Was Sie im Formular wählen
- was gepfändet wird: Kontoguthaben, auf Wunsch mit Schließfach oder Depot, oder Arbeitseinkommen
- ob die Forderung zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen wird (§ 835 Abs. 1 ZPO)
- ob der Drittschuldner zur Erklärung nach § 840 ZPO aufgefordert wird
Ebenso entscheiden Sie über die Zustellung durch Vermittlung der Geschäftsstelle, die Gerichtsgebühr in der Forderungsaufstellung und jede Anordnung zur Herausgabe von Unterlagen, etwa von Kontoauszügen oder Lohnabrechnungen. Die Software wählt nichts vor.