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Ratgeber · Forderungspfändung

Lohnpfändung beantragen: So pfänden Gläubiger Arbeitseinkommen

Mit einer Lohnpfändung greifen Sie auf das Arbeitseinkommen Ihres Schuldners zu. Dazu beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit dem Arbeitgeber als Drittschuldner. Hier lesen Sie, was Sie brauchen, wie der Ablauf aussieht und welche Beträge geschützt bleiben.

  • Rechtsstand: 14.10.2026
  • Lesezeit ca. 6 Min.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag beim Vollstreckungsgericht: Die Lohnpfändung erfolgt durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829, 835 ZPO), nicht durch den Gerichtsvollzieher. Dafür ist das amtliche Formular (ZVFV Anlage 4 mit Anlage 7) verbindlich.
  • Arbeitgeber ist Drittschuldner: Sie brauchen Name und zustellfähige Anschrift. Die Pfändung wird mit der Zustellung an ihn wirksam.
  • Nur ein Teil ist pfändbar: Arbeitseinkommen ist durch § 850c ZPO geschützt. Seit 01.07.2026 liegt der Grundfreibetrag bei 1.587,40 € im Monat.
  • Der Arbeitgeber rechnet: Er berechnet den pfändbaren Betrag und zahlt ihn an Sie, solange die Forderung offen ist.

Welche Voraussetzungen gelten für die Lohnpfändung?

Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen jeder Zwangsvollstreckung:

  • Titel: zum Beispiel Vollstreckungsbescheid, Urteil oder gerichtlicher Vergleich (§§ 704, 794 ZPO).
  • Klausel: die vollstreckbare Ausfertigung (§ 724 ZPO). Beim Vollstreckungsbescheid nur bei einem Wechsel der Beteiligten (§ 796 Abs. 1 ZPO).
  • Zustellung: Der Titel ist dem Schuldner zugestellt oder wird gleichzeitig zugestellt (§ 750 ZPO).
  • Arbeitgeber: Name und zustellfähige Anschrift des Arbeitgebers als Drittschuldner.

Wie finden Sie den Arbeitgeber des Schuldners?

Ohne Arbeitgeber keine Lohnpfändung. Neben Angaben, die Ihnen vorliegen, gibt es zwei gesetzliche Wege:

  • Vermögensverzeichnis: In der Vermögensauskunft gibt der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher sein Vermögen an, auch den Arbeitgeber (§ 802c ZPO).
  • Drittauskunft: Unter bestimmten Voraussetzungen holt der Gerichtsvollzieher auf Ihren Auftrag bei den Trägern der Rentenversicherung Name und Anschrift des Arbeitgebers ein (§ 802l ZPO; im Vollstreckungsauftrag Modul N). Die Voraussetzungen prüfen Sie vor dem Auftrag selbst.

Wie Sie den Gerichtsvollzieher beauftragen, steht im Ratgeber Gerichtsvollzieher beauftragen.

Wie beantragen Sie den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Sie stellen den Antrag beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Verbindlich ist das amtliche Formular nach der ZVFV: Anlage 4 mit der Forderungsaufstellung nach Anlage 7 (§ 829 Abs. 4 Satz 3 ZPO; § 2 ZVFV). Seit dem 01.10.2026 gilt eine neue Fassung der Anlage 4 (BGBl. 2026 I Nr. 132). Die aktuelle Fassung zeigt der Formularmonitor.

Im Antrag bezeichnen Sie Gläubiger, Schuldner, Titel, die Forderungshöhe und den Arbeitgeber als Drittschuldner und wählen aus, dass Arbeitseinkommen gepfändet werden soll. Welche Ansprüche Sie pfänden lassen, entscheiden Sie. Ausführlich erklärt das der Ratgeber Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und der Ratgeber ZVFV-Formulare.

Was geschieht nach dem Beschluss?

  • Zustellung: Die Pfändung ist bewirkt, wenn der Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt ist. Wer früher pfändet, hat den besseren Rang (§ 804 Abs. 3 ZPO).
  • Drittschuldnererklärung: Auf Ihr Verlangen muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses erklären, ob und inwieweit er die Forderung anerkennt und zur Zahlung bereit ist und ob andere Gläubiger sie bereits gepfändet haben (§ 840 Abs. 1 ZPO). Die Aufforderung dazu wird mit dem Beschluss übermittelt (§ 840 Abs. 2 ZPO).
  • Zahlung: Der Arbeitgeber zahlt den pfändbaren Teil des Einkommens an Sie, bis die Forderung getilgt ist. Eingänge erfassen Sie auf dem Forderungskonto und verrechnen sie.

Bei Eilbedürfnis kann eine Vorpfändung den Rang sichern. Sie wirkt wie ein Arrest und nur, wenn die Pfändung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Benachrichtigung erfolgt (§ 845 Abs. 2 ZPO).

Welche Pfändungsfreigrenzen gelten für Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen ist nur teilweise pfändbar (§§ 850 ff. ZPO). Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Den pfändbaren Betrag berechnet der Arbeitgeber; dabei berücksichtigt er das Nettoeinkommen und die Unterhaltspflichten des Schuldners.

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 01.07.2026
MerkmalBetrag
Grundfreibetrag monatlich1.587,40 €
Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person (monatlich)597,42 €
Erhöhung für die zweite bis fünfte Person (je, monatlich)332,83 €

Der Gesetzestext selbst nennt noch die Ausgangsbeträge von 2021. Maßgeblich sind die jeweils bekanntgemachten Beträge. Änderungen tragen wir im Formularmonitor ein.

Was kostet eine Lohnpfändung?

Für den Beschluss fällt eine Gerichtsgebühr nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz an, für die Zustellung Kosten des Gerichtsvollziehers. Die voraussichtliche Höhe mit Nummer des Kostenverzeichnisses und Quelle zeigt der Folgekostenrechner. Sie zahlen diese Kosten zunächst selbst. Als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung fallen sie dem Schuldner zur Last und werden mit der Forderung beigetrieben (§ 788 ZPO).

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  • PfÜB-Antrag als PDF-Entwurf: In den derzeit unterstützten Fällen wählen Sie selbst, ob Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen gepfändet werden soll. Bei Arbeitseinkommen tragen Sie das Kalenderjahr ein, ab dem der Anspruch aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich gepfändet wird, und entscheiden, ob die Herausgabe der Lohnabrechnungen angeordnet werden soll.
  • Grenzen: Den pfändbaren Betrag berechnet die Software nicht, das tut der Arbeitgeber. Nicht unterstützt sind die Pfändung wegen Unterhalts (§ 850d ZPO) und Anträge nach §§ 850c Abs. 6, 850e und 850f ZPO.
  • Freigabe: Sie bestätigen jede Erklärung einzeln. Im Unternehmen gibt eine zweite Person frei; als Privatperson geben Sie selbst frei. Das PDF reichen Sie selbst ein.

Häufige Fragen zur Lohnpfändung

Wer führt die Lohnpfändung durch?

Das Vollstreckungsgericht erlässt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Den pfändbaren Betrag berechnet der Arbeitgeber und zahlt ihn an Sie.

Wie viel vom Lohn bleibt dem Schuldner?

Ein Grundfreibetrag bleibt pfändungsfrei, seit 01.07.2026 monatlich 1.587,40 €, erhöht um Beträge für unterhaltsberechtigte Personen (§ 850c ZPO, BGBl. 2026 I Nr. 80). Den genauen Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Was tun, wenn der Schuldner den Arbeitgeber wechselt?

Die Pfändung betrifft die Forderung gegen den Arbeitgeber, dem der Beschluss zugestellt wurde. Endet das Arbeitsverhältnis und begründen Schuldner und derselbe Arbeitgeber innerhalb von neun Monaten ein neues, erstreckt sich die Pfändung auf die Forderung aus dem neuen Verhältnis (§ 833 Abs. 2 ZPO). Bei einem anderen Arbeitgeber ist ein neuer Beschluss nötig; ob und wann Sie ihn beantragen, entscheiden Sie.

Brauche ich dafür einen Anwalt?

Nein, als Gläubiger mit eigener Forderung können Sie den Antrag selbst stellen. Für Sonderfälle wie Unterhaltsforderungen oder Streit über die Pfändungsgrenzen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 14.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Formulare ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Software, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen

  • Redaktion: einfach vollstrecken

Sie sind selbst von einer Lohnpfändung betroffen?

einfach vollstrecken ist eine Software, mit der Unternehmen und Privatpersonen ihre eigenen Forderungen bearbeiten. Wir sind nicht Ihr Gläubiger und beraten nicht zu einzelnen Fällen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Gläubiger oder an eine Schuldnerberatungsstelle: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).

Quellen und Änderungen

Änderungsprotokoll dieses Ratgebers

Änderungsprotokoll des Ratgebers, neueste Einträge zuerst
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19.10.2026Erstfassung.

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Wie die Software den PfÜB-Antrag mit Forderungsaufstellung vorbereitet, zeigt die Produktseite.

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