Software für Forderungen nach dem Titel

Für Geschäftsführung und CFO

Titulierte Forderungen inhouse vollstrecken: Überblick und Kontrolle

Wenn Ihr Unternehmen titulierte Forderungen inhouse vollstreckt, bleibt die Entscheidung im Haus: Die Software bereitet vor, Ihr Team entscheidet und gibt frei. Bestätigungen, Freigaben und jeder Schritt im Fall bleiben nachvollziehbar.

  • Test für Unternehmen: endet automatisch, keine Kosten

Kurz und klar

Für die Geschäftsführung in 60 Sekunden

  • Wer entscheidet über Maßnahmen?

    Ihr Team – für die eigenen Forderungen Ihres Unternehmens. Die Software bereitet vor, rechnet und protokolliert. Welche Maßnahme ergriffen wird, wählen Sie und geben sie frei.

    Rechtliche Einordnung 
  • Was kostet die Nutzung?

    Kein Erfolgshonorar: Der Preis hängt weder von der Höhe Ihrer Forderungen noch vom Ergebnis ab. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zahlt Ihr Unternehmen direkt an Gericht und Gerichtsvollzieher.

    Preise für Unternehmen 
  • Wo liegen unsere Daten?

    In einem Rechenzentrum in Deutschland, auf einem virtuellen Server der Einfach Elterngeld GmbH bei der IONOS SE, der auch ein weiteres Angebot der GmbH trägt; Datenbank, Schlüssel und Benutzer sind getrennt. Anmeldung nur mit zweitem Faktor, Rollen mit Mandantentrennung, fallbezogene Inhalte im Protokoll je Fall verschlüsselt.

    Sicherheit und Datenschutz 
  • Wie fangen wir an?

    Sie legen das Konto für Ihr Unternehmen selbst an und testen 14 Tage kostenlos – der Test endet automatisch, ohne Kosten. Danach buchen Sie einen Tarif. Eine Freischaltung durch uns ist nicht nötig.

    So starten Sie 

Kontrolle und Risiken

Welche Fragen die Software beantwortet

Vier Fragen von Geschäftsführung, Controlling und Revision – mit dem Risiko dahinter und der Antwort der Software.

Risiko: Fehler in Forderungsaufstellungen

Wie setzt sich der offene Betrag zusammen?

Das Forderungskonto führt je Fall Hauptforderung, Kosten, Zahlungen und Zinsen mit sichtbarem Rechenweg. Ohne Tilgungsbestimmung verrechnet die Software Zahlungen in der gesetzlichen Reihenfolge, im Regelfall Kosten, Zinsen, Hauptforderung (§ 367 BGB); Sonderregeln wie bei Verbraucherdarlehen bleiben zu beachten. Die amtlichen Formulare füllt die Software derzeit für einfach gelagerte Fälle aus.

Risiko: Antrag trotz Insolvenz oder Zahlung

Wann entsteht kein Entwurf?

Vor jedem Entwurf beantwortet Ihr Team Vorab-Abfragen mit Ja, Nein oder Unbekannt – etwa zu Insolvenz, Tod des Schuldners, Zahlungsvereinbarung oder vollständiger Zahlung. Bei „Ja“ erstellt die Software keinen Entwurf, bei „Unbekannt“ zeigt sie eine Warnung. Ihr Team antwortet nach seinem Kenntnisstand.

Risiko: falsche Formularfassung

Welche Formularfassung gilt?

Seit dem 01.10.2026 gelten neue Fassungen der Formulare für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1) und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 4). Grundlage ist die Dritte Verordnung zur Änderung der ZVFV vom 08.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 132). Das Formularregister der Software führt je Fassung Fundstelle, Gültigkeit und Prüfwert; abgelaufene Fassungen sind gesperrt.

Risiko: fehlende Nachvollziehbarkeit, Wissensverlust

Wer hat was bestätigt und freigegeben?

Freigeben muss eine zweite Person: Wer einen Entwurf erstellt hat, kann ihn nicht selbst freigeben. Wer freigibt, bestätigt vorher jede Erklärung einzeln, mit Name, Eigenschaft und Zeitpunkt. Das manipulationsgeschützte Protokoll (Audit-Log) hält jede Änderung, Bestätigung und Freigabe fest – auch über einen Personalwechsel hinaus.

Keine Zusage, dass Fehler ausgeschlossen sind

Die Software rechnet mit den Daten, die Ihr Team erfasst, und ersetzt nicht dessen Kontrolle: Ob ein Anspruch besteht, verjährt ist oder eine Frist läuft, bewertet Ihr Team. Die Angaben im Antrag und die Versicherungen darin verantwortet Ihr Unternehmen als Antragsteller.

Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.

Leistungsgrenze: Formularentwürfe erstellt die Software derzeit nur für einfach gelagerte Fälle – eine Hauptforderung mit höchstens einer Zinsregel, ein Gläubiger und ein Schuldner. Forderungen aus Verbraucherdarlehen, Unterhalt, Titel gegen mehrere Schuldner und Schuldner, die minderjährig sind, unter Betreuung stehen oder ein Nachlass sind, gehören nicht dazu. Unterstützte Fälle

Eigene Bewertung

Inhouse, Kanzlei oder Inkasso?

Es gibt keinen Weg, der für jedes Unternehmen passt. Diese Kriterien helfen Ihnen, die Frage selbst zu beantworten. Wie der Ablauf nach dem Titel aussieht, erklärt der Ratgeber Vollstreckung nach dem Titel.

Spricht eher für das eigene Team

  • Volumen: viele gleichartige Fälle mit wiederkehrenden Abläufen
  • Kundenbeziehung: Sie möchten Ton, Ratenvereinbarungen und Kulanz selbst steuern
  • Know-how: ein eingespieltes Team, dessen Wissen sich dokumentieren lässt
  • Kosten: Personal- und Softwarekosten sind planbar, Fremdkosten entstehen unmittelbar bei Ihnen
  • Steuerung: Daten und Protokoll stehen Ihrem Unternehmen direkt zur Verfügung, Zahlen für Buchhaltung und ERP als CSV-Export, Forderungsstände je Fall auch über die Programmschnittstelle (API)

Spricht eher für eine Abgabe

  • Volumen: wenige Fälle, die sich stark voneinander unterscheiden
  • Kundenbeziehung: Ein Dritter als Absender passt zu Ihrem Vorgehen
  • Know-how: kein eigenes Personal für diese Aufgabe vorgesehen
  • Kosten: Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung mit der Kanzlei oder dem Inkassodienstleister
  • Steuerung: Berichte kommen vom Dienstleister; Umfang und Turnus vereinbaren Sie
Fünf Leitfragen für Ihre Bewertung
  • Volumen: Wie viele titulierte Forderungen entstehen pro Jahr, und wie ähnlich sind sie sich?
  • Kundenbeziehung: Wie wichtig ist Ihnen, wer mit Ihren ehemaligen Kundinnen und Kunden in Kontakt steht?
  • Internes Know-how: Gibt es Beschäftigte, die die Vollstreckung nach dem Titel kennen – und eine Vertretung?
  • Kostenstruktur: Welche Kosten fallen an, wie planbar sind sie, und wer trägt sie?
  • Steuerung und Nachweis: Welche Zahlen und Nachweise brauchen Sie für Controlling, Revision und Wirtschaftsprüfung?

Zahlen mit Quelle und ein Rechenbeispiel: Im eigenen Haus vollstrecken. Alle Wege im Überblick: Wege nach dem Titel für Unternehmen.

Sonderfälle geben Sie ab

Die Wege lassen sich kombinieren: Standardfälle im eigenen Team, Sonderfälle bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder bei einem registrierten Inkassodienstleister – zum Beispiel bei Einwendungen gegen die Forderung, einem Insolvenzverfahren oder einem Auslandsbezug.

Hat ein Titel besondere Merkmale, etwa Zinsen „seit Rechtshängigkeit“ oder mehrere Gläubiger, und geben Sie das in der Vorab-Abfrage an, erstellt die Software keinen Entwurf; Strafurteile lassen sich nicht erfassen (unterstützte Titel). Eine Vermittlung bieten wir nicht an.

Recht und Verantwortung

Rechtsrahmen: eigene Forderungen, eigene Entscheidung

einfach vollstrecken ist ein Werkzeug für die eigenen Forderungen Ihres Unternehmens. Ihr Team entscheidet und gibt frei.

Was bei Ihrem Unternehmen liegt

  • Ihr Team wählt jede Maßnahme selbst und gibt jeden Entwurf frei – keine automatisierten Entscheidungen.
  • Ihr Unternehmen reicht selbst ein – beim Gerichtsvollzieher oder beim Vollstreckungsgericht. Es kann dort selbst handeln und sich durch eigene Beschäftigte vertreten lassen.
  • Je Fall legen Sie die Forderungsrolle fest – eigene oder erworbene Forderung – und bestätigen, dass der Gläubiger Forderungsinhaber ist oder durch Ihre Organisation gesetzlich vertreten wird. Forderungen Dritter und verbundener Unternehmen lassen sich nicht anlegen.

Was einfach vollstrecken nicht tut

  • Wir bearbeiten keine Fälle für Dritte und ziehen keine Forderungen ein.
  • Die Software wählt keine Maßnahme aus und gibt keine Prognose zum Ergebnis ab.
  • Sie reicht nichts ein, tritt nicht gegenüber Schuldnern, Gerichten oder Gerichtsvollziehern auf und trifft keine Aussage zu Verjährung oder Fristwahrung.

Software, keine Rechtsberatung

einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir prüfen keine Ansprüche, beraten nicht im Einzelfall und ziehen keine Forderungen ein.

Rechtliche Einordnung lesen

Was das Rechtsdienstleistungs­gesetz regelt

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt, wer für andere rechtlich tätig werden darf. Rechtsdienstleistung ist eine Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Inkassodienstleistung ist die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn sie als eigenständiges Geschäft betrieben wird. Selbständige außergerichtliche Rechtsdienstleistungen sind nur zulässig, soweit ein Gesetz sie erlaubt; Inkassodienstleister müssen registriert sein.

Preisgrundsätze

Kosten: wonach sich der Preis richtet

Ihr Unternehmen bezahlt für die Nutzung der Software – nicht für den Erfolg und nicht nach der Höhe Ihrer Forderungen.

  • Kein Erfolgshonorar: Der Preis ist unabhängig von der Forderungshöhe und vom Ergebnis.
  • Maßstab ist die Nutzung: Die Tarife für Unternehmen richten sich nach der Zahl der aktiven Titel und der Nutzer.
  • Fremdkosten zahlen Sie direkt: Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zahlt Ihr Unternehmen an Gericht und Gerichtsvollzieher. Sie sind nicht Teil unseres Entgelts.

Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt grundsätzlich der Schuldner; sie werden zusammen mit der Forderung beigetrieben (§ 788 Abs. 1 ZPO). Ob sie beim Schuldner tatsächlich eingehen, hängt vom Einzelfall ab. Eine Ersparnis in Prozent oder Euro nennen wir nicht, denn dafür gibt es keine Messung.

Sieben Fragen für Ihre eigene Rechnung
  • Wie viele titulierte Forderungen bearbeitet Ihr Unternehmen pro Jahr?
  • Wie viel Arbeitszeit fließt heute in Forderungsaufstellungen, Formulare und Wiedervorlagen?
  • Wie oft kommen Aufträge oder Anträge mit Rückfragen zurück – und warum?
  • Wie halten Sie heute fest, wer einen Antrag kontrolliert und freigegeben hat?
  • Lässt sich jede Zinsrechnung und Verrechnung heute Schritt für Schritt nachvollziehen?
  • Welche Fälle geben Sie heute ab, und was kostet das?
  • Wie viel Aufwand machen Nachweise für Revision und Wirtschaftsprüfung?

Preise für Unternehmen ansehen 

Vertrag und Bedingungen

Grundlage sind die Vertragsbedingungen für Unternehmen mit Leistungsbeschreibung und Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag); Sie bestätigen sie bei der Registrierung. Laufzeit und Kündigung stehen bei den Preisen; zur Rückgabe Ihrer Daten bei Vertragsende: Nach Vertragsende können Sie Ihre Daten noch 90 Tage selbst exportieren – Falldaten maschinenlesbar, freigegebene Formulare als PDF, Ihre Eingänge und einen Protokollauszug.

Gilt für Ihr Unternehmen Vergaberecht, etwa als kommunales Unternehmen? Ob und wie Sie eine Software ausschreiben müssen, klären Sie bitte mit Ihrer Vergabestelle oder mit anwaltlicher Beratung. Eine Einschätzung dazu geben wir nicht.

Einführung

Einführung und Kontakt

Vom Konto bis zum ersten Fall in drei Schritten. Eine begleitete Einrichtung können Sie bei der Buchung freiwillig dazubuchen.

  1. Sie entscheiden · IT und Datenschutz bewerten

    Unterlagen bewerten

    Ihre IT und Ihr Datenschutz bewerten Sicherheitsunterlagen und AV-Vertrag (Art. 28 DSGVO). Fragen zur Software beantworten wir vorab schriftlich, nicht zu einzelnen Fällen. Bitte senden Sie uns keine Fall- oder Schuldnerdaten.

  2. Sie

    Konto anlegen, testen, Tarif buchen

    Sie legen das Konto für Ihr Unternehmen an und bestätigen dabei Vertragsbedingungen und AV-Vertrag. 14 Tage testen Sie kostenlos, mit bis zu 25 aktiven Titeln und 2 Nutzern; der Test endet automatisch, ohne Kosten. Danach wählen Sie Start oder Business und bezahlen per Karte oder SEPA-Lastschrift; bei SEPA-Lastschrift geht es nach dem Zahlungseingang weiter.

  3. Rolle Inhaber · Ihr Team

    Einrichten und erste Fälle

    Die Rolle Inhaber vergibt die Rollen. Fälle legt Ihr Team an oder übernimmt sie per Excel/CSV oder über die API, mit Prüfung vorab. Mehr zur Einrichtung

Anbieter und Kontakt

Wer dahintersteht

einfach vollstrecken ist ein Angebot der Einfach Elterngeld GmbH aus Dresden – ein eigenständiges Projekt mit eigenem Hostingbereich und eigener Datenbank. Seit 2015 erstellen wir Elterngeldanträge, seit 2017 als GmbH; unsere eigene Software befüllt dafür die amtlichen Formulare. Mehr über uns

Fragen zu Bedienung, Einrichtung und Unterlagen beantworten wir schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail an kontakt@einfach-vollstrecken.de, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen – bitte ohne Fall- oder Schuldnerdaten.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen der Geschäftsführung

Wer haftet, wenn ein Antrag falsche Angaben enthält?

Die Angaben in einem Antrag und die darin abgegebenen Versicherungen verantwortet Ihr Unternehmen als Antragsteller. Die Software zeigt dafür Rechenwege und Quellen offen; jede Erklärung im Formular bestätigt die freigebende Person einzeln in einem eigenen Schritt. Gesetzliche Vertreter und Vertretungsregel erfassen Sie in der Fallakte; wer unterzeichnet, wählt Ihr Team je Entwurf selbst.

Die Haftung für die Software selbst regeln die Vertragsbedingungen für Unternehmen.

Können wir die Kosten der Software vom Schuldner verlangen?

Ob Kosten als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gelten, beurteilen Sie im Einzelfall, im Zweifel mit anwaltlicher Beratung. Die Software setzt ihr eigenes Entgelt nicht als Vollstreckungskosten an. Es erscheint nicht in der Forderungsaufstellung.

Welche Nachweise sehen Controlling und Revision?

Mit der Rolle „Lesen“ sehen Controlling und Revision die Fälle ein, auch den Rechenweg im Forderungskonto. Die Liste der Entwürfe zeigt, wer welchen Entwurf wann erstellt und freigegeben hat. Freigegebene PDFs können sie herunterladen; die verwendete Formularfassung steht in den Dokumenteigenschaften des PDF. Bearbeiten oder freigeben können sie mit dieser Rolle nichts. Unter „Berichte und Export“ sehen sie Monatswerte der letzten zwölf Monate – Zahlungseingänge, neue Fälle, Entwürfe, Freigaben – und laden CSV-Dateien für Buchhaltung und ERP herunter: Forderungsstände je Fall zum Stichtag, Zahlungseingänge und Kosten im Zeitraum. Das ist reine Zählung und Summierung, keine Bewertung; jeder Export steht im Protokoll. Forderungsstände je Fall zum Stichtag kann Ihre IT auch über die Programmschnittstelle (API) abfragen; Fallanlagen und Zahlungsbuchungen über die Schnittstelle stehen mit dem Kennzeichen des verwendeten Schlüssels im Protokoll. Dort stehen auch das Anlegen und Löschen von Empfangsadressen für Benachrichtigungen an Ihre Systeme (Webhooks), ihr automatisches Abschalten nach 50 Fehlversuchen in Folge und das Wiedereinschalten. Einen Auszug aus dem manipulationsgeschützten Protokoll erhält die Rolle Inhaber mit dem Datenexport. Mehr dazu unter Freigaben und Protokoll.

Was passiert mit unseren Daten, wenn wir die Software nicht weiter nutzen?

Den Datenexport löst die Rolle Inhaber in der Software selbst aus: Falldaten maschinenlesbar mit Beschreibung der Felder, freigegebene Formulare als PDF, Ihre Eingänge und einen Auszug aus dem Protokoll. Nach Vertragsende können Sie diesen Export noch 90 Tage selbst auslösen. Fallbezogene Inhalte im Protokoll sind je Fall verschlüsselt. Wird ein Fall gelöscht, vernichtet die Software dessen Schlüssel und löscht die Dateien der Eingänge.

Achten Sie bei jeder Software auf diesen Punkt. Er steht deshalb auch in unseren Kriterien für die Auswahl einer Software.

Brauchen wir eine Inkassoregistrierung, um die Software zu nutzen?

Inkassodienstleistung im Sinne des RDG ist die Einziehung fremder oder zur Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen als eigenständiges Geschäft. Die Software ist für die eigenen Forderungen Ihres Unternehmens gedacht: Forderungen Dritter und verbundener Unternehmen lassen sich nicht anlegen. Ob Ihr Unternehmen in Sonderkonstellationen wie Konzernstrukturen eine Registrierung braucht, klären Sie im Zweifel mit anwaltlicher Beratung.

Software, keine Rechtsberatung. Mehr Antworten in den häufigen Fragen · Nach oben

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