Das Wichtigste in Kürze
- Verzug: Der Schuldner gerät durch Mahnung in Verzug, wenn er nach Fälligkeit nicht leistet (§ 286 Abs. 1 BGB). Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein, gegenüber Verbrauchern nur bei besonderem Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Zinssatz: Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB); bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte für Entgeltforderungen (§ 288 Abs. 2 BGB).
- Basiszinssatz: Er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli (§ 247 BGB) und beträgt seit dem 01.07.2026 1,52 % (Quelle: Deutsche Bundesbank, Stand 14.10.2026).
- Pauschale: Bei Entgeltforderungen gegen Nicht-Verbraucher können Sie bei Verzug zusätzlich 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).
Zum Mitnehmen
Rechenschema: Verzugszinsen berechnen
Ein A4-Merkblatt zum Ausfüllen: Hauptforderung, Verzugsbeginn, Basiszinssatz, Zinssatz, Tage und Zinsbetrag – Schritt für Schritt mit Formel und Beispiel.
Wann tritt Verzug ein?
Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nach Eintritt der Fälligkeit nicht leistet. Einer Mahnung stehen eine Klage auf die Leistung oder die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung ist unter anderem entbehrlich, wenn für die Leistung ein kalendermäßiger Termin bestimmt ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 286 Abs. 2 BGB). Bei Entgeltforderungen gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug; gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn in der Rechnung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB). Solange die Leistung wegen eines Umstands unterbleibt, den der Schuldner nicht zu vertreten hat, tritt kein Verzug ein (§ 286 Abs. 4 BGB). Ob Verzug in Ihrem Fall eingetreten ist, bewerten wir nicht; bei Zweifeln hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund und weiteren Schaden können Sie unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 3, 4 BGB verlangen. Steht im Titel ein anderer Zinssatz, gilt der Titel.
Was ist der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres um die Prozentpunkte, um die sich der Zinssatz der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor Beginn des Halbjahrs seit der letzten Änderung erhöht oder verringert hat. Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Satz im Bundesanzeiger bekannt (§ 247 BGB). Seit dem 01.07.2026 beträgt er 1,52 % (Quelle: Deutsche Bundesbank, Stand 14.10.2026). Ändert sich der Satz im Verzugszeitraum, rechnen Sie jedes Halbjahr mit seinem eigenen Satz.
Wie berechnen Sie die Verzugszinsen?
Üblich ist die kalendertägliche Berechnung. Die Formel lautet: Hauptforderung × Zinssatz × Tage ÷ Tage des Jahres (365, im Schaltjahr 366). Den Zinssatz ermitteln Sie aus dem Basiszinssatz und dem Aufschlag.
Beispiel
Hauptforderung 10.000 €, Entgeltforderung gegen ein Unternehmen, Verzug ab 01.07.2026, 90 Tage innerhalb des Halbjahres mit Basiszinssatz 1,52 %. Das Beispiel dient der Rechenübung; Ihre Beträge und Zeiträume weichen ab.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Zinssatz | 1,52 % + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB) | 10,52 % |
| Zinsen für 90 Tage | 10.000 € × 10,52 % × 90 ÷ 365 | 259,40 € |
| Zum Vergleich: Zinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB (z. B. bei Verbrauchern) | 1,52 % + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB) = 6,52 %; 10.000 € × 6,52 % × 90 ÷ 365 | 160,77 € |
| Zusätzlich: Pauschale | Entgeltforderung gegen Nicht-Verbraucher (§ 288 Abs. 5 BGB) | 40,00 € |
Wie Sie Zinsen, Kosten und Zahlungen in einer Forderungsaufstellung darstellen, steht im Ratgeber Forderungsaufstellung; dort finden Sie auch die gesetzliche Reihenfolge bei Teilzahlungen.
Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Der Gläubiger einer Entgeltforderung kann bei Verzug des Schuldners, der kein Verbraucher ist, eine Pauschale von 40 € verlangen; der Anspruch besteht auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht (§ 288 Abs. 5 BGB).
Produktbezug
So unterstützt einfach vollstrecken
einfach vollstrecken ist eine Software für Ihre eigene titulierte Forderung – für Unternehmen und für Privatpersonen. Die Software bereitet vor, Sie entscheiden.
- Forderungskonto: Das Forderungskonto rechnet Zinsen je Zeitraum mit dem jeweils geltenden Basiszinssatz aus einer versionierten Tabelle mit Quelle, zeigt den Rechenweg und verrechnet Zahlungen nach der gesetzlichen Reihenfolge, wenn keine Tilgungsbestimmung vorliegt; liegt eine vor, ordnen Sie die Zahlung selbst zu. Ihr Team kontrolliert den Saldo, bevor er in einen Entwurf geht.
- Grenze: Ob Verzug eingetreten ist und welcher Zinssatz gilt, bewertet die Software nicht. Maßgeblich ist, was Sie im Titel und in der Fallakte erfassen.
- Weiterverwendung: In den derzeit unterstützten Fällen entsteht aus dem Forderungskonto die Forderungsaufstellung für Vollstreckungsauftrag und PfÜB-Antrag; Sie entscheiden und geben frei.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB); bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz beträgt seit 01.07.2026 1,52 %.
Wann ändert sich der Basiszinssatz?
Zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres (§ 247 BGB).
Ab wann laufen Verzugszinsen?
Ab Eintritt des Verzugs, also nach Mahnung oder in den Fällen des § 286 Abs. 2 und 3 BGB, zum Beispiel 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.
Gilt die 40-Euro-Pauschale auch gegenüber Privatpersonen?
Nein, nur wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 22.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Formulare ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Software, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen
Sie haben eine Rechnung mit Verzugszinsen erhalten?
einfach vollstrecken ist eine Software für Gläubiger und berät nicht zu einzelnen Fällen. Bei Fragen zu einer Forderung wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).
Quellen und Änderungen
Änderungsprotokoll dieses Ratgebers
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 22.10.2026 | Redaktionelle und fachliche Überarbeitung (Lektorat): Überschrift des Produktkastens und Software-Kurzform angepasst. |
| 19.10.2026 | Erstfassung. |
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Hauptforderung, Zinsen, Kosten und Zahlungen darstellen.
Mahnverfahren
Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid.
Titel und Verjährung
Verjährungsfristen für titulierte Forderungen.
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