Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Schritte in einem Beschluss: Das Vollstreckungsgericht pfändet die Forderung Ihres Schuldners gegen einen Dritten und überweist sie Ihnen zur Einziehung (§§ 829, 835 Zivilprozessordnung, ZPO).
- Drittschuldner kennen: Sie brauchen Name und Anschrift von Bank oder Arbeitgeber. Quellen sind das Vermögensverzeichnis und Auskünfte, die der Gerichtsvollzieher einholt.
- Wirksam mit Zustellung: Die Pfändung ist bewirkt, wenn der Beschluss dem Drittschuldner zugestellt ist. Wer früher pfändet, hat den besseren Rang.
- Fristen: Die Vorpfändung wirkt nur, wenn die Pfändung binnen eines Monats folgt. Auf Ihr Verlangen erklärt sich der Drittschuldner binnen zwei Wochen.
- Pfändungsschutz: Ein Grundfreibetrag bleibt geschützt, beim Arbeitseinkommen ab 01.07.2026 monatlich 1.587,40 € (BGBl. 2026 I Nr. 80, Stand 14.10.2026). Den pfändbaren Betrag ermittelt der Drittschuldner.
Sie haben selbst eine Pfändung erhalten?
einfach vollstrecken ist eine Software für Gläubiger mit eigener Forderung. Wir sind nicht Ihr Gläubiger und beraten nicht zu einzelnen Fällen. Auskunft über Daten, die zu Ihnen in der Software gespeichert sind, erhalten Sie nach der Datenschutzerklärung. Meist kostenlose Hilfe bieten Schuldnerberatungsstellen. Hinweise für Betroffene am Ende der Seite
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Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
Der PfÜB ist ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts. Er erfasst eine Geldforderung, die Ihr Schuldner selbst gegen einen Dritten hat. Dieser Dritte heißt Drittschuldner, typisch sind Bank und Arbeitgeber.
- Pfändung (§ 829 ZPO): Das Gericht verbietet dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen. Dem Schuldner verbietet es, über die Forderung zu verfügen.
- Überweisung (§ 835 ZPO): Die gepfändete Forderung wird Ihnen nach Ihrer Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen. Erst damit dürfen Sie vom Drittschuldner Zahlung verlangen.
Wer was tut
Sie als Gläubiger
Sie entscheiden, ob und welche Forderung gepfändet werden soll, stellen den Antrag und lassen den Beschluss zustellen.
Vollstreckungsgericht
Das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht prüft den Antrag und erlässt den Beschluss.
Drittschuldner
Bank oder Arbeitgeber berechnet den pfändbaren Betrag, zahlt ihn nicht mehr an den Schuldner aus und leistet ihn nach der Überweisung an Sie.
Schuldner
Er darf über die gepfändete Forderung nicht mehr verfügen. Der gesetzliche Pfändungsschutz bleibt ihm erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für den PfÜB?
Für einen PfÜB gelten die allgemeinen Voraussetzungen jeder Zwangsvollstreckung. Dazu kommt die Angabe des Drittschuldners.
- Titel: zum Beispiel Vollstreckungsbescheid, Urteil oder gerichtlicher Vergleich (§§ 704, 794 ZPO).
- Klausel: die vollstreckbare Ausfertigung (§ 724 ZPO). Beim Vollstreckungsbescheid ist sie nur bei einem Wechsel der Beteiligten nötig (§ 796 Abs. 1 ZPO).
- Zustellung: Der Titel ist dem Schuldner zugestellt oder wird gleichzeitig zugestellt (§ 750 ZPO).
- Drittschuldner: Name und zustellfähige Anschrift von Bank, Arbeitgeber oder einem anderen Dritten.
Den Gesamtablauf von Titel, Klausel und Zustellung erklärt der Leitfaden Vollstreckung nach dem Titel.
Wie finden Sie Bank oder Arbeitgeber des Schuldners?
Ohne Drittschuldner kein PfÜB: Die Pfändung wird erst wirksam, wenn der Beschluss ihm zugestellt ist. Neben Angaben, die Ihnen bereits vorliegen, gibt es zwei gesetzliche Wege.
Vermögensverzeichnis
In der Vermögensauskunft gibt der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher sein Vermögen an und versichert die Angaben an Eides statt (§ 802c ZPO). Es kann zum Beispiel Konten und den Arbeitgeber nennen.
Auskünfte Dritter über den Gerichtsvollzieher
Unter bestimmten Voraussetzungen holt der Gerichtsvollzieher auf Ihren Auftrag Auskünfte bei bestimmten Stellen ein (§ 802l ZPO; im Vollstreckungsauftrag Modul N). Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt oder die angegebenen Vermögenswerte keine volle Befriedigung erwarten lassen; alle Voraussetzungen stehen in § 802l Abs. 1 ZPO.
| Stelle | Auskunft | Bedeutung für Sie |
|---|---|---|
| Träger der Rentenversicherung | Name und Anschrift des Arbeitgebers | Drittschuldner für eine Lohnpfändung |
| Bundeszentralamt für Steuern | Kontodaten, also Bank und Konto, keine Kontostände | Drittschuldner für eine Kontopfändung |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Fahrzeugdaten | für die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher, nicht für den PfÜB |
Nur für die Vollstreckung verwenden
Daten aus dem Vermögensverzeichnis und aus Drittauskünften dürfen Sie nur zu Vollstreckungszwecken verarbeiten und müssen sie nach Zweckerreichung löschen (§ 802d Abs. 1 Satz 3, § 802l Abs. 3 Satz 2 ZPO). Regeln Sie Zugriff und Löschung in Ihrem Team verbindlich.
PfÜB beantragen: Antrag beim Vollstreckungsgericht
Den PfÜB beantragen Sie auf den amtlichen Formularen beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, auf Papier oder elektronisch.
Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, meist also an seinem Wohnsitz oder Sitz (§ 828 Abs. 2 ZPO).
Drei Formulare gehören zusammen
Der Antrag
Seit dem 01.10.2026 gilt eine neue Fassung (BGBl. 2026 I Nr. 132).
Der Entwurf des Beschlusses
Mit der genauen Bezeichnung der gepfändeten Forderung (Fassung BGBl. 2024 I Nr. 203).
Die Forderungsaufstellung
Für Geldforderungen ohne Unterhalt (Fassung BGBl. 2024 I Nr. 203).
Seit dem 01.10.2026 gelten neue Fassungen der Formulare für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1) und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 4). Grundlage ist die Dritte Verordnung zur Änderung der ZVFV vom 08.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 132). Aufbau und Ausfüllhinweise erklärt der Ratgeber ZVFV-Formulare, die Beträge der Ratgeber Forderungsaufstellung.
Gerichtskosten
Für den Beschluss fällt eine Gerichtsgebühr nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz an, für die Zustellung Kosten des Gerichtsvollziehers. Die voraussichtliche Höhe mit Nummer des Kostenverzeichnisses und Quelle zeigt der Folgekostenrechner.
Diese Fremdkosten entstehen nach den gesetzlichen Kostenregeln. Sie zahlen sie zunächst selbst, direkt an Gericht und Gerichtsvollzieher. Als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung fallen sie dem Schuldner zur Last und werden mit der Forderung beigetrieben (§ 788 ZPO).
Zustellung und Rang: wann die Pfändung wirkt
Der Beschluss wirkt erst, wenn er dem Drittschuldner zugestellt ist. Sie lassen ihn dem Drittschuldner zustellen; mit dieser Zustellung ist die Pfändung bewirkt (§ 829 Abs. 2 und 3 ZPO). Die Zustellung führt in der Regel der Gerichtsvollzieher aus.
Pfänden mehrere Gläubiger dieselbe Forderung, zählt die Reihenfolge: Die frühere Pfändung geht der späteren vor (§ 804 Abs. 3 ZPO). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zustellung an den Drittschuldner.
Dieser Rang entscheidet darüber, wer aus dem pfändbaren Betrag zuerst befriedigt wird. Früher sichern können Sie ihn mit einer Vorpfändung.
Vorpfändung: den Rang früh sichern
Mit der Vorpfändung sichern Sie sich den Rang, bevor der Beschluss vorliegt. Sie lassen Drittschuldner und Schuldner durch den Gerichtsvollzieher benachrichtigen, dass die Pfändung bevorsteht (§ 845 Abs. 1 ZPO). Dafür genügt ein vollstreckbarer Titel; im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher ist das Modul K.
Die Benachrichtigung wirkt wie ein Arrest, aber nur, wenn die Pfändung innerhalb eines Monats bewirkt wird (§ 845 Abs. 2 ZPO). Die Frist beginnt mit der Zustellung der Benachrichtigung. Innerhalb dieses Monats muss also der PfÜB erlassen und dem Drittschuldner zugestellt sein.
Monatsfrist selbst notieren
Verstreicht der Monat ohne wirksame Pfändung, entfällt die Wirkung der Vorpfändung. Notieren Sie die Frist ab dem Zustellungsdatum in Ihrer eigenen Fristenkontrolle und stellen Sie den PfÜB-Antrag zeitnah. einfach vollstrecken legt für diese Frist keine Wiedervorlage an.
Drittschuldnererklärung: Frist und Inhalt
Auf Ihr Verlangen muss der Drittschuldner binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses erklären, wie es um die gepfändete Forderung steht (§ 840 Abs. 1 ZPO). Die Drittschuldnererklärung zeigt Ihnen, ob die Pfändung etwas erbringen kann.
Der Drittschuldner erklärt unter anderem:
- ob und inwieweit er die Forderung anerkennt und zahlen will,
- ob andere Personen Ansprüche an die Forderung erheben,
- ob die Forderung schon für andere Gläubiger gepfändet ist,
- bei Konten, ob es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt.
Die Aufforderung zur Erklärung muss in die Zustellungsurkunde aufgenommen werden (§ 840 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden (§ 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
Kontopfändung und Pfändungsschutzkonto
Bei der Kontopfändung ist die Bank Drittschuldner. Gepfändet wird das Guthaben Ihres Schuldners. Führt die Bank das Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto), bleibt ein Grundbetrag für den Lebensunterhalt geschützt.
So funktioniert das P-Konto
Wer
Jede natürliche Person kann verlangen, dass ihr Zahlungskonto als P-Konto geführt wird, aber nur ein einziges (§ 850k ZPO). Für juristische Personen wie eine GmbH gibt es kein P-Konto.
Wie viel
Monatlich bleibt ein Betrag in Höhe des Grundfreibetrags nach § 850c ZPO pfändungsfrei, aufgerundet auf volle 10 € (§ 899 Abs. 1 ZPO). Ab 01.07.2026 ergibt das 1.590,00 € (abgeleitet aus dem Grundfreibetrag von 1.587,40 € nach BGBl. 2026 I Nr. 80, Stand 14.10.2026).
Übertrag
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben wird bis zu drei Monate übertragen.
Erhöhung
Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich der Freibetrag, etwa bei Unterhaltspflichten (§§ 899 ff. ZPO).
Ein Monat Wartezeit bei Guthaben natürlicher Personen
Ist der Schuldner eine natürliche Person, darf die Bank aus dem gepfändeten Guthaben erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an Sie zahlen (§ 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO). Die Zeit gibt dem Schuldner Gelegenheit, Pfändungsschutz geltend zu machen.
Pfändungsschutz gehört zum Verfahren
Der Schutz des Existenzminimums ist gesetzlich vorgegeben. Den pfändbaren Betrag berechnet die Bank – weder Sie noch die Software. Eine korrekte Forderungsaufstellung hilft, Rückfragen zu vermeiden, und sorgt dafür, dass nur der geschuldete Betrag geltend gemacht wird.
Lohnpfändung und Pfändungsfreigrenzen
Arbeitseinkommen ist nur teilweise pfändbar (§§ 850 ff. ZPO). Wie viel geschützt bleibt, richtet sich nach § 850c ZPO und den Pfändungsfreigrenzen, die jedes Jahr zum 1. Juli angepasst werden.
Den pfändbaren Betrag berechnet der Arbeitgeber als Drittschuldner. Er berücksichtigt dabei das Nettoeinkommen und die Unterhaltspflichten des Schuldners. Soweit pfändbares Einkommen vorhanden ist und kein vorrangiger Gläubiger zuerst befriedigt wird, zahlt er den pfändbaren Teil an Sie, bis die Forderung getilgt ist.
Dieser Abschnitt erklärt die Rechtslage. Im PfÜB-Entwurf von einfach vollstrecken wählen Sie in den derzeit unterstützten Fällen selbst, ob Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen gepfändet werden soll. Bei Arbeitseinkommen tragen Sie das Kalenderjahr ein, ab dem der Anspruch aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich gepfändet wird, und entscheiden mit Ja oder Nein, ob die Herausgabe der Lohnabrechnungen angeordnet werden soll. Die Pfändungsgrenzen wendet der Arbeitgeber an; den pfändbaren Betrag berechnet die Software nicht. Nicht unterstützt sind die Pfändung wegen Unterhalts (§ 850d ZPO) und Anträge nach §§ 850c Abs. 6, 850e und 850f ZPO.
| Wert | Betrag |
|---|---|
| Grundfreibetrag monatlich | 1.587,40 € |
| Grundfreibetrag wöchentlich | 365,33 € |
| Grundfreibetrag täglich | 73,06 € |
| Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person (monatlich) | 597,42 € |
| Erhöhung für die zweite bis fünfte Person (je, monatlich) | 332,83 € |
| Einkommen oberhalb dieses Betrags bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Betrags unberücksichtigt (monatlich) | 4.866,30 € |
Der Gesetzestext selbst nennt noch die Ausgangsbeträge von 2021. Maßgeblich sind die jeweils bekanntgemachten Beträge. Änderungen tragen wir im Formularmonitor ein.
Fristen auf einen Blick
Vier Zeiträume prägen die Forderungspfändung. Drei davon beginnen mit einer Zustellung; dokumentieren Sie deren Datum.
| Frist | Dauer | Beginn | Norm |
|---|---|---|---|
| Wirkung der Vorpfändung | 1 Monat | Zustellung der Benachrichtigung | § 845 Abs. 2 ZPO |
| Drittschuldnererklärung | 2 Wochen | Zustellung des Pfändungsbeschlusses | § 840 Abs. 1 ZPO |
| Wartezeit vor Auszahlung von Kontoguthaben natürlicher Personen | 1 Monat | Zustellung des Überweisungsbeschlusses | § 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO |
| Übertrag geschützten Guthabens auf dem P-Konto | bis zu 3 Monate | Monat, in dem das Guthaben nicht verbraucht wurde | § 899 ZPO |
PfÜB-Antrag elektronisch stellen
Als Unternehmen oder Privatperson dürfen Sie den PfÜB-Antrag elektronisch stellen, müssen es aber nicht (Stand 14.10.2026). Pflicht ist die elektronische Einreichung für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 130d ZPO); ab dem 01.06.2027 auch für registrierte Inkassodienstleister in der Zwangsvollstreckung.
- Seit 01.10.2026
§ 829a ZPO
Beim elektronischen Antrag dürfen Titel, Klausel und Nachweise als elektronische Dokumente übermittelt werden. Sie versichern, dass sie mit den Papierstücken übereinstimmen und die Forderung noch besteht. Bei Zweifeln fordert das Gericht die Unterlagen an.
- Ab 01.01.2027
§ 829 Abs. 5 ZPO
Die PfÜB-Formulare dürfen bei elektronischer Einreichung als PDF oder als XML-Datensatz übermittelt werden; liegt beides vor, prüft das Gericht die XML-Fassung. Das Datenformat dafür ist veröffentlicht: XJustiz 3.6.2 mit der Nachlieferung Zwangsvollstreckung, gültig seit 01.10.2026 (Stand 16.10.2026).
- Ab 01.06.2027
§ 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Kreditinstitute müssen einen sicheren Übermittlungsweg für elektronische Zustellungen eröffnen.
Für die elektronische Einreichung brauchen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache Signatur und einen sicheren Übermittlungsweg, etwa das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) (§ 130a ZPO).
Checkliste: vor dem PfÜB-Antrag
Diese Punkte sollten geklärt sein, bevor Sie den Antrag freigeben. Die Checkliste steht frei zur Verfügung, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse.
- Titel liegt vor, mit Klausel, soweit erforderlich; die Zustellung an den Schuldner ist nachgewiesen.
- Drittschuldner mit vollständigem Namen und zustellfähiger Anschrift bekannt; Herkunft der Angabe dokumentiert.
- Zu pfändende Forderung im Beschlussentwurf (Anlage 5) eindeutig bezeichnet.
- Forderungsaufstellung (Anlage 7) aktuell; Zahlungen bis zum Stichtag verrechnet.
- Formularfassungen abgeglichen: Anlage 4 nach BGBl. 2026 I Nr. 132, Anlagen 5 und 7 nach BGBl. 2024 I Nr. 203.
- Bei Vorpfändung: Monatsfrist ab Zustellung in Ihrer Fristenkontrolle notiert.
- Bei elektronischer Einreichung: Versicherung nach § 829a ZPO und Übermittlungsweg geklärt.
- Aufforderung zur Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) bewusst gewählt.
Produktbezug
So unterstützt einfach vollstrecken
einfach vollstrecken ist eine Software für Ihre eigene titulierte Forderung – für Unternehmen und für Privatpersonen. Welche Forderung Sie pfänden lassen und ob Sie den Antrag stellen, entscheiden Sie.
- PfÜB-Antrag als PDF-Entwurf: In den derzeit unterstützten Fällen befüllt die Software Anlagen 4, 5 und 7 in der Fassung aus dem Formularregister aus Fallakte und Forderungskonto. Sie wählen, was gepfändet werden soll: Kontoguthaben (Drittschuldner: die Bank) oder Arbeitseinkommen (Drittschuldner: der Arbeitgeber). Legen Sie eine Bank als Drittschuldner in der Fallakte an, übernimmt die Software Name, PLZ und Ort aus der IBAN des Schuldners; die Straße ergänzen Sie. Ob der Drittschuldner nach § 840 ZPO zur Erklärung aufgefordert wird, ob zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen wird, ob die Geschäftsstelle die Zustellung vermittelt und ob die Gerichtsgebühr in die Forderungsaufstellung aufgenommen wird, entscheiden Sie selbst; die Software wählt nichts vor.
- Vorab-Abfragen: Vor dem Entwurf stellt die Software Pflichtfragen, etwa nach Insolvenz oder einer Zahlungsvereinbarung. Bei „Ja“ erstellt sie keinen Entwurf; bei „Unbekannt“ bleibt bis zur Freigabe eine Warnung sichtbar.
- Wiedervorlagen nach der erfassten Zustellung: nach zwei Wochen, wenn Sie den Drittschuldner nach § 840 ZPO zur Erklärung aufgefordert haben (fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag im Bund oder im Land von Drittschuldner oder Gläubiger, am nächsten Werktag), und bei Kontoguthaben nach einem Monat (§ 835 Abs. 3 ZPO). Die Drittschuldnererklärung erfassen Sie als Eingang. Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
- Freigabe: Sie bestätigen jede Erklärung einzeln in einem eigenen Schritt. Im Unternehmen gibt eine zweite Person frei (Vier-Augen-Freigabe); als Privatperson prüfen Sie und geben selbst frei, nach einer ausdrücklichen, protokollierten Bestätigung. Das PDF reichen Sie selbst ein.
- § 840-Erklärung2 Wochen nach Zustellung (erfasst: 05.10.2026) · VB-2026-037119.10.2026
- § 835 ZPO, Kontoguthaben1 Monat nach Zustellung (erfasst: 05.10.2026) · VB-2026-037105.11.2026
Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
Die Formularerstellung unterstützt derzeit einfach gelagerte Fälle; Teilzahlungen und bisherige Vollstreckungskosten übernimmt sie mit Rechenweg in die Forderungsaufstellung. Den pfändbaren Betrag berechnet die Software nicht. Welche Fälle die Formularerstellung unterstützt
Häufige Fragen zu PfÜB und Kontopfändung
Was, wenn das Konto leer ist?
Die Kontopfändung erfasst nicht nur das Guthaben am Tag der Zustellung, sondern auch spätere Tagesguthaben (§ 833a Abs. 1 ZPO). Ob etwas über den geschützten Betrag hinaus eingeht, ist offen.
Die Drittschuldnererklärung zeigt Ihnen, wie die Bank die Pfändung behandelt und ob andere Gläubiger vorgehen. Wie Sie weiter vorgehen, entscheiden Sie.
Wer berechnet den pfändbaren Betrag?
Der Drittschuldner. Beim Arbeitseinkommen rechnet der Arbeitgeber nach § 850c ZPO und den jeweils bekanntgemachten Pfändungsfreigrenzen. Beim Pfändungsschutzkonto ermittelt die Bank den geschützten Betrag (§ 899 ZPO).
Den pfändbaren Betrag ermittelt der Drittschuldner anhand der gesetzlichen Freibeträge. Auf Ihr Verlangen erklärt er unter anderem, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit ist (§ 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Was kostet ein PfÜB?
Es fallen Gerichtskosten für den Beschluss und Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung an. Sie richten sich nach den gesetzlichen Kostenregeln; die voraussichtliche Höhe zeigt der Folgekostenrechner. Sie legen sie zunächst aus; notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner zur Last (§ 788 ZPO).
Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten sind nicht im Entgelt für die Software enthalten; Sie zahlen sie direkt an Gericht und Gerichtsvollzieher. Im Forderungskonto erfassen Sie sie getrennt nach Kostenarten. Das Entgelt für die Software hängt weder von der Höhe Ihrer Forderung noch vom Ergebnis ab; ein Erfolgshonorar gibt es nicht. Mehr auf der Seite Preise.
Woher erfahre ich, bei welcher Bank der Schuldner ein Konto hat?
Häufig aus dem Vermögensverzeichnis, das der Schuldner in der Vermögensauskunft abgibt (§ 802c ZPO). Unter bestimmten Voraussetzungen holt der Gerichtsvollzieher auf Ihren Auftrag auch eine Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern ein (§ 802l ZPO); sie nennt Bank und Konto, keine Kontostände.
Ohne diese Angabe geht es nicht: Der Antrag muss den Drittschuldner bezeichnen, denn die Pfändung wird erst mit der Zustellung an ihn wirksam (§ 829 Abs. 3 ZPO).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 14.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Formulare ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Software, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen
Sie haben selbst eine Pfändung erhalten?
einfach vollstrecken ist eine Software, mit der Unternehmen und Privatpersonen ihre eigenen Forderungen bearbeiten. Wir sind nicht Ihr Gläubiger, vollstrecken nicht selbst und beraten nicht zu einzelnen Fällen. Auskunft über Daten, die zu Ihnen in der Software gespeichert sind, erhalten Sie nach der Datenschutzerklärung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Gläubiger – das Unternehmen oder die Person, die die Forderung gegen Sie hat.
Unabhängige, meist kostenlose Hilfe bieten Schuldnerberatungsstellen, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Ihrer Kommune. Fragen Sie dort auch nach dem Pfändungsschutzkonto. Eine bundesweite Suche nach Beratungsstellen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., ein gemeinnütziger Verein: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).
Quellen und Änderungen
Änderungsprotokoll dieses Ratgebers
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 16.10.2026 | Angaben zur Software angepasst: PfÜB-Entwurf für Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen, Bank aus der IBAN, Wiedervorlagen nach der gewählten Pfändung. |
| 15.10.2026 | Checkliste als PDF; Suche nach Schuldnerberatungsstellen ergänzt; Angaben zur Software angepasst. |
| 14.10.2026 | Erstfassung mit Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026 und Rechtsstand nach dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. |
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Was in Anlage 7 gehört und wie Zinsen und Teilzahlungen gerechnet werden.
Vollstreckung nach dem Titel
Der Gesamtablauf vom Titel über den Gerichtsvollzieher bis zur Forderungspfändung.
Nächster Schritt
Gehen Sie vor Ihrem nächsten Antrag die Checkliste durch. Wie die Software den PfÜB-Antrag für Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen mit Beschlussentwurf und Forderungsaufstellung vorbereitet, zeigt die Produktseite.