Das Wichtigste in Kürze
- Sechs Stationen: Rechnung und Fälligkeit, Verzug klären, Zahlungserinnerung und Mahnung, Mahnverfahren, Titel verwalten, Vollstreckung.
- Verzug früh klären: Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung; gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf besonders hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB) ein.
- Der Titel ist die Grundlage der Vollstreckung: Vollstreckbare Titel sind die Grundlage aller Vollstreckungsmaßnahmen (§ 750 ZPO); der Vollstreckungsbescheid ist einer davon (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
- Entscheidungen bleiben im Team: Welche Maßnahme wann ergriffen wird, entscheidet Ihr Team; eine Software kann vorbereiten, rechnen und erinnern.
Zum Mitnehmen
Checkliste: Forderungsmanagement
Zwölf Punkte zum Abhaken von der Rechnung bis zur Vollstreckung: Verzug, Mahnung, Mahnverfahren, Titel, Zahlungseingänge und Wiedervorlagen.
Wie sieht der Weg einer Forderung aus?
Buchhaltung
Rechnung und Fälligkeit
Rechnung stellen, Zahlungsziel und Zugang dokumentieren.
Forderungsmanagement
Verzug klären
Fälligkeit, Zugang der Rechnung und Mahnung festhalten (§ 286 BGB).
Forderungsmanagement
Zahlungserinnerung und Mahnung
Schreiben mit Betragsübersicht; Zahlungsziel setzt Ihr Team.
Forderungsmanagement
Mahnverfahren
Mahnbescheid, Widerspruchsfrist, Vollstreckungsbescheid (Ratgeber).
Forderungsmanagement
Titel verwalten
Titel, Klausel, Zustellung und Forderungskonto in einer Akte führen.
Ihr Team entscheidet
Vollstreckung
Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Lohnpfändung: Leitfaden.
Vor jeder Station gilt: Ob und wann Sie weitergehen, entscheidet Ihr Team.
Wann ist Verzug eingetreten, und was folgt daraus?
Der Schuldner gerät durch Mahnung in Verzug, wenn er nach Eintritt der Fälligkeit nicht leistet (§ 286 Abs. 1 BGB). Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn die Leistungszeit kalendermäßig bestimmt ist oder in den weiteren Fällen des § 286 Abs. 2 BGB. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug außerdem spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung; gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf besonders hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Verzug sind Verzugszinsen geschuldet (§ 288 Abs. 1, 2 BGB); bei Entgeltforderungen gegenüber Nicht-Verbrauchern kommt zusätzlich die Pauschale von 40 € in Betracht (§ 288 Abs. 5 BGB); die Berechnung zeigt der Ratgeber Verzugszinsen berechnen.
Wer macht was im Team?
Typisch sind drei Rollen: Sachbearbeitung erfasst Fälle, Titel und Zahlungen; Freigabe bestätigt Entwürfe in einem eigenen Schritt (Vier-Augen-Prinzip); Leitung legt fest, wann eine Forderung in die Vollstreckung geht. Die Software selbst kennt die Rollen Inhaber, Sachbearbeitung, Freigabe und Lesen. Zugriffe, Löschfristen und Protokolle sollten geregelt sein, weil Schuldnerdaten personenbezogen sind. Der Anforderungskatalog Software (PDF) hilft bei der Auswahl.
Welche Fristen sind kritisch?
Notieren Sie je Fall: Zahlungsziel und Verzug, Widerspruchsfrist des Mahnbescheids (zwei Wochen seit Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO), Sechsmonatsfrist für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid (§ 701 ZPO) und die Verjährung titulierter Ansprüche (Ratgeber). Eine Software kann Wiedervorlagen setzen; sie ersetzt nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.
Welche Kennzahlen helfen?
Aussagekräftig sind zum Beispiel Zahl und Summe offener Fälle, Restsaldo je Fall, Zahlungseingänge der letzten zwölf Monate und Alter der Titel. Sie zeigen, wo Nachfassen lohnt. Bewertungen einzelner Schuldner oder Prognosen zur Einbringlichkeit liefert die Software nicht.
Produktbezug
So unterstützt einfach vollstrecken
einfach vollstrecken ist eine Software für Ihre eigene titulierte Forderung – für Unternehmen und für Privatpersonen. Die Software bereitet vor, Sie entscheiden.
- Fallakte und Titelverwaltung: Forderungsrolle, Parteien, Titel und Zustellung führen Sie in der Fallakte; das Forderungskonto rechnet Zinsen, Kosten und Zahlungen mit sichtbarem Rechenweg.
- Mahnschreiben und Mahnverfahren: Für eigene Forderungen erzeugen Sie aus drei Mustertexten (Zahlungserinnerung, Zahlungsaufforderung, Mahnung) ein PDF-Schreiben mit Betragsübersicht, Kontoverbindung und Girocode; die Mustertexte enthalten keine Rechtsfolgen, keine Androhung und keine Frist. Für Fälle ohne Titel führt die Software durch die Schritte des gerichtlichen Mahnverfahrens, mit Wiedervorlagen zur Widerspruchs- und Sechsmonatsfrist.
- Vollstreckung vorbereiten: Vollstreckungsauftrag und PfÜB-Antrag erstellt die Software in den derzeit unterstützten Fällen als PDF-Entwurf; im Unternehmen gibt eine zweite Person frei, Protokoll und Rollen sind eingebaut. Das PDF reichen Sie selbst ein.
Häufige Fragen zum Forderungsmanagement
Ab wann sollte ich mahnen?
Das entscheiden Sie. Verzug tritt in der Regel durch Mahnung nach Fälligkeit ein; sie ist entbehrlich, wenn die Leistungszeit kalendermäßig bestimmt ist oder in den weiteren Fällen des § 286 Abs. 2 BGB. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung; gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf besonders hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB).
Wann lohnt das gerichtliche Mahnverfahren?
Das bewerten wir nicht; es steht für Ansprüche auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in Euro offen (§ 688 Abs. 1 ZPO). Ausgeschlossen ist es in den Fällen des § 688 Abs. 2 ZPO. Der Ratgeber Mahnverfahren beschreibt Ablauf und Fristen.
Brauche ich eine Software dafür?
Ob sich eine Software lohnt, hängt von Ihrem Fallaufkommen ab. Der Anforderungskatalog hilft bei der Auswahl.
Wer entscheidet über die Vollstreckung?
Ihr Team. Die Software bereitet vor und erinnert; Maßnahmen wählen und Freigaben erteilen Sie.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 22.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Formulare ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Software, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen
Sie haben eine Mahnung erhalten?
einfach vollstrecken ist eine Software für Gläubiger und berät nicht zu einzelnen Fällen. Bei Fragen zu einer Forderung wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).
Quellen und Änderungen
Änderungsprotokoll dieses Ratgebers
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 22.10.2026 | Redaktionelle und fachliche Überarbeitung (Lektorat): Software-Kurzform, Ausschlüsse nach § 688 Abs. 2 ZPO und Softwarerollen ergänzt. |
| 19.10.2026 | Erstfassung. |
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Der Gesamtablauf vom Titel bis zur Pfändung.
Nächster Schritt
Gehen Sie die Checkliste mit Ihrem Team durch. Wie die Software Fallakte, Mahnschreiben und Vollstreckung führt, zeigt die Lösungsseite. Unternehmen testen 14 Tage kostenlos, Privatpersonen nutzen Pakete ab 39 € einmalig.