gebraucht wird. Das entspricht dem Grundsatz der Datenminimierung und senkt das Risiko für alle Beteiligten.
Fallakte und Forderungskonto fragen die Angaben ab, die Formulare und Berechnung brauchen. Freitextfelder lassen Sie für Angaben zu Gesundheit oder Straftaten leer; die Software weist dort darauf hin.
Die Ausfertigung des Titels bleibt bei Ihnen; Sie erfassen nur die nötigen Angaben. Eingänge wie Beschluss, Zustellungsnachweis oder Drittschuldnererklärung, die Sie als PDF oder Foto in die Fallakte legen, speichert die Software verschlüsselt. Laden Sie nur hoch, was Sie für die Vollstreckung brauchen.
Fallbezogene Inhalte im Protokoll verschlüsselt die Software je Fall mit einem eigenen Schlüssel. Wird der Fall gelöscht, vernichtet sie den Schlüssel. Mehr zur Verschlüsselung
Bitte senden Sie uns keine echten Fall- oder Schuldnerdaten. Eine Beschreibung Ihres Ablaufs genügt.
Einrichtung
Einen aktuellen Browser und für den zweiten Faktor eine Authenticator-App auf Ihrem Smartphone oder einen Passkey. einfach vollstrecken ist eine webbasierte Software; installieren müssen Sie nichts.
Für den ersten Fall brauchen Sie die Angaben aus Ihrem Titel, die Anschrift des Schuldners und Ihre Bankverbindung. Unternehmen planen für die Vier-Augen-Freigabe mindestens zwei Personen ein.
Als Unternehmen können Sie außerdem die Anmeldung über Ihr Unternehmenskonto (Single Sign-on, SSO) einrichten, mit einem Identitätsanbieter, der OpenID Connect unterstützt. Die Angaben dafür erstellt Ihre IT bei Ihrem Identitätsanbieter; im Kundenbereich trägt nur die Rolle Inhaber sie ein, zusammen mit den E-Mail-Domains Ihrer Beschäftigten. Das Unternehmenskonto ersetzt nur das Passwort, der zweite Faktor bleibt Pflicht. Anmelden kann sich so nur, wer bereits Mitglied Ihrer Organisation ist; Konten entstehen dabei nicht automatisch. Auf Wunsch sperren Sie die Passwort-Anmeldung für Mitglieder, die nur Organisationen mit dieser Einstellung angehören; wer in einer davon Inhaber ist, behält sie als Notzugang. Mehr unter Wie sind API und SSO abgesichert?.
Nein. Sie legen das Konto selbst an, richten den zweiten Faktor ein, wählen ein Paket oder einen Tarif und bezahlen per Karte oder SEPA-Lastschrift; Privatpersonen können auch per PayPal zahlen. Sobald die Zahlung bestätigt ist – bei Karte und PayPal sofort, bei SEPA-Lastschrift nach dem Zahlungseingang –, legen Sie Ihren ersten Fall an, als Privatperson vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie das ausdrücklich verlangt haben.
Unternehmen können vorher 14 Tage kostenlos testen und dabei schon Fälle anlegen, mit den Grenzen des Tarifs Start (25 aktive Titel, 2 Nutzer). Bei der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer handeln und dass für den Test die Vertragsbedingungen für Unternehmen samt Auftragsverarbeitungsvertrag gelten. Drei Tage vor dem Ende erinnern wir Sie. Der Test endet automatisch, ohne Kosten; danach können Sie Ihre Daten lesen und exportieren. Buchen Sie keinen Tarif, löschen wir das Konto 6 Monate nach dem Anlegen, auch mit freigegebenen Formularen; 30 Tage vorher erinnern wir Sie per E-Mail (Datenschutz). Für Privatpersonen gibt es kein Testangebot.
Ja, als Unternehmen: aus einer Datei oder über die Programmschnittstelle (API). Für den Import laden Sie die Excel-Vorlage herunter (eine Zeile je Fall mit Schuldner, Titel und Hauptforderung, auf Wunsch Zinsen, Kosten und die Bank als Drittschuldner), tragen Ihre Fälle ein und lassen die Datei als Excel oder CSV prüfen. Fehler zeigt die Software je Zeile und Spalte, ebenso Dubletten: ein Aktenzeichen, das schon vorhanden ist oder in der Datei doppelt vorkommt, oder einen schon erfassten Titel. Den Fehlerbericht laden Sie als CSV herunter. Gläubigervertretung, Kontakt, Bankverbindung und die Pflichtbestätigungen geben Sie einmal für alle Fälle an. Je Datei sind höchstens 5.000 Zeilen möglich; angelegt werden nur fehlerfreie Zeilen und nur bis zur Titelgrenze Ihres Tarifs, jeweils mit der Forderungsrolle „eigene Forderung“ und der Forderungsart „Allgemein“, die Sie in der Fallakte ändern können. Erworbene Forderungen legen Sie in der Fallakte an.
Vorab-Abfragen, Erklärungen und Freigabe folgen danach je Entwurf. Die hochgeladene Datei löscht die Software nach dem Lesen. Das Prüfergebnis liegt bis zum Import verschlüsselt auf dem Server, nie im Browser, und wird spätestens nach 25 Stunden gelöscht; Zwischendateien des Uploads spätestens nach zwei Stunden. Zahlungseingänge aus dem Kontoauszug ordnet die Software als Vorschlag zu; gebucht wird nach Ihrer Bestätigung je Zahlung (Forderungskonto). Forderungsstände, Zahlungseingänge und Kosten exportieren Sie unter „Berichte und Export“ als CSV.
Über die Programmschnittstelle (API) für Unternehmen kann Ihre IT eigene Systeme anbinden: Fälle abrufen und anlegen, Forderungsstände zum Stichtag abfragen, Zahlungseingänge buchen. Neue Fälle durchlaufen dieselben Prüfregeln wie beim Import; die Pflichtbestätigungen gibt danach eine Person in der Fallakte ab; vorher lässt sich kein Entwurf erstellen. Zahlungen nimmt die Schnittstelle nur mit der ausdrücklichen Angabe „keine Tilgungsbestimmung“ an. Schlüssel legt nur die Rolle Inhaber an, mit Rechten und Ablaufdatum; widerrufen können Sie sie jederzeit. Entwürfe und Freigaben nur im Kundenbereich: Über die Schnittstelle entsteht kein Entwurf, und nichts wird freigegeben. Fertige Anbindungen an bestimmte Programme bieten wir nicht; die Anbindung richtet Ihre IT nach der Beschreibung im OpenAPI-Format (YAML) ein.
Benachrichtigungen an Ihre Systeme (Webhooks): Auf der Seite „Programmschnittstelle“ richtet die Rolle Inhaber bis zu fünf Empfangsadressen ein, nur öffentliche https-Adressen, und wählt die Ereignisse: Fall angelegt, Zahlungseingang gebucht, Entwurf freigegeben, Wiedervorlage fällig (eine Meldung am Fälligkeitstag). Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle. Jede Meldung ist signiert und enthält nur das Aktenzeichen und technische Kennungen, bei Zahlungen Datum und Betrag, aber keine Namen, Anschriften oder Kontodaten von Schuldnern. Eine Meldung, keine Maßnahme: Die Software löst damit nichts aus, wählt nichts und entscheidet nichts. Mehr unter Sicherheit und Datenschutz.
Das legen Sie über die Rollen fest. Änderungen, Bestätigungen und Freigaben stehen mit Benutzerkonto und Zeitpunkt im manipulationsgeschützten Protokoll (Audit-Log).
Zuerst Ihr Konto mit Passwort und zweitem Faktor, dann wählen Sie ein Paket. Danach legen Sie Ihren Fall in der Fallakte an. Ihre Entwürfe prüfen Sie und geben sie selbst frei; vorher bestätigen Sie, dass Sie alle Formularwerte selbst durchgesehen haben. Welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie selbst. Rechtlichen Rat im Einzelfall gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt; bei Anträgen hilft auch die Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts. Mehr auf der Seite Für Privatpersonen.
Ihre Rolle
Erfassen, Freigeben und Einreichen liegen bei Ihnen. Die Software rechnet, befüllt die Formulare und protokolliert.
Software, keine Rechtsberatung
einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir beraten nicht im Einzelfall, bewerten keine Ansprüche und ziehen keine Forderungen ein. Rechtliche Einordnung lesen
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Konto anlegen, Paket oder Tarif wählen, loslegen. Sie zahlen per Karte oder SEPA-Lastschrift, privat auch per PayPal. So starten Sie