Das Wichtigste in Kürze
- Endurteile: Die Zwangsvollstreckung findet aus Endurteilen statt, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§ 704 ZPO).
- Weitere Titel: Unter anderem Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbescheide und bestimmte notarielle Urkunden (§ 794 Abs. 1 ZPO).
- Klausel und Zustellung: Grundsätzlich braucht der Titel eine Vollstreckungsklausel (§ 724 ZPO) und muss dem Schuldner spätestens gleichzeitig mit Beginn der Vollstreckung zugestellt sein (§ 750 ZPO).
- Eine Ausnahme: Ein Vollstreckungsbescheid braucht die Klausel nur bei einem Wechsel der Beteiligten (§ 796 Abs. 1 ZPO).
Zum Mitnehmen
Checkliste: Vollstreckung nach dem Titel
Zehn Punkte, die vor jedem Auftrag oder Antrag geklärt sein sollten – von der Klausel bis zur Freigabe.
Urteile
Die Zwangsvollstreckung findet aus Endurteilen statt, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§ 704 ZPO). Ist ein Urteil nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbar, hängt der Beginn davon ab, dass die Sicherheit nachgewiesen ist: Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung.
Weitere Vollstreckungstitel
| Titel | Kurz erklärt | Quelle |
|---|---|---|
| Vergleich | vor einem deutschen Gericht oder einer anerkannten Gütestelle zur Beilegung eines Rechtsstreits | § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO |
| Kostenfestsetzungsbeschluss | setzt die zu erstattenden Kosten fest | § 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO |
| Beschlüsse mit Beschwerdemöglichkeit | Entscheidungen, gegen die die Beschwerde eröffnet ist | § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO |
| Vollstreckungsbescheid | Titel aus dem gerichtlichen Mahnverfahren | § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO |
| Für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche (Entscheidung des Gerichts) | Entscheidungen, die Schiedssprüche für vollstreckbar erklären, wenn sie rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind | § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO |
| Notarielle oder gerichtliche Urkunde | mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung; nicht für Willenserklärungen und nicht für den Bestand eines Wohnraummietverhältnisses | § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO |
Die Tabelle nennt eine Auswahl; maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung. Ob ein bestimmtes Dokument ein Titel ist, bewerten wir nicht; bei Zweifeln hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Klausel und Zustellung
Die Zwangsvollstreckung findet auf Grundlage einer Ausfertigung mit Vollstreckungsklausel statt (§ 724 ZPO); sie erteilt in der Regel der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, bei Rechtsnachfolge der Rechtspfleger (§ 20 Abs. 1 Nr. 12 RPflG). Beim Vollstreckungsbescheid ist sie nur bei einem Wechsel der Beteiligten nötig (§ 796 Abs. 1 ZPO). Vollstreckt wird nur für und gegen Personen, die im Titel oder in der Klausel namentlich bezeichnet sind; der Titel muss dem Schuldner vor oder spätestens gleichzeitig mit Beginn der Vollstreckung zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO). Mehr dazu: Vollstreckungsklausel beantragen.
Und dann?
Mit dem Titel stehen die Wege des Leitfadens Vollstreckung nach dem Titel offen: Gerichtsvollzieher beauftragen, Kontopfändung und Lohnpfändung. Die Verjährung titulierter Ansprüche behandelt der Ratgeber Titel und Verjährung.
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- Titelverwaltung: Titel, Parteien, Klausel und Zustellung erfassen Sie in der Fallakte. Welche Titelarten die Software unterstützt, steht unter Titelarten.
- Vorab-Abfragen: Vor jedem Entwurf stellt die Software Pflichtfragen, etwa zu atypischem Titel, Sicherheitsleistung oder Bedingung; bei „Ja“ erstellt sie keinen Entwurf, bei „Unbekannt“ bleibt bis zur Freigabe eine Warnung sichtbar.
- Danach: Aus dem Titel bereitet die Software in den derzeit unterstützten Fällen Vollstreckungsauftrag und PfÜB-Antrag als PDF-Entwurf vor; Sie entscheiden und geben frei.
Häufige Fragen zu Vollstreckungstiteln
Was ist ein Vollstreckungstitel?
Eine Entscheidung oder Urkunde, aus der die Zwangsvollstreckung stattfindet, zum Beispiel ein rechtskräftiges Endurteil (§ 704 ZPO) oder ein Vollstreckungsbescheid (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
Braucht jeder Titel eine Klausel?
Grundsätzlich ja (§ 724 ZPO); der Vollstreckungsbescheid nur bei einem Wechsel der Beteiligten (§ 796 Abs. 1 ZPO).
Reicht eine Rechnung oder ein Vertrag?
Nein, dafür bräuchten Sie einen Titel. Ohne Titel kommt zum Beispiel das gerichtliche Mahnverfahren in Betracht (§ 688 ZPO).
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Als Gläubiger mit eigener Forderung können Sie Aufträge und Anträge selbst stellen. Für Sonderfälle wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt; eine Vermittlung bieten wir nicht an.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 22.10.2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Formulare ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Software, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle: Unternehmen wenden sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an einen registrierten Inkassodienstleister, Privatpersonen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Eine Vermittlung bieten wir nicht an. Rechtliche Einordnung lesen
Gegen Sie liegt ein Titel vor?
einfach vollstrecken ist eine Software für Gläubiger und berät nicht zu einzelnen Fällen. Bei Fragen wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt: Schuldnerberatungsstelle finden auf meine-schulden.de (abgerufen am 15.10.2026).
Quellen und Änderungen
Änderungsprotokoll dieses Ratgebers
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 22.10.2026 | Redaktionelle und fachliche Überarbeitung (Lektorat): Software-Kurzform mit Verweis auf unterstützte Fälle. |
| 19.10.2026 | Erstfassung. |
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