Software für Forderungen nach dem Titel

Ratgeber · Gerichtsvollzieher

Haftbefehl bei Vermögensauskunft: Voraussetzungen, Dauer und Grenzen

Erscheint der Schuldner nicht zur Vermögensauskunft oder verweigert er sie, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen. Hier lesen Sie, wann das möglich ist, wie lange die Haft höchstens dauert und wo das Gesetz Grenzen zieht.

  • Rechtsstand: 22.10.2026
  • Lesezeit ca. 5 Min.

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung: Der Schuldner bleibt dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fern oder verweigert die Abgabe ohne Grund (§ 802g Abs. 1 ZPO).
  • Antrag: Das Gericht erlässt den Haftbefehl auf Antrag des Gläubigers; er dient allein dazu, die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen (§ 802g Abs. 1 ZPO).
  • Dauer: Die Haft darf sechs Monate nicht übersteigen (§ 802j Abs. 1 ZPO).
  • Grenzen: Die Vollziehung ist unstatthaft, wenn seit dem Erlass zwei Jahre vergangen sind (§ 802h Abs. 1 ZPO), und wenn die Haft die Gesundheit des Schuldners einer nahen und erheblichen Gefahr aussetzen würde (§ 802h Abs. 2 ZPO).

Wann kann der Haftbefehl beantragt werden?

Wenn der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt ferngeblieben ist oder die Abgabe nach § 802c ZPO ohne Grund verweigert hat, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe (§ 802g Abs. 1 ZPO). Der Haftbefehl benennt Gläubiger, Schuldner und den Grund der Verhaftung; vor der Vollziehung muss er nicht zugestellt werden. Auf Ihren Antrag übersendet das Gericht den Haftbefehl und eine beglaubigte Abschrift an den zuständigen Gerichtsvollzieher (§ 802g Abs. 1 Satz 4 ZPO in der seit 01.10.2026 geltenden Fassung). Die Verhaftung führt ein Gerichtsvollzieher durch, der dem Schuldner eine beglaubigte Abschrift aushändigt (§ 802g Abs. 2 ZPO). Der Ablauf der Vermögensauskunft steht im Ratgeber Vermögensauskunft. Ob Sie den Antrag stellen, entscheiden Sie im Einzelfall; eine Empfehlung geben wir nicht.

Wie lange dauert die Haft?

Die Haft darf sechs Monate nicht übersteigen; danach wird der Schuldner von Amts wegen entlassen (§ 802j Abs. 1 ZPO). Wurde er ohne eigenes Zutun auf Antrag eines Gläubigers entlassen, ist auf Antrag desselben Gläubigers keine erneute Haft möglich (§ 802j Abs. 2 ZPO). Nach sechs Monaten Haft wegen Verweigerung der Vermögensauskunft kann der Schuldner innerhalb der folgenden zwei Jahre auch auf Antrag eines anderen Gläubigers nur unter den Voraussetzungen des § 802d ZPO erneut zur Abgabe der Vermögensauskunft durch Haft angehalten werden (§ 802j Abs. 3 ZPO).

Wo liegen die Grenzen?

Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit seinem Erlass zwei Jahre vergangen sind (§ 802h Abs. 1 ZPO). Die Haft darf nicht vollstreckt werden, solange sie die Gesundheit des Schuldners einer nahen und erheblichen Gefahr aussetzen würde (§ 802h Abs. 2 ZPO). Der Haftbefehl dient allein der Erzwingung der Auskunft, nicht der Beitreibung der Forderung.

Was geschieht, wenn der Schuldner die Auskunft abgibt?

Gibt er die Auskunft ab, erhalten Sie das Vermögensverzeichnis und können Maßnahmen wie Kontopfändung oder Lohnpfändung planen. Wird sie nicht abgegeben, kann außerdem die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anzuordnen sein (§ 882c Abs. 1 ZPO): Schuldnerverzeichnis.

Produktbezug

So unterstützt einfach vollstrecken

einfach vollstrecken ist eine Software für Ihre eigene titulierte Forderung – für Unternehmen und für Privatpersonen. Die Software bereitet vor, Sie entscheiden.

  • Vermögensauskunft beauftragen: Den Vollstreckungsauftrag mit Vermögensauskunft (Modul H) bereitet einfach vollstrecken als PDF-Entwurf vor; ob Sie der Vermögensauskunft zustimmen und Zahlungsvereinbarungen ausschließen, entscheiden Sie selbst.
  • Grenze: Den Antrag auf Haftbefehl stellen Sie selbst beim Gericht; die Software erstellt ihn nicht.
  • Wiedervorlagen: Fristen erfassen Sie in der Fallakte; Wiedervorlagen ersetzen nicht Ihre eigene Fristenkontrolle.

Häufige Fragen zum Haftbefehl

Wann kann ich einen Haftbefehl beantragen?

Wenn der Schuldner dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt ferngeblieben ist oder die Abgabe ohne Grund verweigert hat (§ 802g Abs. 1 ZPO).

Wie lange kann der Schuldner in Haft genommen werden?

Höchstens sechs Monate (§ 802j Abs. 1 ZPO).

Bis wann kann der Haftbefehl vollzogen werden?

Die Vollziehung ist unstatthaft, wenn seit dem Erlass zwei Jahre vergangen sind (§ 802h Abs. 1 ZPO).

Brauche ich dafür einen Anwalt?

Als Gläubiger mit eigener Forderung können Sie Aufträge und Anträge selbst stellen. Für Sonderfälle wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt; eine Vermittlung bieten wir nicht an.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 22.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Formulare ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Software, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen

  • Redaktion: einfach vollstrecken

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen?

einfach vollstrecken ist eine Software für Gläubiger und berät nicht zu einzelnen Fällen. Bei Fragen wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).

Quellen und Änderungen

Änderungsprotokoll dieses Ratgebers

Änderungsprotokoll des Ratgebers, neueste Einträge zuerst
DatumÄnderung
22.10.2026Redaktionelle und fachliche Überarbeitung (Lektorat).
22.10.2026Redaktionelle und fachliche Überarbeitung (Lektorat).
19.10.2026Erstfassung.

Weiterlesen: passende Ratgeber

Nächster Schritt

Wie die Software den Vollstreckungsauftrag mit Vermögensauskunft vorbereitet, zeigt die Produktseite. Unternehmen testen 14 Tage kostenlos, Privatpersonen nutzen Pakete ab 39 € einmalig.

Nach oben

Jetzt starten

Bereit für Ihren ersten Fall?

Konto anlegen, Paket oder Tarif wählen, loslegen. Sie zahlen per Karte oder SEPA-Lastschrift, privat auch per PayPal. So starten Sie