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Pfändung der gesetzlichen Rente: Was nach dem Gesetz pfändbar ist

Dieser Ratgeber behandelt die gesetzliche Rente, etwa die Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente. Auch sie kann gepfändet werden, aber nur im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsgrenzen; private und betriebliche Renten sind nicht Gegenstand dieser Seite. Hier lesen Sie in allgemeiner Form, was das Gesetz regelt, wie die Rente behandelt wird, die auf ein Konto fließt, und wo Betroffene Hilfe finden. Das ist keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

  • Rechtsstand: 14.10.2026
  • Lesezeit ca. 5 Min.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laufende Geldleistungen: Laufende Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind laufende Geldleistungen und wie Arbeitseinkommen pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I).
  • Pfändungsgrenzen: Für Arbeitseinkommen gelten die Grenzen des § 850c ZPO; seit 01.07.2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.587,40 € monatlich (BGBl. 2026 I Nr. 80).
  • Einmalige Leistungen: Einmalige Geldleistungen sind nur pfändbar, soweit das nach den Umständen der Billigkeit entspricht (§ 54 Abs. 2 SGB I).
  • Konto: Fließt die Rente auf ein Pfändungsschutzkonto, bleibt ein Freibetrag verfügbar (§ 850k, § 899 ZPO).

Was sagt das Gesetz zur Pfändung von Renten?

Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen sind nicht pfändbar; einmalige Geldleistungen nur, soweit die Pfändung nach den Umständen der Billigkeit entspricht, insbesondere im Hinblick auf Einkommen und Vermögen des Berechtigten, die Art des beizutreibenden Anspruchs sowie Höhe und Zweckbestimmung der Leistung (§ 54 Abs. 1, 2 SGB I). Im Übrigen sind laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I). Das trifft auf laufende Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Für Renten aus privaten Versicherungen und geförderter Altersvorsorge gelten teils eigene Vorschriften (§§ 850, 851c, 851d ZPO). Der Rentenversicherungsträger oder die auszahlende Stelle ist dann Drittschuldner; die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO gelten entsprechend. Welche Vorschriften für Ihre Rentenart gelten, beurteilt im Einzelfall eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Welche Pfändungsgrenzen gelten?

Seit dem 01.07.2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.587,40 €; für unterhaltsberechtigte Personen kommen Zuschläge hinzu (§ 850c ZPO, BGBl. 2026 I Nr. 80). Die Beträge und die Rechenregel stehen im Ratgeber Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026. Hat der Schuldner mehrere Einkommen, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag Arbeitseinkommen und laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenrechnen (§ 850e Nr. 2 und 2a ZPO).

Und wenn die Rente auf dem Konto liegt?

Auf einem Pfändungsschutzkonto bleibt der monatliche Freibetrag, aufgerundet auf volle 10 €, verfügbar (§ 899 ZPO); zusätzlich geschützt sind unter anderem Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden (§§ 902, 903 ZPO). Wird eine Rente nachgezahlt, also später als in dem Monat ausgezahlt, auf den sie sich bezieht, gilt für das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto § 904 ZPO: Ein nachgezahlter Betrag bis 500 € wird von der Pfändung nicht erfasst; bei höheren Beträgen bleibt der Teil geschützt, der in dem Monat, auf den er sich bezieht, nicht zu einem pfändbaren Guthaben geführt hätte (§ 904 Abs. 2, 3 ZPO). Mehr dazu: Konto gepfändet: Was tun? und Kindergeld und Sozialleistungen.

Wie gehen Gläubiger vor?

Gläubiger beantragen beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Leistungsträger als Drittschuldner (§§ 829, 835 ZPO). Den Träger der Rentenversicherung als Auskunftsstelle kann der Gerichtsvollzieher unter den Voraussetzungen des § 802l ZPO nach dem Arbeitgeber des Schuldners fragen (Lohnpfändung beantragen). Ob sich eine Pfändung der Rente eignet, bewerten wir nicht.

Hilfe finden

Wo Sie Hilfe finden

einfach vollstrecken ist eine Software für Gläubiger und berät zu einzelnen Fällen nicht. Diese Stellen helfen Betroffenen weiter:

  • Schuldnerberatungsstellen: Unabhängige, meist kostenlose Beratung bieten Schuldnerberatungsstellen, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Ihrer Kommune. Eine bundesweite Suche bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).
  • Rechtsantragstelle des Amtsgerichts: Anträge und Erklärungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden dürfen, können bei jedem Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden (§ 129a ZPO), ohne eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen.
  • Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt: Für Fragen zu Ihrem Einzelfall ist anwaltliche Beratung der richtige Weg. Eine Vermittlung bieten wir nicht an.

Häufige Fragen zur Pfändung der Rente

Kann die Rente gepfändet werden?

Laufende Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind wie Arbeitseinkommen pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I), also nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO.

Wie viel bleibt dem Rentner?

Bis zu 1.587,40 € monatlich sind seit dem 01.07.2026 unpfändbar; bei Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag. Liegt das Einkommen darüber, ist vom übersteigenden Teil ein weiterer Anteil geschützt (§ 850c ZPO).

Wie schütze ich die Rente auf dem Konto?

Mit einem Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO); die Umstellung eines gepfändeten Kontos erfolgt zum Beginn des vierten Geschäftstags nach dem Verlangen.

Wer berät mich?

Schuldnerberatungsstellen beraten meist kostenlos; im Einzelfall hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 14.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Formulare ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Software, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen

  • Redaktion: einfach vollstrecken

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Für Gläubiger beschreibt der Ratgeber Lohnpfändung beantragen den Ablauf eines PfÜB-Antrags. einfach vollstrecken erstellt Entwürfe für Pfändungen von Arbeitseinkommen und von Kontoguthaben; für die Pfändung von Renten beim Rentenversicherungsträger erstellt die Software derzeit keinen Entwurf.

Quellen und Änderungen

Änderungsprotokoll dieses Ratgebers

Änderungsprotokoll des Ratgebers, neueste Einträge zuerst
DatumÄnderung
22.10.2026Redaktionelle und fachliche Überarbeitung (Lektorat): Auf die gesetzliche Rente eingegrenzt, Rentennachzahlungen (§ 904 ZPO) ergänzt.
19.10.2026Erstfassung.

Weiterlesen: passende Ratgeber

Nächster Schritt

Die Checkliste fasst die wichtigsten Punkte auf einer Seite zusammen. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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