Schuldnerdaten verlangen ein hohes Schutzniveau. Hier lesen Sie, wie einfach vollstrecken Sicherheit und Datenschutz umsetzt – für Unternehmen und Privatpersonen – und was die Software bewusst nicht tut.
Auf einen Blick
Rechenzentrum in Deutschland
Anmeldung nur mit zweitem Faktor
Rollen je Person, getrennte Organisationen
Freigabe mit Prüfwert, im Unternehmen durch eine zweite Person
Protokoll manipulationsgeschützt und je Fall verschlüsselt, Datenexport
Kein Versand und keine Einreichung durch die Software
Stand: 16.10.2026. Wir nennen nur Maßnahmen, die in der Software und im Betrieb vorhanden sind.
Diese vier Grundsätze leiten Entwicklung und Betrieb.
Datensparsamkeit
Sie erfassen nur, was Fallakte, Forderungskonto und Formulare brauchen. Eingänge wie Beschlüsse legen Sie als PDF oder Foto in der Fallakte ab; sie werden verschlüsselt gespeichert und mit dem Fall gelöscht. Daten über Straftaten gehören nicht hinein: Adhäsions- und Strafurteile sind als Titel ausgeschlossen (Art. 10 DSGVO).
Kein Versand, keine Einreichung
Die Software reicht nichts bei Gericht oder Gerichtsvollzieher ein, versendet nichts in Ihrem Namen und nutzt keine Zugangsdaten Ihrer Postfächer.
Keine automatisierten Entscheidungen
Die Software bereitet vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie und geben sie frei (vgl. Art. 22 DSGVO).
Keine Weitergabe ohne Ihre Weisung
Ihre Falldaten geben wir nicht ohne Ihre Weisung weiter. Ausnahmen sind die im AV-Vertrag genannten Unterauftragnehmer und gesetzliche Pflichten (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).
Hosting und Betrieb in Deutschland
Die Software läuft in einem Rechenzentrum in Deutschland, auf einem virtuellen Server der Einfach Elterngeld GmbH bei der IONOS SE, der auch ein weiteres Angebot der GmbH trägt; Datenbank, Schlüssel und Benutzer sind getrennt. Eine Übermittlung von Falldaten außerhalb von EU und EWR ist nicht vorgesehen, außer an Webhook-Ziele, die Sie selbst angeben.
Eigener Hosting-Bereich: eigener Systembenutzer, eigene Datenbank, eigene Schlüssel.
Nur verschlüsselte Verbindungen: Alle Bereiche sind nur über HTTPS erreichbar; die Cookies des Kundenbereichs werden nur verschlüsselt übertragen.
Kontrollierte Änderungen: am Server nur über versionierte, freigegebene Abläufe mit vorherigem Probelauf.
Anmeldung, Rollen und Freigabe
Wer sich anmeldet, nutzt zwei Faktoren und darf nur, was seine Rolle erlaubt – angebundene Systeme nur, was ihr Schlüssel erlaubt.
Zweiter Faktor ist Pflicht
Nach dem Passwort oder der Anmeldung über Ihr Unternehmenskonto folgt immer ein zweiter Faktor – App, Passkey oder als Notlösung ein Code per E-Mail. Passwörter speichert die Software nur als nicht umkehrbaren Hashwert, Anmeldeversuche sind begrenzt.
Rollen je Organisation
Vier Rollen legen fest, wer was darf: Inhaber, Sachbearbeitung, Freigabe und Lesen. Jede Aktion gleicht die Software mit den Rechten der Rolle ab.
Getrennte Organisationen
Jeder Datensatz gehört zu genau einer Organisation. Die Software filtert danach automatisch, auch bei Abläufen im Hintergrund, und weist fremde Daten ab.
Freigabe nach Kundenart
Im Unternehmen gibt eine zweite Person frei; wer einen Entwurf erstellt, kann ihn nicht selbst freigeben. Privatpersonen geben selbst frei, nach protokollierter Bestätigung ihrer eigenen Durchsicht. Zur Freigabe sichert die Software einen Datenschnappschuss mit Prüfwert. Mehr zu Freigaben
Verschlüsselung, Löschung und Export
Verschlüsselung je Fall, Löschung durch Schlüsselvernichtung: Fallbezogene Inhalte im Protokoll verschlüsselt die Software mit einem eigenen Schlüssel je Fall; die Schlüssel liegen getrennt. Wird ein Fall gelöscht, vernichtet sie dessen Schlüssel; die Löschung steht im Protokoll.
Datenexport: Die Rolle Inhaber löst ihn aus: ZIP mit Falldaten samt Feldbeschreibung, freigegebenen PDFs, Eingängen und Protokollauszug, ohne unser Sicherheitsprotokoll.
Import und Kontoauszug (Unternehmen): Die Datei wird nach dem Lesen gelöscht. Das Prüfergebnis liegt bis zur Übernahme verschlüsselt auf dem Server, nicht im Browser; spätestens nach 25 Stunden ist es gelöscht, Zwischendateien des Uploads nach zwei Stunden.
Manipulationsgeschütztes Protokoll (Audit-Log)
Das Protokoll hält fest, wer wann einen Fall angelegt, geändert oder gelöscht, Erklärungen bestätigt oder einen Entwurf freigegeben hat – bei Privatpersonen auch die Bestätigung der eigenen Durchsicht.
Hash-Kette: Jeder Eintrag erhält eine mit geheimem Schlüssel berechnete Prüfsumme, in die die des vorherigen Eintrags eingeht. Wird ein Eintrag geändert oder entfernt, passt die Kette nicht mehr; die Software kontrolliert sie täglich.
Schreibschutz in der Datenbank: Die Datenbank weist Änderungen zusätzlich ab, Löschungen nur mit signiertem Vermerk.
Sparsam protokolliert: Passwörter und Geheimnisse der Zwei-Faktor-Anmeldung landen nie im Protokoll; IP-Adressen werden gekürzt gespeichert.
Getrenntes Sicherheitsprotokoll für Anmeldungen und Angriffserkennung; Einträge werden nach 90 Tagen gelöscht.
Audit-Log · VB-2026-0412Beispieldaten
Fall angelegt · A. Beispiel#3f9a1c…e2d7
Titel erfasst · A. Beispiel#81b04f…a913 ← 3f9a1c…
Entwurf erstellt · A. Beispiel#c47e22…0b5a ← 81b04f…
Erklärungen bestätigt, freigegeben · B. Muster#5d1e9b…77c0 ← c47e22…
Schematische Darstellung mit erfundenen Daten: Jeder Eintrag verweist mit seiner Prüfsumme auf den vorherigen. Eine Protokollansicht gibt es im Kundenbereich nicht; den Auszug erhält die Rolle Inhaber mit dem Datenexport.
Aufbewahrung: Die Einträge eines gelöschten Falls bleiben bis drei Jahre nach Löschung des Kontos erhalten; lesbar bleiben nur Art, Zeitpunkt, technische Kennungen und gekürzte IP-Adresse.
Sicherung und Fehlerstopp
Vor jeder Aktualisierung sichern wir die Datenbank zugriffsgeschützt auf unserem Server und bewahren die Sicherungen bis zu 30 Tage auf; gelöschte Daten können bis dahin noch darin enthalten sein. Läuft eine Aktualisierung nicht wie vorgesehen, kehren wir zum vorherigen Softwarestand zurück. Wird ein Fehler in einer Funktion bekannt, können wir diese Funktion für alle betroffenen Kundenkonten sperren (Fehlerstopp).
Sichere Entwicklung
Automatische Tests: Vor jeder Veröffentlichung laufen Tests für Rechenregeln, Rechte, Mandantentrennung und Formularbefüllung samt Rücklesen der erzeugten PDF-Formulare; veröffentlicht wird nur, wenn alle bestehen.
Gepflegte Pakete: nur etablierte, gepflegte Softwarepakete, mit den Werkzeugen der Paketverwaltung gegen bekannte Schwachstellen abgeglichen.
Nur erfundene Testdaten: Entwicklung und Tests laufen ausschließlich mit erfundenen Daten. Falldaten speichern wir nicht auf Arbeitsplatzrechnern.
Formularregister: Jede Formularfassung ist mit Fundstelle, Gültigkeit und Prüfwert der Vorlage hinterlegt; abgelöste Fassungen sperrt die Software ab dem Stichtag. Zum Formularmonitor
Tests und interne Freigabe sind Qualitätssicherung. Sie sichern nicht die rechtliche Richtigkeit von Berechnungen oder Formularinhalten im Einzelfall zu und ersetzen nicht Ihre Kontrolle vor der Freigabe.
Datenschutz-Unterlagen: AV-Vertrag und TOM
Erfassen Sie Schuldnerdaten in der Software, verarbeiten wir diese in Ihrem Auftrag (Auftragsverarbeitung) – als Unternehmen wie als Privatperson; Privatpersonen erzeugen ihren AV-Vertrag im Kundenbereich als PDF. Für Ihre Datenschutzprüfung senden wir Ihnen auf Anfrage den aktuellen Stand dieser Unterlagen:
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO
Liste der Unterauftragnehmer mit Sitz und Zweck, darunter die IONOS SE, Montabaur, für Server und Rechenzentrum, die Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, für die verschlüsselte externe Sicherung in Deutschland und die comcrypto GmbH, Chemnitz, für den Versand von E-Mails
Grundlagen für Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO): Beschreibung der Verarbeitung und der Schutzmaßnahmen
Meldung von Datenschutzverletzungen: Laut AV-Vertrag informieren wir Sie unverzüglich, wenn uns eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
Löschen: Fälle ohne freigegebene Formulare löschen Sie selbst, die übrigen bleiben während des Vertrags als Nachweis erhalten. Eingänge, etwa ein Vermögensverzeichnis, löschen Sie auch einzeln. Daten aus dem Vermögensverzeichnis und aus Drittauskünften dürfen Gläubiger nur zu Vollstreckungszwecken verarbeiten und müssen sie nach Zweckerreichung löschen (§ 802d Abs. 1 Satz 3, § 802l Abs. 3 Satz 2 ZPO).
Anfragen betroffener Personen
Verarbeiten wir Daten in Ihrem Auftrag, sind Sie als Gläubiger für die Daten Ihrer Schuldnerinnen und Schuldner verantwortlich. Das gilt für Unternehmen und für Privatpersonen; für beide gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Betroffene können sich an Sie oder an uns wenden: Erreicht uns eine Anfrage auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, leiten wir sie innerhalb von zwei Werktagen an Sie weiter, bereiten die Auskunft nach Ihrer Weisung vor und unterstützen Sie (Art. 28 Abs. 3 Buchst. e DSGVO). Allgemeine Informationen für Schuldner und Drittschuldner stellen wir in der Datenschutzerklärung bereit (Art. 14 DSGVO, § 33 BDSG); darauf dürfen Sie verweisen.
Sie sind Schuldnerin oder Schuldner?
Wir sind nicht Ihr Gläubiger, vollstrecken nicht selbst und beraten nicht zu der Forderung; Fragen dazu richten Sie bitte an Ihren Gläubiger. Auskunft über Daten, die zu Ihnen in der Software gespeichert sind, können Sie auch bei uns verlangen: Information für Schuldner und Drittschuldner. Unabhängige, meist kostenlose Hilfe bieten Schuldnerberatungsstellen, etwa bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Ihrer Kommune. Eine bundesweite Suche nach Beratungsstellen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., ein gemeinnütziger Verein: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de.
Schwachstelle melden
Sie haben eine mögliche Sicherheitslücke in der Software oder auf dieser Website gefunden? Bitte melden Sie sie uns vertraulich per E-Mail an kontakt@einfach-vollstrecken.de, nicht über das Kontaktformular.
Wir bestätigen den Eingang in der Regel innerhalb von 2 Werktagen und halten Sie über die Behebung auf dem Laufenden.
Bitte rufen Sie keine Daten Dritter ab, verändern Sie nichts und verzichten Sie auf Lasttests.
Maschinenlesbar stehen die Kontaktangaben in der Datei /.well-known/security.txt nach RFC 9116.
Diese Website: ohne Tracking und Drittanbieter
Keine Tracking-Cookies, deshalb keine Einwilligungsabfrage; gesetzt werden nur technisch notwendige Cookies (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Keine Inhalte von fremden Servern, auch nicht im Kundenbereich: Schriften und Grafiken liegen auf unserem Server.
Derzeit hat einfach vollstrecken keine Zertifizierung, etwa nach ISO/IEC 27001 oder BSI IT-Grundschutz, und keinen Bericht über einen externen Penetrationstest.
Häufige Fragen zu Sicherheit und Datenschutz
Wer bei Ihnen hat Zugriff auf unsere Falldaten?
Unsere Verwaltung ist vom Kundenbereich getrennt; unsere Beschäftigten melden sich dort nur mit App oder Passkey an und haben keine Konten in Ihrer Organisation. Fallbezogene Inhalte im Protokoll sind für unsere Verwaltung nicht im Klartext lesbar. Unser Support hilft bei Bedienung und Technik, ohne Zugang zu Ihren Falldaten.
Den Server verwalten wir selbst. Technisch können die Personen, die unseren Server verwalten, auf Datenbank und Schlüssel zugreifen; sie tun das nur für Betrieb, Sicherheit und Fehlerbehebung. Die IONOS SE stellt Server und Rechenzentrum bereit; soweit sie dabei auf Daten zugreifen kann, verarbeitet sie diese nur in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen (Art. 28 DSGVO).
Wie sind API und SSO abgesichert?
Über die Programmschnittstelle (API) für Unternehmen kann Ihre IT eigene Systeme anbinden: Fälle abrufen und anlegen, Forderungsstände abfragen, Zahlungseingänge buchen. Neue Fälle durchlaufen dieselben Prüfungen wie beim Import; die Pflichtbestätigungen gibt eine Person in der Fallakte ab. Zahlungen nimmt die Schnittstelle nur mit der Angabe „keine Tilgungsbestimmung“ an; ist am selben Tag schon eine Zahlung in gleicher Höhe gebucht, nur als weitere Zahlung gekennzeichnet. Entwürfe und Freigaben nur im Kundenbereich: Über die Schnittstelle entsteht kein Entwurf, und nichts wird freigegeben.
Schlüssel je Organisation: Nur die Rolle Inhaber eines Kundenkontos für Unternehmen legt Schlüssel an, mit Rechten (Fälle und Forderungsstände lesen, Fälle anlegen, Zahlungseingänge buchen) und einem Ablaufdatum von höchstens zwei Jahren. Ändern lässt sich ein Schlüssel nicht; ein Widerruf wirkt sofort.
Nur einmal sichtbar: Den Schlüssel zeigt die Software beim Anlegen; gespeichert sind nur sein Anfang und ein Prüfwert (SHA-256). Gehört die Person, die ihn angelegt hat, der Organisation nicht mehr an, gilt er nicht mehr.
Begrenzt und protokolliert: höchstens 120 Anfragen je Minute und Schlüssel. Anlegen und Widerruf eines Schlüssels sowie jede Fallanlage und Zahlungsbuchung über die Schnittstelle stehen im Protokoll.
Benachrichtigungen an Ihre Systeme (Webhooks): Auf der Seite „Programmschnittstelle“ richtet die Rolle Inhaber bis zu fünf Empfangsadressen ein und wählt die Ereignisse: Fall angelegt, Zahlungseingang gebucht, Entwurf freigegeben, Wiedervorlage fällig (einmal, am Fälligkeitstag). Wiedervorlagen nach Ihren erfassten Daten – sie ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle. Eine Meldung ist keine Maßnahme: Die Software löst damit nichts aus, wählt nichts und entscheidet nichts. Die Meldung enthält nur das Aktenzeichen und technische Kennungen, bei Zahlungen Datum und Betrag, keine Namen, Anschriften oder Kontodaten von Schuldnern; wohin sie geht, bestimmen Sie.
Nur öffentliche https-Adressen: Port 443, ein Hostname statt einer IP-Adresse, keine internen Netze. Vor jeder Zustellung prüft die Software die Adresse erneut und liefert genau an die dabei aufgelöste IP-Adresse; Umleitungen folgt sie nicht.
Signiert: Jede Meldung trägt die Kopfzeile EV-Signatur: t=…,v1=… mit Zeitstempel und HMAC-SHA256 über „Zeitstempel.Inhalt“. Den Signaturschlüssel zeigt die Software nur einmal; gespeichert ist er verschlüsselt.
Wiederholt, dann abgeschaltet: Scheitert die Zustellung, folgen bis zu sechs Wiederholungen in wachsenden Abständen, die letzte 24 Stunden nach der vorletzten. Nach 50 Fehlversuchen in Folge schaltet die Software die Adresse ab, bis die Rolle Inhaber sie wieder einschaltet. Anlegen, Löschen, Abschalten und Wiedereinschalten stehen im Protokoll; Zustellprotokolle löscht die Software nach 30 Tagen.
Anmeldung über Ihr Unternehmenskonto (Single Sign-on, SSO): Unternehmen können ihre Beschäftigten über einen eigenen Identitätsanbieter anmelden lassen, der OpenID Connect unterstützt. Ihre IT richtet einfach vollstrecken dort als Anwendung ein. Die Rolle Inhaber trägt die Adresse des Anbieters (Aussteller), die Client-ID, das Client-Geheimnis und die E-Mail-Domains Ihres Unternehmens ein und schaltet die Anmeldung ein.
Ablauf: Die Person gibt ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein und meldet sich bei Ihrem Identitätsanbieter an (Autorisierungscode mit PKCE). Die Anmeldebestätigung (ID-Token) holt die Software über eine verschlüsselte Verbindung direkt beim Anbieter; dabei gleicht sie Aussteller, Empfänger, Ablaufzeit und Einmalwerte ab. Abrufe beim Anbieter gehen nur an öffentliche https-Adressen.
Zweiter Faktor bleibt Pflicht: Das Unternehmenskonto ersetzt nur das Passwort. Danach fragt die Software den zweiten Faktor von einfach vollstrecken ab; wer noch keinen eingerichtet hat, richtet ihn direkt nach der Anmeldung ein.
Keine automatische Kontoanlage: Anmelden kann sich nur, wer schon Mitglied Ihrer Organisation ist; neue Personen laden Sie selbst ein. Beim ersten Mal ordnet die Software das Unternehmenskonto über die E-Mail-Adresse zu, danach über die Kennung des Anbieters (sub); aus der Anmeldebestätigung speichert sie nur diese Kennung. Endet die Mitgliedschaft, lehnt sie die Anmeldung ab.
Domainbindung: Angenommen werden nur E-Mail-Adressen der eingetragenen Domains. Eine Domain gehört zu höchstens einer Organisation; Domains von einer festen Liste verbreiteter allgemeiner Mail-Anbieter nimmt die Software nicht an. Das Client-Geheimnis ist verschlüsselt gespeichert und wird nicht wieder angezeigt.
Nur über das Unternehmenskonto: Wahlweise sperrt die Rolle Inhaber die Passwort-Anmeldung für Mitglieder, die nur Organisationen mit dieser Einstellung angehören; wer in einer davon Inhaber ist, behält sie als Notzugang.
Protokolliert: Einrichtung, Änderung und Entfernen, die erste Verknüpfung eines Benutzerkontos und Anmeldungen, die mangels Zugang zur Organisation abgelehnt werden.
Was passiert mit den Daten bei Vertragsende?
Nach Ihrer Wahl geben wir die Daten zurück oder löschen sie, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht (Art. 28 Abs. 3 Buchst. g DSGVO). Die Einzelheiten regelt der AV-Vertrag.
Zurück erhalten Sie die Daten über den Datenexport: Sie lösen ihn jederzeit selbst aus, nach Vertragsende noch 90 Tage lang. Danach löscht die Software die Daten; 30 Tage vorher erinnern wir per E-Mail, und im Kundenbereich lässt sich die Löschung um bis zu 12 Monate aufschieben.
Wird die Software mit anderen Produkten gemeinsam betrieben?
einfach vollstrecken hat einen eigenen Hosting-Bereich mit eigenem Systembenutzer, eigener Datenbank und eigenen Schlüsseln, die keine andere Anwendung mitnutzt. Den Server und seine Verwaltung teilt die Software derzeit mit einem weiteren Angebot der Einfach Elterngeld GmbH.
Gilt der Schutz auch, wenn ich die Software als Privatperson nutze?
Ja. Für jeden Zugang gelten dieselben technischen Schutzmaßnahmen, auch die Pflicht zum zweiten Faktor. Anders ist nur die Freigabe: Sie prüfen und geben selbst frei, nachdem Sie ausdrücklich bestätigt haben, alle Formularwerte selbst durchgesehen zu haben. Diese Bestätigung steht im Protokoll; eine zweite Person prüft Ihren Entwurf nicht. Erfassen Sie über die Schuldnerin oder den Schuldner nur, was Sie für Ihren Antrag brauchen. Mehr auf der Seite für Privatpersonen.
Ihre IT, Ihr Datenschutz oder Ihre Revision haben Fragen, die hier offen bleiben? Wir beantworten sie und senden Ihnen den aktuellen Stand unserer Unterlagen.
Informationssicherheit: Geschäftsführung (siehe Impressum); Datenschutzbeauftragte Person: E-Mail mit dem Betreff „Datenschutz“
einfach vollstrecken ist eine Software. Sie bereitet Unterlagen auf Grundlage Ihrer Angaben vor. Ob und welche Maßnahme Sie ergreifen, entscheiden Sie. Wir prüfen keine Ansprüche, beraten nicht im Einzelfall und ziehen keine Forderungen ein.