Das Wichtigste in Kürze
- Eigene Rechtsperson: Die GmbH hat selbständig Rechte und Pflichten (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
- Parteibezeichnung: Vollstreckt wird nur für und gegen Personen, die im Titel oder in der Klausel namentlich bezeichnet sind (§ 750 Abs. 1 ZPO). Firma und Rechtsform müssen zum Titel passen.
- Vermögensauskunft: Bei juristischen Personen sind statt der Geburtsdaten die Firma, die Nummer des Registerblatts im Handelsregister und der Sitz anzugeben (§ 802c Abs. 1 ZPO).
- Anschrift ermitteln: Der Gerichtsvollzieher kann Anschrift, Hauptniederlassung oder Sitz durch Einsicht in das Handelsregister ermitteln (§ 755 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Zum Mitnehmen
Checkliste: Vollstreckung gegen Unternehmen
Eine Seite zum Abhaken: Titel und Firma abgleichen, Registerangaben prüfen, Maßnahmen wählen, Zahlungen verfolgen.
Wer haftet bei der GmbH?
Die GmbH ist eine juristische Person, die selbständig Rechte und Pflichten hat (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Ihr Titel richtet sich deshalb gegen die Gesellschaft; auf das Privatvermögen der Gesellschafter greift der Titel nicht zu. Ausnahmen aus anderen Rechtsgründen, etwa Bürgschaften oder besondere Haftungstatbestände, bedürfen eigener Titel; hier hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Worauf kommt es bei der Parteibezeichnung an?
Die Zwangsvollstreckung findet nur für und gegen Personen statt, die im Titel oder in der Klausel namentlich bezeichnet sind; der Titel muss dem Schuldner vor oder spätestens gleichzeitig mit Beginn der Vollstreckung zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO). Prüfen Sie deshalb Firma, Rechtsform und Sitz im Titel und im Handelsregister. Bei einer Rechtsnachfolge, etwa nach einer Verschmelzung, kann eine Klausel für den Rechtsnachfolger nötig sein (§ 727 ZPO; Vollstreckungsklausel beantragen). Weicht nur die Firma ab, ist der Nachweis der Identität ein Fall für anwaltliche Beratung.
Wie läuft die Vermögensauskunft einer GmbH ab?
Der Schuldner muss dem Gerichtsvollzieher auf Verlangen Auskunft über sein Vermögen erteilen. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen sind statt Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort die Firma, die Nummer des Registerblatts im Handelsregister und der Sitz anzugeben (§ 802c Abs. 1 ZPO). Alle Vermögensgegenstände sind anzugeben, bei Forderungen mit Grund und Beweismitteln (§ 802c Abs. 2 ZPO). Die Angaben werden an Eides statt versichert (§ 802c Abs. 3 ZPO). Wer die Auskunft für die Gesellschaft abgibt, richtet sich nach ihrer Vertretung; die Ladung des Gerichtsvollziehers erläutert den Ablauf. Mehr zum Verfahren: Vermögensauskunft.
Was gilt, wenn Sitz oder Anschrift unklar sind?
Der Gerichtsvollzieher kann beauftragt werden, Anschrift, Hauptniederlassung oder Sitz eines Unternehmens durch Einsicht in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Unternehmens- oder Vereinsregister oder durch Auskunft der zuständigen Gewerbebehörden zu ermitteln (§ 755 Abs. 1 ZPO). Mehr dazu: Schuldner-Anschrift ermitteln.
Welche Besonderheiten gelten bei Konten und Insolvenz?
Ein Pfändungsschutzkonto kann nur eine natürliche Person verlangen (§ 850k Abs. 1 ZPO); für das Konto einer Gesellschaft gibt es diesen Schutz nicht. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft gilt das Vollstreckungsverbot (§ 89 InsO): Insolvenz des Schuldners. Die Kontopfändung beschreibt der Ratgeber Kontopfändung beantragen.
Produktbezug
So unterstützt einfach vollstrecken
einfach vollstrecken ist eine Software für Ihre eigene titulierte Forderung – für Unternehmen und für Privatpersonen. Die Software bereitet vor, Sie entscheiden.
- Fallakte: Parteien, Titel, Klausel und Zustellung erfassen Sie in der Fallakte.
- Forderungskonto: Das Forderungskonto führt Hauptforderung, Zinsen, Kosten und Zahlungen mit Belegen.
- Entwürfe: Entwürfe für Vollstreckungsauftrag und PfÜB-Antrag erstellt die Software derzeit nur für Fälle mit einer natürlichen Person als Schuldner; bei einer GmbH als Schuldner erfassen und berechnen Sie den Fall, einen Entwurf erstellt die Software nicht. Welche Maßnahmen Sie wählen, entscheiden Sie.
Häufige Fragen zur Vollstreckung gegen die GmbH
Kann ich auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen?
Aus einem Titel gegen die GmbH nicht: Für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Ausnahmen aus anderen Rechtsgründen bedürfen eigener Titel.
Was gebe ich bei der Parteibezeichnung an?
Firma, Rechtsform und Sitz wie im Titel; bei Abweichungen kann eine Klausel nötig sein (§ 750, § 727 ZPO).
Was muss die GmbH in der Vermögensauskunft angeben?
Statt der Geburtsdaten Firma, Nummer des Registerblatts und Sitz sowie alle Vermögensgegenstände (§ 802c Abs. 1, 2 ZPO).
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Als Gläubiger mit eigener Forderung können Sie Aufträge und Anträge selbst stellen. Für Sonderfälle wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt; eine Vermittlung bieten wir nicht an.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 22.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Formulare ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Software, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen
Sie sind selbst betroffen?
einfach vollstrecken ist eine Software für Gläubiger und berät nicht zu einzelnen Fällen. Bei Fragen wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).
Quellen und Änderungen
Änderungsprotokoll dieses Ratgebers
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 22.10.2026 | Redaktionelle und fachliche Überarbeitung (Lektorat): Aussage zu Firmenänderung und Rechtsnachfolge (§ 727 ZPO) präzisiert. |
| 19.10.2026 | Erstfassung. |
Weiterlesen: passende Ratgeber
Vermögensauskunft
Ablauf und Folgen der Vermögensauskunft.
Vollstreckungsklausel beantragen
Rechtsnachfolge und Klausel.
Forderungsmanagement im Unternehmen
Vom offenen Posten bis zur Vollstreckung.
Nächster Schritt
Gehen Sie die Checkliste durch. Wie die Software Fallakte und Forderungskonto für Unternehmen führt, zeigt die Lösungsseite. Unternehmen testen 14 Tage kostenlos, Privatpersonen nutzen Pakete ab 39 € einmalig.